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Eklat erstmal vermieden: Polens Verfassungstribunal vertagte die Entscheidung, kurz bevor Premier Mateusz Morawiecki bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel eintraf.
© PASCAL ROSSIGNOL/AFP

Recht bekommen, Recht behalten: Polen spitzt den Konflikt mit der EU zu

Das Verfassungstribunal in Warschau stellt den Vorrang europäischen Rechts offen in Frage und lässt prüfen, ob nationale Urteile Vorrang vor dem EuGH haben.

Im Machtkampf um Polens Justizreform spitzt die nationalpopulistische PiS-Regierung in Warschau den Streit mit der EU zu. Auf Antrag von Premierminister Mateusz Morawiecki prüfte Polens Verfassungstribunal am Dienstag, ob die Passagen der Europäischen Verträge, aus denen die EU-Kommission ihr Recht auf Mitsprache bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit ableitet, mit der nationalen Verfassung vereinbar sei. Die Verkündung der Entscheidung wurde am Abend auf den Donnerstag vertagt.

Das Tribunal ist mehrheitlich mit PiS-Sympathisanten besetzt und tagt unter Vorsitz von Julia Przylebska, der Frau des polnischen Botschafters in Berlin. Die Neubesetzungen gehören zu den Konfliktpunkten mit der EU.

Experten rechnen damit, dass die obersten Richter dem Standpunkt der Regierung folgen, dass nationales Recht bei der Organisation der Justiz und anderen Sachgebieten, die nicht in der EU vergemeinschaftet sind, Vorrang habe – und damit auch Vorrang vor den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg.

Premier Morawiecki bei von der Leyen in Brüssel

Morawiecki wurde am Abend zum Dinner in Brüssel mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwartet. Es war unklar, ob die Vertagung des Urteils damit zu tun hatte, dass er einen Eklat vor dem Treffen vermeiden wollte.

Enfant terrible in der EU: Ungarns Regierungschef Viktor Orbán provoziert mit dem Homosexuellengesetz und Korruptionsverdacht bei der Vergabe von EU-Geldern.
Enfant terrible in der EU: Ungarns Regierungschef Viktor Orbán provoziert mit dem Homosexuellengesetz und Korruptionsverdacht bei der Vergabe von EU-Geldern.
© Bernadett Szabo/REUTERS

In der Gesamtschau spricht wenig dafür, dass Polen den Konflikt abmildern und einen gesichtswahrenden Kompromiss suchen möchte. Am heutigen Mittwoch steht der nächste Streitpunkt auf der Tagesordnung: Darf der EuGH von Polen verlangen, Teile seiner Justizreform zu suspendieren?

Der EuGH hatte im März geurteilt, Polen dürfe das Gesetz über eine neue Disziplinarkammer für Richter nicht anwenden, bis rechtskräftig geklärt sei, ob es gegen das Gebot richterlicher Unabhängigkeit verstoße, weil unliebsame Richter so eingeschüchtert und aus dem Amt entfernt werden könnten. Auch hier sagen Fachleute voraus, dass das Verfassungstribunal gegen den Vorrang von EuGH-Urteilen entscheidet.

Die PiS sagt, sie müsse kommunistische Richter entfernen

Die PiS argumentiert, die Disziplinarkammer sei nötig, um Richter, die noch in Zeiten der kommunistischen Diktatur ihre Laufbahn begonnen hätten, aus dem Gerichtswesen zu entfernen. Kritiker halten das für einen Vorwand. Erstens liege der Sturz des Kommunismus fast 32 Jahre zurück. Da könne es qua Lebensalter kaum Personal geben, das vor 1989 bereits einflussreiche Richterposten innehatte. Zweitens habe die seit 2015 regierende PiS selbst keine Scheu gehabt, Oberrichter mit Vorbelastungen im Lebenslauf zu ernennen, sofern sie politisch mit ihr verbündet sind.

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Als der EuGH im März die Suspendierung verlangte, hatte er nicht über die Rechtsstaatlichkeit geurteilt, sondern die Frage an Polens Oberstes Verwaltungsgericht überwiesen samt Hinweisen, was dabei zu berücksichtigen sei. Justizminister Zbigniew Ziobro sagte damals, kein polnischer Politiker dürfe sich solchen Vorgaben des EuGH unterwerfen; denn dann sei „Polen kein souveräner Staat mehr“.
Am Donnerstag berät der EuGH erneut, ob Polen mit dieser Haltung seine Verpflichtungen aus den europäischen Verträgen verletze. Dort sind Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte als Grundlagen der EU festgeschrieben.

Karlsruhe warnte im "Ultra vires"-Vorteil vor Kompetenzübergriffen

Die Frage, ob Urteile des EuGH grundsätzlich Vorrang vor Urteilen nationaler Gerichte haben, ist nicht nur für Polen und Ungarn strittig, sondern ebenso aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter verstehen sich im Gegensatz zur PiS in Polen und zu Ungarns Premier Viktor Orbán als Kraft, die die fortschreitende europäische Integration mit Sympathie begleitet.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle (zweiter von links) über die Anleihekäufe der EZB.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle (zweiter von links) über die Anleihekäufe der EZB.
© Kai Pfaffenbach/REUTERS

Gleichwohl haben sie EU-Institutionen immer wieder vor Kompetenzüberschreitungen gewarnt, im Fachjargon „ultra vires“. Sie dürften nur die Befugnisse einfordern, die die Mitgliedstaaten in den Europäischen Verträgen an die EU übertragen haben.

Die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) hatte Karlsruhe mit Bauchschmerzen genehmigt. Als der EuGH die Streitfrage in einem weiterführenden Urteil zur Verhältnismäßigkeit des EZB-Handelns so darstellte, als gebe es hier kein Kompetenzproblem, reagierte Karlsruhe hart. Unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle entschieden die Richter, die EuGH-Begründung sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“.

Der Weg zu mehr Integration: Änderung der Europäischen Verträge

In europarechtlichen Diskussionen vertritt Voßkuhle die Meinung, dass es keinen automatischen Geltungsvorrang europäischen Rechts vor nationalem Recht gebe, sondern nur eine pragmatische Einigung auf einen Anwendungsvorrang. Der EuGH sieht es umgekehrt, ebenso die EU-Kommission und die Mehrheit im Europäischen Parlament. Diese Haltungen sind auch interessengeleitet, weil EU-Institutionen damit eine schleichende Machtverschiebung zur EU betreiben, während die Nationalstaaten auf den Kompetenzen beharren, die sie haben.

Der richtige Weg für weitere Integrationsschritte der EU wären Änderungen an den Europäischen Verträgen auf Grund gemeinsamer Beschlüsse der 27-EU-Staaten, sagen Europarechtler. Dafür fehlt allerdings derzeit die dafür erforderliche Einstimmigkeit.

In einer früheren Version stand fälschlich, der EuGH habe seinen Sitz in Straßburg. Er ist aber in Luxemburg. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

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