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Die Zusammensetzung des Verfassungstribunals in Warschau ist umstritten. Polen protestieren für die EU und gegen die Richter: Das hier ist kein Gericht.
© Wojtek RADWANSKI/AFP

Pro & Contra zum Rechtsstreit: Ruiniert Polen jetzt die EU?

Brüssel und Warschau streiten, ob europäisches Recht den Vorrang vor nationalen Verfassungen hat oder haben sollte. Ein Pro und Contra.

Das oberste Gericht der EU, der EuGH, hält Polens Justizreform für rechtswidrig und verlangt die Auflösung der umstrittenen Disziplinarkammer. Nun hat Polens Verfassungstribunal entschieden, das EuGH-Urteil sei nicht maßgeblich. Nationales Recht habe in dieser Frage Vorrang vor EU-Recht. Zerstört Polen damit die Rechtseinheit der EU und auf Dauer den Zusammenhalt der Union? Ein Pro und Contra aus der Tagesspiegel-Redaktion:

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Polen könnte die Auflösung der EU einläuten

Ein Pro von Albrecht Meier

Europa im Jahr 2021: Die Ära Merkel geht zu Ende und damit der moderierende Einfluss der Kanzlerin auf europäischer Ebene. Die EU bewältigt immer noch ihr Post-Brexit-Trauma. Und jetzt kommt noch ein neues Problem hinzu: Polen. Oder besser gesagt: Die nationalkonservative Regierung in Warschau, die den Anfang vom Ende der EU besiegeln könnte.

Es ist ein Trauerspiel, was derzeit in Warschau passiert. Die Vorsitzende Richterin des Verfassungsgerichts, Julia Przylebska, hat ein Urteil verkündet, an dem die EU noch lange zu knacken haben wird. Przylebska, eine Gefolgsfrau der Warschauer Regierung, hat Teile der EU-Verträge für verfassungswidrig erklärt.

Im Kern besagt das Urteil des Verfassungsgerichts, dass die Organe der EU nicht über nötige Kompetenz verfügen, um auf Änderungen der polnischen Justizreform zu pochen. Im Streit um die Rechtsstaatlichkeit spricht das oberste Warschauer Gericht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg schlicht das Recht ab, sich einzumischen.

Ein Rauswurf Polens ist nicht möglich

Angesichts des Urteils bekommt man das ungute Gefühl, das im Verhältnis zwischen Polen und der EU endgültig etwas ins Rutschen gekommen ist. Die Auseinandersetzung um die Rechtsstaatlichkeit zwischen Brüssel und Warschau tobt schon seit Jahren – mit ständig neuen Eskalationsstufen. Ähnlich war es auch beim Brexit. Der fing ebenfalls scheinbar harmlos an: Erst kündigte der damalige Premierminister Cameron ein Referendum über die EU an. Dann ließ er sich eine europäische Extrawurst bei den Sozialleistungen für EU-Migranten braten. Geholfen hat es ihm dennoch nichts – die Briten stimmten für den Brexit.

So wie noch Anfang 2016 niemand den Brexit voraussah, sollte man sich mit Prognosen über einen möglichen „Polexit“ zurückhalten. Zum Glück lässt sich Großbritannien nicht mit Polen und seiner EU-freundlichen Bevölkerung vergleichen. Und wer nicht wie die Briten aus freien Stücken aus der Gemeinschaft austreten will, kann auch nicht hinausgeworfen werden. So besagen es die Regeln der EU.

Angriff auf den EuGH als stärkste Bastion der EU

Wo liegt also die Gefahr, wenn Polen – zumindest nach bisherigem Ermessen – Bestandteil der EU bleiben wird? Das Warschauer Urteil ist deshalb so brisant, weil es die entscheidende Bastion der EU zu schleifen droht – den Europäischen Gerichtshof. Wie kein anderes EU-Organ setzt der EuGH den Willen der EU durch. Er verhängt Bußgelder gegen Staaten, die den Auflagen beim Umweltschutz nicht nachkommen und gegen Firmen, die illegale Preisabsprachen treffen. Oder er erklärt eben wie im Fall Polens die Drangsalierung von Richtern und Staatsanwälten als rechtswidrig.

Dem Warschauer Urteil liegt ein großer Irrtum zugrunde. Die Regierung in Warschau denkt offenbar, dass jedes EU-Land nach eigenem Belieben Entscheidungen der Luxemburger Richter für null und nichtig erklären kann. Wenn sich diese Einschätzung in der EU durchsetzt, käme das der Auflösung der Gemeinschaft gleich.

Brüssel ruiniert die EU mit seiner Übergriffigkeit

Ein Contra von Christoph von Marschall

Polen ruiniert die EU? Von wegen. Brüssel ruiniert die EU mit seiner Übergriffigkeit. Genauer: die Kommission und das Europäische Parlament, assistiert vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie verfolgen einen Weg, der die Lähmung der EU nicht mindert, sondern verschärft. Das dritte Machtzentrum, der Europäische Rat als Gremium der Staats- und Regierungschefs, sucht zum Glück weiter Kompromisse, so schwer die oft zu finden sind.

Selbstverständlich ist das Verhalten der rechtspopulistischen PiS-Regierung in Polen ein ernstes Problem. Die Unabhängigkeit der Richter und die Freiheit der Medien sind bedroht. Doch: Wie lässt sich dem effektiv begegnen? Die Brüsseler Institutionen kommen einer Lösung nicht näher, wenn sie Rechte reklamieren, die sie nicht haben. Sie behaupten, das EU-Recht habe generellen Vorrang vor nationalem Recht, und ziehen dabei an einem Strang mit dem EuGH, der seine Macht ebenfalls ausweiten möchte, auf Kosten der nationalen Justiz.

Der Vorrang für EU-Recht ist eine Wunschvorstellung

Der generelle Vorrang des EU-Rechts ist eine Wunschvorstellung und nicht Realität. Vorrang hat es nur in den Bereichen, in denen die Nationalstaaten die Zuständigkeit an die EU abgetreten haben. Die Organisation der Gerichte gehört nicht dazu, der Grenzschutz auch nicht.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt EU-freundlicher als Polens Verfassungstribunal. Es akzeptiert aber auch keinen generellen Rechtsvorrang, nur einen Anwendungsvorrang europäischen Rechts in Bereichen geteilter Zuständigkeit. Wo die EU hingegen weder allein noch teilweise zuständig ist, besteht auch Karlsruhe auf dem Vorrang nationalen Rechts. Im „Ultra Vires“-Urteil zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank werfen die Karlsruher ihren Luxemburger EuGH-Kollegen Kompetenzüberschreitung vor; deren Argumente seien „nicht mehr nachvollziehbar“.

Kommission, Parlament und EuGH tendieren zu einer bedenklichen Selbstermächtigung. Mit ihrem Übereifer, sich Zuständigkeiten anzumaßen, die ihnen die Nationalstaaten als eigentliche Quelle der Souveränität nicht gegeben haben, unterminieren sie den Zusammenhalt der EU.

Der Weg zu mehr EU: Änderung der Verträge

Ja doch, die EU muss handlungsfähiger werden, um europäische Interessen gegen China, Russland und die USA zu behaupten. Dies muss jedoch auf rechtlich einwandfreiem Weg geschehen: mehr Macht für die EU und den EuGH durch Änderung der Europäischen Verträge. Weil die erforderliche Einstimmigkeit für diesen legalen Weg fehlt, greift Brüssel zum illegalen Mittel der Selbstermächtigung. Das ist ein Irrweg.

Die Kommission und das Parlament gewinnen nicht mehr Macht, wenn sie die Kompetenzkonflikte mit den Mitgliedern eskalieren. Sie schwächen den Zusammenhalt und stärken entgegen ihren Interessen den Rat der Regierungschefs. Die werden den Streit, den Kommission, Parlament und EuGH aus eigener Kraft nicht gewinnen können, befrieden müssen. China und Russland müssen eine EU, die sich mit sich selbst beschäftigt, statt handlungsfähiger zu werden, nicht fürchten.

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