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Das Schloss Cecilienhof.
© Christoph Soeder/dpa

Appell an Preußen-Prinz: Ex-Finanzminister ruft Hohenzollern-Erbe zu Rücknahme von Klage auf

Bund, Länder und Hohenzollern ringen um die Frage der Rückgabe von Kunstgegenständen. Einigung gab es bisher nicht. Jetzt hat der frühere Brandenburger Finanzminister Christian Görke einen Vorschlag gemacht.

Potsdam - Der frühere Brandenburger Finanzminister Christian Görke (Linke) hat an Georg Friedrich Prinz von Preußen appelliert, im Streit um Entschädigungen eine Klage gegen das Land fallen zu lassen. Um die Chancen für eine Einigung zu verbessern, bräuchte der Prinz von Preußen nur seine Klage gegen das Land Brandenburg zurücknehmen, sagte der Landtagsabgeordnete. "Dann wäre meiner Meinung nach auch der Weg frei, um die anderen nicht minder wichtigen vermögensrechtlichen Fragen bald zu klären. Auch davon ist eine Vielzahl unserer Museen und Stiftungen betroffen."

Georg Friedrich Ferdinand Prinz von Preußen, aufgenommen beim Neujahrsempfang der Universität Potsdam im Januar 2020.
Georg Friedrich Ferdinand Prinz von Preußen, aufgenommen beim Neujahrsempfang der Universität Potsdam im Januar 2020.
© Ottmar Winter

Erben des Kaisers fordern Rückgaben von Kunstgegenständen

Das Haus Hohenzollern fordert die Rückgabe zahlreicher Kunstgegenstände, ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof, Schloss Lindstedt oder der Villa Liegnitz in Potsdam sowie 1,2 Millionen Euro Entschädigung vom Land Brandenburg. Das Land Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt - es ist der Auffassung, das Haus Hohenzollern in Person des damaligen Kronprinzen Wilhelm von Preußen (1882-1951) habe dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet. Gegen die Ablehnung klagte das Haus Hohenzollern. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ruhte zwischenzeitlich, das Land nahm es 2019 wieder auf.

Das Haus Hohenzollern, der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg verhandeln zudem über die Rückgabe teils sehr wertvoller Kunstobjekte. Die Gespräche hatten im vergangenen Jahr zunächst keinen Erfolg. Georg Friedrich Prinz von Preußen, Chef des Hauses Hohenzollern und Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., erklärte im Januar, sein Ziel sei es, dass alle ausgestellten Objekte an ihrem Ort verbleiben sollten.

Brandenburgs ehemaliger Finanzminister Christian Görke (Linke).
Brandenburgs ehemaliger Finanzminister Christian Görke (Linke).
© Foto: Julian Stähle/dpa

Im Juni betonte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) im Landtag, die Problematik beschäftige die öffentliche Hand und das Haus Hohenzollern seit fast drei Jahrzehnten. Die Beiträge aller Beteiligten hätten das Problem bisher allerdings in keiner Weise einer Lösung nähergebracht. Außerdem sitze das Kulturministerium, aber nicht das Finanzministerium mit am Verhandlungstisch.

Görke verwies darauf, dass es dem Finanzressort unter seiner Leitung um die Frage des finanziellen Ausgleichs gegangen sei. "Im Gegensatz zum Bund und dem Land Berlin hat das Brandenburger Finanzministerium nicht die Aufgabe, sich mit dem Haus Hohenzollern über einzelne Vasen oder andere Kunst -und Sammlungsgegenstände zu streiten, deren historischer Ursprung häufig in der Zeit der Weimarer Republik liegt", erklärte der Linke-Abgeordnete.

Er bezeichnete die Forderungen des Hauses Hohenzollern wie zum Beispiel ein dauerhaftes Wohnrecht als überzogen. "Das hat die Auseinandersetzung noch einmal zugespitzt. Auch deshalb habe ich als Finanzminister im Sommer des letzten Jahres die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt."

(dpa)

Hinweis: In einer früheren Fassung des Artikel haben wir in der Bildunterschrift geschrieben, Gegenstand der Klage sei auch das Wohnrecht im Schloss Cecilienhof. Das ist nicht richtig. Ein solches Wohnrecht war niemals Gegenstand der Klage. Die Redaktion

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