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Klares Zeichen: Abstandsregeln sind Anstandsregeln.
© Kitty Kleist-Heinrich

Coronavirus in Berlin: Erste Lockerungen – aber keine Normalität

„Die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten ist das A und O“. Wie ein Mantra liegt dieser Satz über allen Entscheidungen – auch in Berlin.

Viele der am Dienstag vom Berliner Senat verkündeten Maßnahmen sind mit strengen Auflagen verbunden. Was geht jetzt in Berlin – und was geht nicht?

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht für Berlin kommt – zumindest teilweise. Nachdem sich zuletzt immer mehr Länder von der zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten Linie entfernt und eine Maskenpflicht eingeführt hatten, entschied sich am Dienstag auch der Berliner Senat dafür.

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Ab Montag sind Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel dazu verpflichtet, eine textile Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Ein Tuch oder Schal reichen auch.

Allerdings: Ein Bußgeld bei Verstößen ist nicht vorgesehen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte, die vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass sich die Berliner auch ohne Strafandrohung an die Regeln halten würden.

Von der Pflicht ausgenommen bleibt der Einzelhandel. In Geschäften sowie beim Kontakt mit Personen, die den Risikogruppen angehören, wird das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung „dringend empfohlen“. Damit einigten sich die Mitglieder des rot-rot-grünen Senats auf einen Kompromiss.

Am Vorabend der Sitzung war Müller bereits vorgeprescht und hatte für eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr geworben.

Berlins CDU-Fraktionschef Burkard Dregger kritisierte den Beschluss: „Der Senat kleckert wieder nur hinterher statt vor die Lage zu kommen“.

Einzelhandel

In Berlin dürfen die meisten Geschäfte ab dem heutigen Mittwoch wieder öffnen. Das gilt für alle Verkaufsflächen bis 800 Quadratmeter, einschließlich der Shops in Einkaufszentren und eingegrenzter Verkaufsflächen in Warenhäusern – soweit sie diese Größe nicht überschreiten.

Keine Größenbeschränkung gibt es für Auto-Händler, Fahrrad- und Buchläden.

Überall muss die Abstandsregel von 1,50 Meter eingehalten werden und in den Wartebereichen vor den Läden dürfen sich höchstens zehn Personen aufhalten.

Der Zutritt zu Läden und Verkaufsflächen muss von den Besitzern streng gesteuert werden. Es gilt ein Richtwert von maximal einer Person auf 20 Quadratmetern. In kleineren Läden darf sich jeweils nur ein Kunde aufhalten.

Einkaufen - wie hier vor einem Baumarkt in Schöneberg - nur mit Abstand.
Einkaufen - wie hier vor einem Baumarkt in Schöneberg - nur mit Abstand.
© Fabian Sommer/dpa

Der Zutritt zu Malls muss von den Betreibern entsprechend kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass der Richtwert für die gesamte Verkaufsfläche eingehalten wird. Verkaufsstände in den Wartebereichen sind nicht erlaubt, Sitzgelegenheiten bleiben gesperrt.

Frisöre dürfen ab 4. Mai wieder öffnen, dort gelten strenge Hygieneregeln. Kunde und Frisör müssen einen Mund- Nasen-Schutz tragen.

Andere körpernahe Dienstleistungen, etwa Kosmetik- und Nagelstudios, Fußpflege, Massagesalons und Tattoo-Läden bleiben geschlossen.

Das gilt auch für Gaststätten aller Art, erlaubt bleibt der Außer-Haus-Verkauf. Mit dem Nachbarland Brandenburg hat sich Berlin schon im Vorfeld weitgehend abgestimmt, um zu vermeiden, dass ein grenzüberschreitender Einkaufsverkehr entsteht.

Schulen und Kitas

Nach teilweise heftiger Kritik am Zeitplan von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) insbesondere für die Rückkehr zum Regelbetrieb an den Kindertagesstätten am 1. August soll der Prozess nun deutlich beschleunigt werden.

„Wir wollen und müssen in Berlin schneller sein“, erklärte Regierungschef Müller im Anschluss an die Sitzung des Senats. Der Notbetrieb an den Kitas werde zeitnah beendet, er soll in größeren Gruppen wieder aufgenommen werden.

Zunächst sollen Alleinerziehende profitieren. Wann der Regelbetrieb aufgenommen werden soll, ließ Müller offen. Er kündigte aber an: „Eine Beschleunigung ist dringend erforderlich“.

Spielplätze und Grünanlagen

Ob die öffentlichen Spielplätze in Berlin wieder geöffnet werden, kann der Senat nicht allein entscheiden. Auf eine generelle Schließung hatten sich die zwölf Bezirke verständigt.

Das Thema wird voraussichtlich am Donnerstag im Rat der Bürgermeister – oberste Vertretung der Bezirksämter – erneut aufgerufen. Vor allem die Grünen drängen auf Öffnung.

Den Regeln entsprechend, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, wird auch in Berlin das „vorübergehende Verweilen“ auf Bänken, Wiesen und in Parks unter Wahrung der Abstandsregelung wieder erlaubt.

Freizeitsport

Die Berliner Sportplätze bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Erlaubt ist „das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person und ohne jede sonstige Gruppenausbildung ausgeübt wird“.

Von der Regelung profitieren dürften zunächst all jene Sportler, die in sogenannten Individualsportarten aktiv sind.

Erlaubt: Wassersport - also auch das Segeln.
Erlaubt: Wassersport - also auch das Segeln.
© Ole Spata/dpa

Dazu zählen Leichtathletik-Disziplinen genauso wie der Wassersport (Rudern, Segeln) oder auch Skater.

Ebenfalls von der Lockerung profitieren könnten Tennisvereine, deren Mitglieder im Training ausreichend Abstand voneinander halten können. Genau das – die Einhaltung des in der Rechtsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus festgelegten Mindestabstands – sei Voraussetzung für die Ausübung von Freizeitsport.

Ausgeschlossen bleiben Mannschaftssportarten wie Fußball, Basketball, Hockey oder Handball. Da in diesen Bereichen der Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Spielern unmöglich einzuhalten sei, ruhe der Trainingsbetrieb weiterhin, hieß es am Dienstag.

Ebenfalls geschlossen bleiben alle Schwimmbäder sowie überdachte Sportstätten.

Unter freiem Himmel von Einzelpersonen angeleitete Sportgruppen sollen ebenfalls bis auf Weiteres pausieren müssen. Auch Saunen und Solarien bleiben vorerst zu.

Zoo und Tierpark

Nach gut fünf Wochen Schließzeit dürfen der Berliner Zoo, der Tierpark und der Botanische Garten am kommenden Wochenende wieder öffnen.

Wann genau das der Fall sein wird, blieb am Dienstag noch unklar. Aus Senatskreisen war die Rede von einer Verabredung mit Zoo-Direktor Andreas Knieriem, die Anlagen am Samstag zu öffnen. Ein Tierpark-Sprecher wiederum erklärte, der Termin für die Wiedereröffnung werde am Mittwoch bekannt gegeben.

Es gelten die üblichen Abstands- und Verhaltensregeln. Tierhäuser und Spielplätze auf dem jeweiligen Gelände sollen aber vorerst geschlossen bleiben.

Der Botanische Garten wird kommendem Montag wieder zugänglich sein, allerdings gilt das nur für die Außenanlagen.

Theater und Opern, Museen und Gedenkstätten

Während Theater, Opern und Konzerthäuser bis zum Ende der Spielzeit geschlossen bleiben, dürfen Museen, Gedenkstätten und nicht-kommerzielle Galerien sowie Ausstellungen ab 4. Mai wieder öffnen.

Unklar ist, ob alle Museen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Könnten bald wieder Besuch kriegen: Die Kunstwerke in der Gemäldegalerie.
Könnten bald wieder Besuch kriegen: Die Kunstwerke in der Gemäldegalerie.
© Christophe Gateau/dpa

Klar ist, dass eine Öffnung mit „strengen Auflagen“ verbunden sein werde, sagte die Grünen-Politikerin Sabine Bangert und rief die Betreiber der Museen dazu auf, entsprechende Vorkehrungen zu schaffen.

Wo die strengen Regeln zum Mindestabstand oder auch für den Arbeitsschutz der Mitarbeiter nicht umgesetzt werden können, muss vorerst wohl auf eine schnelle Wiedereröffnung verzichtet werden.

Volkshochschulen, Musikschulen und ähnliche Bildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sind nach Angaben des Kultursenators Klaus Lederer (Linke) „heiße Kandidaten für weitere Lockerungsphasen“. Öffentliche Bibliotheken dürfen ab 4. Mai wieder öffnen, aber nur für den Leihverkehr.

Gottesdienste

Zusammenkünfte im privaten und familiären Bereich sind für bis zu 20 Personen erlaubt, sofern diese „aus zwingenden Gründen erforderlich“ sind.

Dazu zählen Trauungen, Taufen und Trauerfeiern, aber auch die Begleitung Sterbender. Gottesdienste und andere „kultisch-religiöse“ Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern sind ab 4. Mai zugelassen – sofern Mindestabstand und Hygieneregeln garantiert sind.

Demonstrationen

Eine großzügigere Genehmigungspraxis soll es außerdem für Versammlungen unter freiem Himmel geben: Ab dem 4. Mai dürfen „ortsfeste“ Veranstaltungen – also Demonstrationen an einem Ort – mit bis zu 50 Personen stattfinden und sind grundsätzlich genehmigungsfrei.

Ab sofort gilt also: Die zuletzt sehr rigide gehandhabte Ausnahmeregelung für Versammlungen mit maximal 20 Personen wird gelockert.

Prämien für "Alltagshelden"

Als Zeichen der Wertschätzung will der Berliner Senat den Beschäftigten bei Vivantes, Charité und in den Gesundheitsämtern, aber auch in den Kita-Eigenbetrieben, bei der Polizei und der Feuerwehr eine zeitlich begrenzte Prämie zukommen lassen.

Ursprünglich war daran gedacht, für drei Monate jeweils 150 Euro zu zahlen. Am Dienstag hieß es aber aus Senatskreisen, es „könne auch mehr werden“.

Darüber muss aber erst noch das Abgeordnetenhaus befinden, das ab Mittwoch über den Nachtragshaushalt 2020 berät.

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