Urteil des EuGH gegen Justizreform: Europas Richter setzen Polen Grenzen
Vierfache Niederlage der PiS: Gerichtshof in Luxemburg hat Zweifel an der Unabhängigkeit polnischer Gerichte und der Richterberufung. Eine Analyse.
Wenn die Rechtslage eindeutig wäre, wäre der Konflikt um Polens Justizreform längst entschieden. In der Europäischen Union liegen die Dinge jedoch selten einfach. Schon gar nicht, wenn es um Streit zwischen einem Mitgliedsstaat und den gemeinsamen Institutionen geht. Denn da steht immer die Frage im Raum, wer zuständig ist: Geht es um ein Sachgebiet, das vergemeinschaftet ist, oder um eines, das in der nationalen Kompetenz liegt?
Deshalb ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zur Berufung von Richtern in Polen bestenfalls ein Etappensieg in einem Ringen von epischer Länge. Der Streit dreht sich um eine von der Politik unabhängige Justiz – unabhängig vor allem von der nationalkonservativen Regierungspartei PiS.
Das Problem: Die Organisation des Gerichtswesens ist nicht vergemeinschaftet. Sie liegt in der nationalen Kompetenz. Aber heißt das, dass EU-Staaten völlig frei sind, wie sie ihre Justiz organisieren?
Die Luxemburger Richter urteilen, dass das von der PiS eingeführte System der Richterberufung gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz verstoßen „könnte“. Ob im konkreten Fall tatsächlich verstoßen wurde, entschied der EuGH nicht. Das muss jetzt das Oberste Verwaltungsgericht in Polen beurteilen. Der EuGH gab aber grundsätzliche Hinweise, die die polnischen Richter bei der Entscheidung in der Sache berücksichtigen müssen.
Vier dieser Hinweise sind eine Niederlage für die PiS-Regierung in Warschau. Europäische Rechtsprinzipien gelten in einem EU-Staat unmittelbar und stehen über nationalen Rechtsvorgaben, sofern diese europäisches Rechtsnormen missachten. In solchen Fällen müssten polnische Gerichte die nationalen Bestimmungen unbeachtet lassen und sich nach den europäischen Normen richten.
Vierfache Niederlage für Warschau
Bei diesen EU-weiten Prinzipien handele es sich nicht um "ausländisches Recht", wie die polnische Regierung in Luxemburg argumentiert hatte, urteilte der EuGH, sondern um gemeinschaftliches Recht. Mit dem EU-Beitritt 2004 habe Polen dieses Gemeinschaftsrecht übernommen und sich der Rechtsprechung des EuGH unterworfen.
Drittens müssen Richterkandidaten, die nicht berücksichtigt werden, die Möglichkeit haben, diese Entscheidung von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Viertens müsse die Frage geprüft werden, ob das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz durch einzelne Bestimmungen der Justizreform Schaden erleide.
Justizminister Ziobro kämpft um die Parteiführung
Justizminister Zbigniew Ziobro reagierte empört auf das Luxemburger Urteil. Er werde die Entscheidung nicht anerkennen. Und das dürfe generell kein polnischer Politiker tun. Denn „das bedeutet, dass Polen kein souveräner Staat mehr ist“. Ziobro versucht seit Jahren, sich durch eine nationale, gegen die EU gerichtete Positionierung für die Nachfolge von PiS-Parteichef Jaroslaw Kaczynski zu profilieren.
Auch Deutschland beugt sich freilich nicht allen juristischen Interpretationen des EuGH. Man muss genau hinsehen.
Im konkreten Fall hatten fünf polnische Richter geklagt, deren Bewerbungen um eine Stelle am Obersten Gerichtshof des Landes vom Landesjustizrat nicht berücksichtigt wurden. Ihre Fälle erscheinen wie eine Bestätigung der Einwände gegen die Justizreform. Die Kritiker werfen der PiS vor, sie wolle ein System schaffen, in dem sie Bewerber, die ihr politisch nahestehen, in das Justizsystem bringen und politisch unliebsame Richter verhindern könne.
Klage gegen parteipolitische Diskriminierung
Früher hatte die Richterschaft in interner Organisation entschieden, welche Kandidatinnen und Kandidaten in Frage kommen. Das ist insbesondere bei der Besetzung der höchsten Gerichte von Bedeutung. Die PiS behauptet, das habe dazu geführt, dass Seilschaften aus der kommunistischen Zeit noch viele Jahre nach der Wende zu Demokratie und Rechtsstaat 1989 entscheidenden Einfluss auf einzelne Karrieren und die Gesamtentwicklung der Richterschaft nahmen.
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Im Zuge der Justizreform hatte die PiS die Richterberufung neu geregelt. Der Landesrichterrat (polnisch: KRS), der die Kandidaten für Richterstellen filtert, wird nicht mehr von der Richterschaft gewählt, sondern vom Parlament. Dort hat die PiS die Mehrheit und beruft folglich ihr nahestehende Personen in den KRS. Außerdem wurde eine Disziplinarkammer für Richter geschaffen, die die Leistung und damit die Karrierechancen von Richtern beurteilt und deren Entscheidungen Betroffene nicht vor unabhängigen Gerichten anfechten können.
Polen ignoriert Urteil des EuGH zur Disziplinarkammer
Der EuGH hat diese Disziplinarkammer vor einem Jahr für rechtswidrig erklärt und gefordert, dass sie ihre Tätigkeit beenden muss. Warschau missachtet dieses Urteil. Im Streit um das Pensionsalter für Richter hatte Warschau hingegen nachgegeben.
Nun steht auch die Arbeit des Landesrichterrates juristisch in Frage. Kommt Polens Oberstes Verwaltungsgericht auf Grund der Hinweise des EuGH zum Schluss, dass auch seine Arbeit gegen europäische Rechtsnormen verstößt, wären theoretisch alle Richterernennungen seit Beginn seiner Arbeit 2017 ungültig – und in der Folge auch alle Urteile, an denen Richter beteiligt waren, die auf diese Weise ins Amt kamen.
Die PiS-Regierung reagiert auf ihr unliebsame Urteile häufig mit juristischen Winkelzügen. Mehrfach hat sie die praktische Auswirkung von Gerichtsurteilen hintertrieben, indem sie sich weigerte, sie im Gesetzblatt zu veröffentlichen. Formal werden sie erst mit der Veröffentlichung wirksam.
Mit Winkelzügen Fakten schaffen
Bereits vor dem EuGH-Urteil zur Richterberufung hat die Regierung die Möglichkeit geschaffen, dem Obersten Verwaltungsgericht die Zuständigkeit für Klagen gegen Teile der Justizreform zu entziehen. Ein Ziel könnte sein, sie an ein anderes höchstes Gericht zu übertragen, wo PiS-loyale Richter bereits die Kontrolle haben wie das Verfassungstribunal unter Vorsitz von Julia Przylebska, der Frau des polnischen Botschafters in Berlin. Es hatte kürzlich ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot verhängt.
Je länger die Rechtswirksamkeit der Richterernennungen nicht geklärt ist, umso größer wird das Problem. Irgendwann könnte die Zahl der Urteile, die unwirksam sein könnten, weil Richter mitwirkten, die nicht rechtskonform berufen wurden, so groß werden, dass man sie in der Praxis nicht alle neu aufrollen kann. Auch so kann man Fakten schaffen.