CDU-Kritik an Berliner Antidiskriminierungsgesetz: „Aus weltfremden Parallelwelten von Rot-Rot-Grün“
Der Berliner CDU-Fraktionsvorsitzende Burkard Dregger lehnt das Antidiskriminierungsgesetz ab. Es öffne Missbrauch Tür und Tor, sagt er im Interview.
Burkard Dregger (55) ist Vorsitzender der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und von Beruf Rechtsanwalt.
Herr Dregger, am Donnerstag soll das Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Mehrheit das Antidiskriminierungsgesetz beschließen. Sie lehnen es ab, warum?
Künftig gilt für Landesbedienstete nicht mehr die Unschuldsvermutung, sondern der Generalverdacht, zu diskriminieren. Es gibt aber keine Erkenntnisse, dass Landesbedienstete im Rahmen der Landesverwaltung systematisch diskriminieren.
Aber es gibt Diskriminierungen. Nicht jeder, der diskriminiert, merkt das. Opfer sollen sich leichter wehren können.
In der Tat gibt es Diskriminierungen, ein ernstes Thema. Aber es gibt bereits vollumfänglichen Zugang zu den Gerichten. Auf der Grundlage der Gleichstellungsgesetze, des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Wir brauchen kein neues Gesetz, um Diskriminierungen wirksam zu bekämpfen.
Antidiskriminierungsverbände finden, dass das nicht reicht, sondern für Betroffene sehr belastend ist.
Wer sich diskriminiert fühlt, soll jetzt seine Diskriminierung nicht mehr beweisen müssen. Sondern der Beamte muss seine Unschuld beweisen. Das erzeugt einen enormen Dokumentations- und Rechtfertigungsaufwand. Polizei und Verwaltung sind schon jetzt überlastet.
Das müssen Sie erklären.
Die erzeugte Bürokratie lähmt Verwaltung und Strafverfolgung. Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Wer als Clan-Angehöriger auf seine arabischen Wurzeln verweist und seine Diskriminierung durch die Polizei behauptet, liefert damit ausreichende Tatsachen für seine Diskriminierung.
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Berlin ist so diversifiziert wie kaum eine andere deutsche Stadt. Fast jeder gehört einer Minderheit an, kann Tatsachen für eine mögliche Diskriminierung vortragen. Die Polizei muss dann den Vorwurf entkräften. Beamte, die etwa mit Nachdruck gegen Clans oder Drogendealer ermitteln, müssen missbräuchliche Diskriminierungsvorwürfe befürchten. Wenn der Gegenbeweis nicht sofort gelingt, müssen sie mit Disziplinarverfahren rechnen.
Das Antidiskriminierungsgesetz - ein grünes Projekt
- Justizsenator Dirk Behrendt und das Gesetz - bundesweit eine Premiere.
- Gesamtpersonalrat und Gewerkschaften - breite Ablehnung in der Polizei.
- Gespräche zum neuen Gesetz - Justizsenator brüskiert Polizei-Berufsverbände.
- Was sagt die Opposition? Die CDU hält das Gesetz für überflüssig.
- Ärger in Bundesländern: Brandenburgs Innenminister nennt Gesetz „unanständig“.
- Bundesinnenminister kritisiert Gesetz: „Im Grunde ein Wahnsinn“
- Der grüne Abgeordnete Benedikt Lux verteidigt es: „Wir leben nicht im Polizeistaat“
Das soll durch Zusatzvereinbarungen mit den Personalräten verhindert werden.
Disziplinarverfahren werden nach geltendem Recht bei jedem Verdacht einer Rechtsverletzung eingeleitet. Hier wird denjenigen, die engagiert gegen Kriminelle ermitteln, jegliche Motivation genommen. Wer etwas leistet, bekommt Ärger, wer nichts tut, wird befördert.
Die Kriminalitätsbelastung ging nach unten. Warum Ihre Befürchtung, die Strafverfolgung würde lahmgelegt?
Berlin ist das Bundesland mit den meisten Straftaten pro Einwohner und der schlechtesten Aufklärungsquote. Die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft muss gestärkt werden. Rot-Rot-Grün aber betrachtet Verwaltung und Polizei offenbar als Gegner und kommt in den Parallelwelten ihrer weltfremden Parteizirkel auf die Idee, diese zu schwächen. Wer aber die Polizei schwächt, der stärkt das Verbrechen. Das hilft keinem Betroffenen.
Das Gesetz betrifft nicht nur die Polizei, sondern die gesamte Verwaltung.
Das gilt für Lehrer, die Noten verteilen für Angehörige verschiedener ethnischer Hintergründe. Für Mitarbeiter der Landesämter für Einwanderung und Flüchtlingsangelegenheiten, die sich um Abschiebungen kümmern. Die, die alles geben, müssen sich rechtfertigen.
Wie sehen Sie das Antidiskriminierungsgesetz im Kanon der Innenpolitik des Senats?
Das ist ein weiterer Schritt zum Ziel, die Sicherheitsbehörden zu schwächen. Wir beraten bald das Gesetz zum Polizei- und Bürgerbeauftragten. Der steht im völlig ungeklärten Verhältnis zur Ombudsstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz. Das sind zwei neue Landesbehörden, die Akteneinsichtsrechte haben und Verfahren führen können – in Konkurrenz zur Staatsanwaltschaft, die behindert wird. Ein Bürokratiemonster, die Leistungsfähigkeit wird nachhaltig geschädigt – und das bei anhaltender Bedrohung durch Terror und Kriminalität.
Alles ohne Not, aber mit erheblichem Kostenaufwand. Letztlich misstraut Rot-Rot-Grün der Polizei. Die Linke will nicht mal mehr von arabischstämmiger Clankriminalität reden. Sie wollen vermeiden, dass wir das Problem beim Namen nennen und lösen.
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