„Bürokratie- und Rechtsverfolgungsmonster“: Berliner CDU hält Antidiskriminierungsgesetz für überflüssig
Das vom Berliner Senat geplante Gesetz findet nicht überall Beifall. CDU-Fraktionschef Dregger befürchtet eine Behinderung der Polizeiarbeit.
Aus Sicht der Berliner CDU-Fraktion ist das vom Senat geplante Antidiskriminierungsgesetz überflüssig. „Der Skandal daran ist, dass die einzigen, die diskriminiert werden, die Berliner Landesbeamten sind“, sagte CDU-Fraktionschef Burkard Dregger der Deutschen Presse-Agentur. „Denen wird pauschal unterstellt, sie würden diskriminieren, und sie müssen, wenn jemand Diskriminierung schreit, das Gegenteil beweisen.“ Für das Gesetzesprojekt von Rot-Rot-Grün bestehe keinerlei Notwendigkeit. „Es gibt keine Erkenntnisse, dass in der Berliner Landesverfassung im Hinblick auf Diskriminierung ein Problem besteht“, erklärte Dregger.
Der CDU-Fraktionschef befürchtet, das Gesetz werde ein „Bürokratie- und Rechtsverfolgungsmonster“ zur Folge haben. „Polizei oder andere Verwaltungsstellen müssten, immer wenn dieser Vorwurf kommt, einen Bericht schreiben, warum sie zum Beispiel eine Strafverfolgung unter Verwendung von ethnischen Herkunftsbezeichnungen durchführen“, sagte Dregger. „Und das wird dazu führen, dass sie das dokumentieren müssen, damit es einer gerichtlichen Prüfung standhält.“
Dadurch werde eine Dokumentationsmaschinerie in Gang gesetzt, die die Polizei davon abhalte, ihre Ermittlungen durchzuführen und ihre Kernaufgaben zu erledigen. „Und weil das Ganze auch Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten werden kann, wenn jemand meint, diskriminiert worden zu sein, wird es auch unsere Gerichte lahmlegen.“
Außerdem gebe es auch noch die Möglichkeit zur Verbandsklage. „Da klagen dann nicht etwa nur Betroffene oder Menschen, die sich dafür halten, sondern Stellen, die gar nicht betroffen sind, das wird eine Klagewelle auslösen und die Justiz schädigen“, warnte der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Unser Problem am Görlitzer Park oder in Berlin überhaupt ist doch nicht die Diskriminierung, sondern, dass 44 Prozent der angezeigten Straftaten nicht aufgeklärt werden.“
Kritik an dem Landes-Antidiskriminierungsgesetz gibt es unter anderem auch von Seiten der Polizei. Ob über das Gesetz noch in diesem Jahr entschieden wird, gilt als offen. Den Entwurf hatte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) vorgelegt, inzwischen ist das Abgeordnetenhaus damit befasst. Im August gab es die erste Lesung, der Termin für die zweite steht noch nicht fest. Behrendt hatte das Gesetzesvorhaben bei der ersten Lesung verteidigt und erklärt, die Sichtweise, Antidiskriminierungsarbeit würde Straftatenbekämpfung erschweren oder die Polizisten unter einen Generalverdacht stellen, sei falsch. (dpa)
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