Friseure öffnen, Gottesdienste finden wieder statt: Coronamaßnahmen in Berlin – was sich ab Montag ändert
Was darf ich noch tun? Wer hat geöffnet? Wohin kann ich mich bei Verdacht wenden? Wie überstehe ich die Zeit zu Hause? Infos und Tipps für Berlin im Überblick.
Ab 4. Mai werden in Berlin die Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus geändert. Friseure dürfen wieder öffnen, Gottesdienste mit bis zu 50 Personen wieder stattfinden. Auch an anderer Stelle werden die Einschränkungen gelockert.
In diesem Beitrag informieren wir Sie darüber, was in Berlin noch oder wieder erlaubt ist und was verboten, was geöffnet ist und was geschlossen, wer Anspruch auf eine Notbetreuung seiner Kinder hat und was sich im öffentlichen Nahverkehr ändert. Außerdem finden Sie unten die Hotlines und Adressen von Anlaufstellen in Kliniken, wenn Sie glauben, selbst infiziert zu sein.
[Die aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus in Berlin lesen Sie in unserem Newsblog.]
[Closures, Hotlines, Contact Points, Schools, Childcare, Public Transport: This piece is also available in English now.]
Das ist die aktuelle Zahl der Infizierten in Berlin
Die Zahl der Infektionen steigt in Berlin zwar, hat sich aber verlangsamt. Fallzahlen zu Covid-19 in Berlin werden täglich vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Teil einer Übersicht für alle Bundesländer veröffentlicht.
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Am Sonntag, 3. Mai, meldete die Senatsverwaltung für Gesundheit 6004 bestätigte Infizierte für Berlin. 154 Covid-19-Patienten sind inzwischen gestorben. 5040 Infizierte gelten als genesen. Laut Verwaltung liegen derzeit 511 Patienten in Krankenhäusern, von denen 152 intensivmedizinisch behandelt werden. Die übrigen Corona-Kranken seien in häuslicher Isolation.
Um sich auf den erwarteten Bedarf stationärer Behandlungen vorzubereiten, wurde in der Halle 26 auf dem Messegelände, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem landeseigenen Klinikkonzern Vivantes und der Bundeswehr, ein Krankenhaus für Covid-19-Patienten eingerichtet.
Die „Corona-Behandlungszentrum Jafféstraße“ genannte Klinik verfügt über 500 Betten, circa 100 Plätze sind mit Beatmungsgeräten ausgestattet. Bei Bedarf könne das Behandlungszentrum auf 1000 Betten aufgestockt werden, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD).
Was bedeutet die „Kontaktbeschränkung“ für Berlinerinnen und Berliner?
Keine Ausgangssperre, keine Ausgangsbeschränkung – aber eine „Kontaktbeschränkung“. Am Sonntag, 22. März, beschlossen Bund und Länder weitere Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus aufzuhalten; der Berliner Senat schloss sich den Regelungen weitestgehend an. Sie gelten vorerst bis zum 10. Mai.
Mittlerweile dürfen die Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnung wieder ohne Begründung verlassen. Auch wenn es in der Regel nicht überprüft wurde, brauchte man in den vergangenen Wochen dafür einen Grund: den Weg zur Arbeit, das Einkaufen oder Bewegung und Sport an der frischen Luft. Auch die Ausweispflicht wurde wieder abgeschafft, Polizeipräsidentin Barbara Slowik appelliert aber an die Berliner, ihren Ausweis freiwillig bei sich zu tragen.
Trotzdem gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Grundsätzlich soll der physische soziale Kontakt zu anderen Menschen auf ein Minimum reduziert werden. In der Öffentlichkeit sind weiterhin 1,5 Meter Abstand zu halten. Das gilt allerdings nicht für Personen, die in einem Haushalt leben, die Ehepartner, Sorgeberechtigte oder Angehörige sind. Auch ist der Kontakt zu einer „haushaltsfremden“ Person erlaubt. Einen detaillierte Darstellung der Regelungen finden Sie hier.
Änderungen im öffentlichen Nahverkehr
Ab dem 4. Mai fahren Bahnen und Busse wieder nahezu vollständig im Normalbetrieb. Auf fast allen Linien soll wieder das vorherige Angebot gelten. Zuvor galt auf allen U-Bahn- und fast allen Metrobus-Linien mindestens ein 10-Minuten-Takt, die U55 zwischen Hauptbahnhof und Brandenburger Tor wurde ganz eingestellt. Auch vier Straßenbahn-Linien, nämlich 16/18 und 37/67 waren ganz eingestellt, bei den S-Bahnen Linien 26, 45 und 85. Weitere Informationen zu den neuen Fahrplänen finden Sie hier.
Maskenpflicht in Geschäften und Nahverkehr
Eine weitere Änderung gilt für den Nahverkehr – aber auch in Geschäften: Wer sich dort aufhält, muss seit dem 27. April eine sogenannte „Mund-Nase-Bedeckung“ tragen. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Regelung ausgenommen sowie Menschen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Maske tragen können.
Welche Stätten dürfen wieder öffnen?
Ab dem 4. Mai dürfen Friseure wieder öffnen, wenn sie dabei den Hygienevorschriften folgen. Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind dabei weiterhin verboten. Auch die etwa 170 Museen in Berlin dürfen wieder öffnen. Bisher haben aber vor allem private Ausstellungsräume wieder ihre Öffnung angekündigt.
Auch Bibliotheken dürfen wieder Kunden empfangen: Die Staatsbibliothek öffnet ihre Pforten ab 4. Mai für den Ausleihbetrieb. Die Bibliotheken der Bezirke und die Zentral- und Landesbibliothek in Berlin bleiben jedoch vorerst noch geschlossen. Ab 11. Mai sollen auch dort wieder Bücher entliehen werden können.
Nachdem kleinere Geschäfte bereits seit dem 22. April wieder öffnen dürfen, gilt dies nun vorerst auch für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche ab 800 Quadratmetern. Das KaDeWe, mit 60.000 Quadratmetern Deutschlands größtes Kaufhaus, hatte die Öffnung vor Gericht erstritten. Am 4. Mai möchte es wieder für seine Kunden öffnen. Einkaufszentren dürfen dies bereits unter bestimmten Auflagen auf ganzer Fläche.
Nach wochenlanger Schließung haben auch Zoo und Tierpark seit dem 28. April wieder geöffnet.
...und was bleibt geschlossen?
Nach wie vor dürfen Cafés und Restaurants auch tagsüber nicht öffnen. Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung dürfen noch angeboten werden – bei entsprechender Einhaltung der Hygiene-Vorschriften. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat allerdings einen Öffnungsplan für Restaurants und Gaststätten angemahnt. Er sprach sich für einen Phasenplan für den Hotel- und Gastronomiebereich aus, den Bund und Länder beschließen sollen. Am 6. Mai soll die nächste Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs stattfinden, auf der das Thema angesprochen werden soll.
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Einrichtungen müssen weiterhin geschlossen bleiben. Auch Theater und Kinos dürfen keine Gäste empfangen. Sportstätten und Badeanstalten bleiben weiterhin geschlossen.
Wie sieht es mit Versammlungen aus?
Änderungen gibt es auch im Bereich der Öffentlichen und nichtöffentliche Versammlungen, Veranstaltungen und Zusammenkünfte. Sie treten ab dem 4. Mai in Kraft: Ortsfeste öffentliche Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern unter freiem Himmel sind wieder erlaubt, soweit der Mindestabstand und die Hygieneregeln gewahrt werden. Bisher konnte ein Antrag auf eine Ausnahme vom Verbot gestellt werden, sodass Versammlungen mit 20 Personen erlaubt waren, wenn sie durch das zuständige Gesundheitsamt genehmigt wurden.
Im privaten und familiären Bereich sind Versammlungen von bis zu 20 Personen erlaubt, wenn diese zwingend erforderlich sind – zum Beispiel Trauerfeiern.
Auch Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen dürfen mit bis zu 50 Teilnehmern wieder stattfinden, sofern die räumlichen Bedingungen es zulassen, Mindestabstand und Hygieneregeln einzuhalten. Körperkontakt ist zu vermeiden, auch Gegenstände dürfen nicht herumgereicht werden.
Für Krankenhäuser gelten weiterhin strenge Regeln. Nur Patienten unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen noch besucht werden. Das Gleiche gilt für Pflegeheime und Geburtsstationen in den Kliniken.
Kinderspielplätze haben wieder geöffnet
Seit dem 30. April dürfen Kinder wieder auf Spielplätzen spielen. Als letzter Bezirk öffnet am 4. Mai nun auch Tempelhof-Schöneberg seine Spielplätze wieder. Kinder sollten beim Spielen aber 1,5 Meter Abstand halten.
Diese Strafen drohen bei Verstößen
Wer gegen die Versammlungs- und Öffnungsverbote verstößt, begeht eine Straftat. Grundlage für die Regelung ist das Infektionsschutzgesetz. Diese werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldbuße (bis zu 25.000 Euro) bestraft. Sie sind in Abschnitt 16 des Gesetzes geregelt. Das gesamte Infektionsschutzgesetz zum Nachlesen finden Sie unter anderem hier.
Für Verstöße gegen das Kontaktverbot und weitere Regelungen im Zusammenhang mit den Ausgangbeschränkungen gilt seit Freitag, 3. April, ein umfangreicher Bußgeldkatalog. Die einzelnen Bußgelder können Sie hier in einer Übersicht nachlesen.
Wann öffnen Kitas und Schulen?
Nachdem Abiturienten und Zehntklässler bereits wieder zur Schule gehen, folgen am 4. Mai nun auch die elften Klassen an Gymnasien, die neunten und zwölften Klassen an den Integrierten Sekundarschulen und die 6. Klassen an Grund- und Gesamtschulen wieder mit dem Unterricht. Einen uneingeschränkten regulären Schulbetrieb für die elf Millionen Schüler in Deutschland wird es vor der Sommerferien laut der Kultusministerkonferenz wohl nicht geben.
Die Kitas bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch die Kindertagespflegestellen, wo Kinder in kleinen Gruppen von Tagesmüttern oder -vätern betreut werden, bleiben geschlossen. Schulen kümmern sich mittlerweile darum, ihren Schülern Lernangebote zu machen. Das können Hausaufgaben sein, die Schüler mitbekommen oder auch digitale Lernangebote - etwa im "Lernraum Berlin". Auf ihrer Website erklärt die Senatsverwaltung für Bildung umfangreich, was jetzt zu tun ist und warum.
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An jeder Schule soll es für jene Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 eine Notbetreuung geben. Das gilt nicht nur für die öffentlichen und privaten Grundschulen, sondern auch für die fünften und sechsten Klassen der grundständigen Oberschulen.
Seit dem 27. April haben deutlich mehr Eltern als bisher einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder. Kinder von Alleinerziehenden können nun in der Notbetreuung aufgenommen werden. Außerdem reicht es nun, wenn ein Elternteil in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeitet – zuvor mussten noch beide Elternteile in einem solchen Beruf arbeiten. Außerdem ist eine Reihe von Berufen zur Liste dazu gekommen.
Diese Berufsgruppen gelten als „systemrelevant“
- Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
- Justizvollzug
- Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
- Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
- Behindertenhilfe
- Bundeswehr
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Kassiererinnen und Kassierer von Supermärkten
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung
Die einzelnen Berufsgruppen sind jeweils noch einmal genauer aufgeschlüsselt. Eine detaillierte Liste gibt es auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung zur Notbetreuung.
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen weiterhin geschlossen
Ebenfalls geschossen wurden Werkstätten und Tagesförderstätten für Menschen mit Behinderungen. Es gibt, wie auch im Falle von Schulkindern, eine Notbetreuung, wenn die Angehörigen in Berufen, "die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens insbesondere im Bereich der Gesundheit, Pflege, der öffentlichen Sicherheit und Versorgung erforderlich" sind, arbeiten.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die selbst im Bereich der Medizin oder Pflege angesiedelt sind oder diesen zuarbeiten - etwa Wäschereien oder Küchen.
Häusliche Gewalt, Kinderschutz, Einsamkeit: Hier gibt es Hilfe
Der Appell, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte außerhalb der eigenen Partnerschaft, der Familie, der Wohngemeinschaft zu vermeiden, hat auch gefährliche soziale Folgen. Die Berliner Polizei hat bereits wenige Tage nach Anordnung der Ausgangsbeschränkungen einen Anstieg im Bereich der häuslichen Gewalt festgestellt. Judith Langowski und Helena Piontek schildern hier die vielfältigen Implikationen und besonderen Gefahren vor allem für Frauen. Die erzwungene Nähe über viele Stunden und Tage kann zugleich zu einer Belastung für das Familienleben werden, unter der die Kinder leiden - bis hin zu Verwahrlosung und Misshandlungen. Und schließlich ist die angeordnete oder selbst gewählte Isolation auch Einsamkeit und psychische Probleme verschärfen, zumal das geregelte Leben, das sonst Halt gibt, völlig weggebrochen ist.
Umso wichtiger sind vielfältige Hilfsangebote. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine Reihe von Anlaufstellen zur Vorbeugung und für den Notfall hier aufgelistet. Rund um die Uhr ist die Berliner Kinderschutz-Hotline unter der Nummer 030/610066 zu erreichen, hier gibt es mehr Informationen. Zahlreiche weitere Telefonnummern von Anlaufstellen in unterschiedlichen Notlagen.
Das sind die Einreisebeschränkungen für Berlin
Seit dem 3. April müssen alle Berliner in 14 Tage in Quarantäne, die via Flugzeug aus dem Ausland zurückkommen. Diese Regelung ist inzwischen ausgeweitet worden auf Personen, die aus anderen Staaten etwa per Auto oder Zug nach Berlin kommen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Diplomaten oder Menschen, die sich aus beruflichen Gründen in Berlin aufhalten wollen, darunter auch Saisonarbeiter.
Hotlines: Hier bekommen Sie bei Corona-Verdacht Hilfe
Die Gesundheitssenatorin hat eine zentrale Corona-Hotline einrichten lassen. Die ist täglich von 8 bis 20 Uhr unter 030/90282828 zu erreichen. Weil zuletzt mehrere hundert Anrufe täglich eingingen, wurde die Hotline personell verstärkt. Trotzdem kommt es teils zu langen Wartezeiten.
Da die allgemeine Hotline des Senats regelmäßig überlastet ist, bittet die Senatsverwaltung darum, auch die Hotlines der Bezirke zu nutzen. Eine Übersicht über die Telefonnummern finden Sie hier. Mit leichten Erkältungssymptomen wendet man sich am besten telefonisch an den Hausarzt.
[Behalten Sie den Überblick: Corona in Ihrem Kiez. In unseren Tagesspiegel-Bezirksnewslettern berichten wir über die Krise und die Auswirkungen auf Ihren Bezirk. Kostenlos und kompakt: leute.tagesspiegel.de]
Wer aus einem anderen Land nach Berlin eingereist ist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren. Auch wer in den vergangenen zwei Wochen Kontakt zu einem bestätigten Corona-Patienten hatte, sollte so vorgehen. Umfassende Informationen der Senatsgesundheitsverwaltung gibt es hier.
Grippe oder doch Covid-19? Unsere Wissenschaftsredaktion gibt in diesem Artikel einige Hilfestellungen, um die eigenen Symptome besser einschätzen zu können. Anhand eines detaillierten Fragebogens ermittelt die browserbasierte Corona-App der Charité, ob ein Test ratsam ist. Zur CovApp gelangen Sie hier.
Auch die Krankenkassen haben Telefon-Hotlines für Nachfragen eingerichtet. Die Barmer ist unter 0800/8484111 erreichbar. Die DAK hat ebenfalls rund um die Uhr die Nummer 040/325325800 (Anruf zum Ortstarif) geschaltet. Dort würden Ärzte und Hygienefachleute die Fragen verunsicherter Anrufer beantworten. An die beiden Kassen dürfen sich auch Versicherte anderer Krankenkassen wenden.
Für "immobile Patienten" haben Feuerwehr und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin einen gemeinsamen Fahrdienst gestartet. Dieser kümmere sich zwischen 7 und 22 Uhr um Patienten mit schweren Erkältungserkrankungen, die zu Hause oder in Pflegeheimen einen Arzt benötigten. Dieser Dienst ist unter 116117 erreichbar.
Acht Anlaufstellen an den Kliniken - und eine Video-Sprechstunde
Die erste Anlaufstelle für Coronavirus-Fälle in Berlin befand sich am Charité-Standort Virchow in Wedding. Inzwischen ist ihre Zahl auf acht gewachsen. Hier ein Überblick.
Ab sofort sind folgende acht Anlaufstellen geöffnet:
- Charité-Standort Virchow in Wedding (Mittelallee 1; geöffnet täglich 8 bis 16 Uhr)
- Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe in Spandau (Haus 16, Kladower Damm 221, geöffnet Mo-Fr 9-20 Uhr)
- Vivantes-Klinikum in Prenzlauer Berg (Diesterwegstraße, Mo-Fr 10-19 Uhr, Sa/So 10-17 Uhr)
- Vivantes-Wenckebach-Klinikum in Tempelhof (Albrechtstraße, Mo-Fr 10-19 Uhr, Sa/So 10-17 Uhr)
- Evangelisches Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge in Lichtenberg (Haus 19, Herzbergstraße 79, Mo-Fr: 10-19 Uhr, Sa/So 10-17 Uhr), Website
- DRK-Klinikum Westend in Charlottenburg-Wilmersdorf (Haus 10, Spandauer Damm 130, Mo-Fr: 9-11 Uhr)
- Vivantes-Klinikum Spandau (Neuendorfer Straße 69, nicht auf dem Klinikgelände, der Ausschilderung folgen, Mo-Fr: 10-19 Uhr, Sa/So 10-17 Uhr)
- DRK-Kliniken Köpenick (Haus 5.3, Salvador-Allende-Straße 2-8, Zugang 50 Meter rechts vom Eingang des Ärztehauses der DRK-Kliniken, Mo-Fr: 9-13 Uhr)
Für alle Kliniken gilt: Bitte nicht einfach so hingehen, sondern erst telefonischen Kontakt aufnehmen.
- Im Fall der Charité, der beiden Vivantes-Kliniken, des Klinikums Herzberge und des Klinikums Westend sollten sich Interessierte vor dem Besuch bei der Hotline der Senatsgesundheitsverwaltung (Tel. 030/90282828, täglich 8-20 Uhr) informieren, ob eine Testung auf das Coronavirus sinnvoll ist.
- Wer die Ambulanz im Krankenhaus Havelhöhe besuchen will, wird gebeten, zunächst die Hotline der Klinik unter Tel. 030/36501-7222 anzurufen. Es könnte etwas Geduld nötig sein.
Das Virchow-Klinikum der Charité bietet außerdem eine Video-Sprechstunde für eine erste fachliche Abklärung an. Dazu ist es erforderlich, online einen Termin zu buchen, was hier möglich ist.
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