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Ein Mann bei einer Demonstration für Europa in Berlin
© Kai-Uwe Heinrich

Polen gegen EU-Recht: So fliegt Europa auseinander

Wie in einer Ehe wäre es für Europa klüger, die Frage, wer Vorrang hat, nicht auf die Spitze zu treiben. Karlsruhe hat da ebenfalls Zweifel. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Christoph von Marschall

Drei Juli-Tage erschüttern Europa in seinen Grundfesten. Ein Konflikt, der sich seit Jahren anbahnt – was hat Vorrang: nationales Verfassungsrecht oder EU-Recht? – explodiert. Er hat das Potenzial, Europa in seinem Ehrgeiz, zu einem Schwergewicht auf Augenhöhe mit den USA und China zusammenzuwachsen, um Jahrzehnte zurückwerfen.

Seit Dienstag prüft Polens Verfassungstribunal, ob die nationale Verfassung den Anspruch der EU auf Vorrang ihres Rechts zulässt. Und ab heute, Mittwoch, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) von Polen Änderungen der Justizreform verlangen kann. In beiden Fällen wird ein Urteil gegen die EU erwartet.

Am Donnerstag schlägt der EuGH wohl zurück. Er entscheidet, ob Polens Disziplinarkammern für unliebsame Richter mit dem Rechtsstaatsprinzip in den Europäischen Verträgen vereinbar sind. In früheren Urteilen hatte er Zweifel daran und verlangt, Polen müsse die berücksichtigen.

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Und dann? Im westlichen Teil der EU dürfte sich die aufgestaute Wut über Polen - und über Ungarn - Bahn brechen. Kann man die nicht rausschmeißen? Es war doch nicht der Sinn der Osterweiterung, dass die uns unsere Wertegemeinschaft ruinieren!

Im Osten hingegen werden viele Bürger Genugtuung empfinden. Höchste Zeit, dass jemand den übergriffigen Moralaposteln in Brüssel zeigt, wo die Grenzen der Gängelung liegen – und auf Einhaltung der vertraglichen Kompetenzverteilung besteht, was Sache der Mitgliedstaaten und was Sache der EU ist.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle (zweiter von links) über die Anleihekäufe der EZB.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle (zweiter von links) über die Anleihekäufe der EZB.
© Kai Pfaffenbach/REUTERS

Insgeheim dürften sich auch einige Bürger im Westen freuen. Herz und Verstand gehen da oft auseinander. Viele, die Europa für eine gute Sache halten und wissen, dass die Zukunft in europäischer Integration liegt, fühlen zugleich, dass die eigene Identität sich eher am eigenen Staat als den EU-Institutionen orientiert. Bürger, die im Ausland in eine Notlage geraten, wenden sich an die nationale Botschaft, nicht an die EU-Vertretung.

Wer Europa voranbringen und Rückschläge vermeiden möchte, muss die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. War es klug von der EU, den Rechtskonflikt auf die Spitze zu treiben? Sie erreicht das Gegenteil: Sie spaltet Europa.

Dabei können die Kommission und das Parlament nicht einmal hoffen, eine klare Mehrheit der Europäer hinter sich zu haben, nur weil Polen der Kontrahent ist – und kürzlich Ungarn beim Streit um das Homosexuellengesetz.

Auch Karlsruhe rügt "Ultra vires": Kompetenzüberschreitung

Die Kritik, dass die EU ihre Kompetenzen überschreite, übt auch das Bundesverfassungsgericht in seinem „Ultra vires“-Urteil. Sein Ex-Präsident Andreas Voßkuhle und viele andere Europarechtler bestreiten, dass EU-Recht einen automatischen Geltungsvorrang habe.

Zerknittertes Ansehen: Europafahne vor dem Europäischen Parlament in Straßburg.
Zerknittertes Ansehen: Europafahne vor dem Europäischen Parlament in Straßburg.
© Karl-Josef Hildenbrand/picture alliance/dpa

Quelle der politischen wie rechtlichen Legitimität der EU sind die Nationalstaaten. Was die EU darf, beruht darauf, was die Mitgliedsstaaten in den Europäischen Verträgen an sie übertragen haben. Die Organisation der Justiz gehört nicht dazu, auch nicht die Festlegung, was im Sexualkundeunterricht gelehrt wird und welche Mitsprache die Eltern dabei haben.

Wenn die EU argumentiert, sie habe zwar nicht die direkte sachliche Zuständigkeit, könne ihre Einmischung aber daraus ableiten, dass sie europäische Werte wie Demokratie, Rechtsstaat, Gleichbehandlung durchsetzen müsse, bewegt sie sich auf dünnem Eis. Auch diese Prüfung obliegt zunächst nationalen Richtern.

Europas Richter können sich nicht selbst Vorrang bescheinigen

Juristisch wie politisch kann keine Seite diesen Streit gewinnen. Die EU und der EuGH sind selbst Streitbeteiligte, also befangen. Wie glaubwürdig wäre das wohl, wenn der EuGH sich bescheinigt, dass er den Vorrang vor nationalen Gerichten habe, und dies das letzte Wort sein soll? Ähnlich absurd war der Entschluss der EU- Kommission, die Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu überziehen, weil das von ihr unabhängige Bundesverfassungsgericht ein Europaurteil spricht, dass Brüssel missfällt.

Wie in einer Lebenspartnerschaft gilt für die EU: Vorsicht und Weitsicht sind geboten, bevor man einen Streit auf die Spitze treibt und ultimative letzte Worte spricht, die man nicht mehr zurücknehmen kann. Sie können die Beziehung, auf der die Zukunft beruht, zerstören.

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