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Der Vorhang bleibt unten. In Berlin bleiben Theater bis zum 19. April geschlossen.
© imago/Frank Sorge
Update

Theater, Fußball, Reisen und das Coronavirus: Was mache ich jetzt mit meinem Ticket?

Das Coronavirus legt das öffentliche Leben lahm. Events fallen aus, Flüge werden gestrichen. Wer hat den Schaden?

Das Coronavirus legt das öffentliche Leben lahm. Museen sind geschlossen, Theater machen Zwangspause, Konzerte fallen aus.

Ich habe ein Ticket, bekomme ich das Geld zurück?

Normalerweise ist das so. Klauseln in den Geschäftsbedingungen der Konzertveranstalter, die den Kunden verpflichten sollen, auch bei höherer Gewalt zu zahlen, obwohl sie keine Gegenleistung bekommen, sind unwirksam, sagt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Allerdings hat die Bundesregierung beschlossen, dass Konzertveranstalter ihren Kunden Gutscheine statt Geld geben dürfen, wenn ein Konzert wegen Covid-19 nicht stattfinden kann. Gleiches soll auch für andere Veranstaltungen wie etwa Fußballspiele gelten und auch für Verträge mit Fitnessstudios, Musikschulen oder Sprachkurse. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Die Neuregelung bezieht sich auf Ausfälle im Zuge der Covid-19-Pandemie und betrifft Tickets und Verträge, die vor dem 8. März gekauft beziehungsweise geschlossen worden sind. Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und ausgezahlt werden, wenn die Kunden sie bis dahin nicht eingelöst haben. Wer auf das Geld angewiesen ist, soll ausnahmsweise im Zuge einer Härtefallregelung eine Erstattung bekommen.

Wo gebe ich das Ticket zurück?

Zuständig ist der Veranstalter. Das gilt auch dann, wenn man das Ticket über einen Vermittler, etwa Eventim, gekauft hat.

„Der Veranstalter ist zur Rückzahlung verpflichtet“, sagt Buttler. Allerdings würden viele Veranstalter die Rückabwicklung auf die Vorverkaufsstellen verlagern. „Ich würde daher empfehlen, zuerst an die Verkaufsstelle heranzutreten. Im zweiten Schritt erst an den Veranstalter“, empfiehlt Buttler.

Was ist mit Fußballballspielen?

In der Fußballbundesliga sorgt das Coronavirus für eine Spielpause. Die Deutsche Fußballliga hat erklärt, dass Tickets für verschobene Spiele ihre Gültigkeit behalten sollen. Allerdings haben sich Bund und Länder dafür ausgesprochen, dass bis zum 31. August keine Spiele mit Publikum stattfinden sollen. Berlin will Spiele mit Publikum sogar bis zum 24. Oktober verbieten.

Bei Hertha BSC heißt es auf Anfrage, man werde sich mit den Ticketinhabern in Verbindung setzen, so bald man wisse, ob und falls ja, in welcher Form Spiele stattfinden. Union Berlin hat bereits erklärt, Kunden entschädigen zu wollen. Unklar ist aber noch, in welcher Form. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen auch Sportvereine Gutscheine für ausgefallene Spiele und nicht genutzte Dauerkarten ausgeben können.

Allein im Stadion. Die Fußball-Bundesliga macht Zwangspause.
Allein im Stadion. Die Fußball-Bundesliga macht Zwangspause.
© imago/WEREK

Was ist mit anderen Sportveranstaltungen?

Spiele des Basketballbundesligisten Alba sind auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, Einzelkarten werden erstattet, auf Dauerkarteninhaber will der Club in Kürze persönlich zukommen.

Die Eishockey-Saison ist dagegen bereits vorzeitig beendet worden. Wertlos gewordene Einzeltickets werden ersetzt, wie man mit den Inhabern von Dauerkarten umgeht und welches „Trostpflaster“ man ihnen bietet, wird noch diskutiert.

Was ist, wenn die Veranstaltung stattfindet, und ich nicht teilnehmen kann?

Das hängt davon ab, warum man nicht teilnimmt. Lässt man sein Ticket verfallen aus Angst vor Ansteckung, bleibt man auf den Kosten sitzen.

Kann man nicht teilnehmen, weil man in Quarantäne ist, hängt die Kostenfrage davon ab, ob man wirklich krank ist oder nicht. Im ersten Fall gibt es keinen Ersatz, sagt Oliver Buttler, das sei nicht anders als wenn man sich das Bein bricht. Einzig, wer eine Ticketversicherung abgeschlossen hat, kann gegen Vorlage eines Attests auf Entschädigung hoffen. Ist man dagegen gar nicht infiziert und hätte man ohne die Quarantäne zum Konzert gehen können, kann man sein Ticket und mögliche Zusatzkosten dem Staat im Rahmen eines Staatshaftungsanspruchs in Rechnung stellen. Das gilt dann auch für mögliche Zusatzkosten für ein Hotel oder die Reise, meint Buttler.

Viele Flüge werden gestrichen. Das Geld fürs Ticket gibt es zurück.
Viele Flüge werden gestrichen. Das Geld fürs Ticket gibt es zurück.
© dpa-tmn

Wer hilft bei Einreiseverboten?

Immer mehr Staaten machen aus Angst vor dem Coronavirus ihre Grenzen dicht. Dänemark, Indien, Kosovo, Polen, Tschechien und andere Staaten lassen deutsche Reisende derzeit nicht mehr ins Land, dasselbe gilt für die USA. Andere Staaten wie etwa Israel schicken Reisende aus Deutschland erst einmal 14 Tage lang in Quarantäne. Die Rechtslage in den Fällen, in denen Staaten einen Einreisestopp verhängen, ist eindeutig, sagt Theresa Kühne vom Internetportal Flightright.

Die Airlines muss den Ticketpreis ersetzen, eine weitergehende Entschädigung muss sie aber nicht zahlen. Kunden sollten jedoch nicht von sich aus stornieren, sondern warten, bis die Fluggesellschaft die Verbindung offiziell streicht. Allerdings könnte auf EU-Ebene schon bald eine Regelung kommen, dass die Airlines ihren Kunden Gutscheine statt Geld geben dürfen, wenn Flüge wegen Covid-19 ausfallen.

Und was ist mit dem Hotel?

Wer in den USA, Polen oder einem anderen Land, das derzeit seine Grenzen für deutsche Staatsbürger dicht macht, auf eigene Faust ein Hotel gebucht hat, bleibt auf den Kosten sitzen, warnt der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi. Das gilt auch im Inland, wenn man etwa zu einer Veranstaltung wollte, die abgesagt worden ist. Nur wenn Hotel und Veranstaltung als Paket beworben und gebucht worden sind (etwa bei Musicalreisen), ist die Sache anders.

Glück für Bahnreisende: Wer jetzt nicht fahren will, kann sein Ticket zurückgeben.
Glück für Bahnreisende: Wer jetzt nicht fahren will, kann sein Ticket zurückgeben.
© dpa

Was ist, wenn die Airline von sich aus storniert?

Viele Flüge werden derzeit annulliert, weil Maschinen sonst leer fliegen würden.

Werden Flüge gestrichen, gibt es innerhalb von sieben Tagen das Geld für das Ticket zurück. Allerdings setzt sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür ein, dass auch hier Gutscheine ausgegeben werden dürfen.

Was macht die Bahn?

Bahnreisende können Tickets, die sie vor dem 13. März gekauft haben, kostenfrei in einen Reisegutschein umtauschen. Das gilt auch für Spar- und Super-Sparpreisfahrkarten. Möglich ist das für alle Reisen bis zum 4. Mai. Der Umtausch läuft über die Verkaufsstellen der Bahn und die Kundenservice-Kanäle.

Wer will, kann seine Reise auch verschieben. Bei Super-Spar- und Sparpreistickets wird die Zugbindung aufgehoben, dieses Angebot gilt bis zum 31. Oktober. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

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