Versöhnliche Signale: Hohenzollern-Chef gibt Bestandsgarantie für Kunstschätze
Im Streit um Kunstschätze und Geld zeigt sichGeorg Friedrich von Preußen offen für eine „umfassende gütliche Einigung“.
Potsdam - Georg Friedrich Prinz von Preußen hat im Konflikt mit dem Staat um Kunstgüter und Entschädigungen seine Bereitschaft zu einem Vergleich bekräftigt. „Unverändert bin ich offen für eine umfassende gütliche Einigung“, erklärte der in Potsdam lebende Ur-Ur-Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. in einer Pressemitteilung, die die „Generalverwaltung des vormals regierenden preußischen Königshauses“ am Donnerstag verschickte. Darin signalisierte der Chef des Hauses Hohenzollern, dass zu einer solchen Einigung auch eine Bestandsgarantie für Kunstschätze aus dem Besitz der früheren preußischen Könige in Schlossmuseen der Hauptstadtregion gehören könnte. „Mein Ziel ist es, dass alle ausgestellten Objekte an ihrem Ort verbleiben sollen“, versichert er. „Damit würde sichergestellt, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern wie der Wissenschaft uneingeschränkt zugänglich bleiben.“ Gleichwohl werde jede sachgerechte Lösung die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen müssen. „Ich jedenfalls bin dazu bereit.“'
Wie berichtet, reklamieren die Hohenzollern Besitzansprüche auf einige tausend Kunstgüter, die sich in Museen in der Hauptstadtregion befinden. Außerdem wollen sie eine Entschädigungszahlung von 1,2 Millionen Euro für Immobilien, deren Besitzer von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet wurden und nach eindeutiger Rechtslage auch mit der Wiedervereinigung nicht an frühere Besitzer zurückgegeben werden.
Hohenzollern stützen sich auf zwei Gutachten
In diesen Fällen kann eine gesetzlich vorgesehene Entschädigung nur verweigert werden, wenn die früheren Besitzer dem nationalsozialistischen Regime „erheblich Vorschub“ geleistet haben. Gestützt auf Gutachten der Historiker Stephan Malinowski und Peter Brandt, Sohn des früheren SPD-Bundeskanzlers Willy Brandt, nach denen dies beim früheren Kronprinzen Wilhelm der Fall war, lehnt Brandenburg bislang eine Millionenzahlung an den Hohenzollernchef ab. Der klagt dagegen beim Potsdamer Verwaltungsgericht und stützt sich auf zwei Gegengutachten von Christopher Clark und Wolfram Pyta, die keine tragende Rolle des Kronprinzen bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten sehen.
Der Bund, Brandenburg und Berlin hatten seit 2014 Geheimverhandlungen mit den Hohenzollern über eine gütliche Einigung geführt, was erst diese Zeitung und der „Spiegel“ voriges Jahr publik machten – unter anderem auch die Forderung nach einem unentgeltlichen Dauerwohnrecht im Schloss Cecilienhof. Am Dienstag hatte der Kulturausschuss des Bundestages Historiker, Juristen und Vertreter betroffener Kunstinstitutionen zu diesem Konflikt angehört.
Divergierende Sichten "wissenschaftlich begründbar"
In der Anhörung bekräftigten Brandt, Malinowski und die Potsdamer Historikerin Stefanie Middendorf die Position, dass der Kronprinz dem NS-Regime Vorschub geleistet habe. Dies sei vorherrschende Auffassung in der Geschichtswissenschaft, sagte Middendorf. Dagegen verwies der Historiker Benjamin Hasselhorn auf Forschungslücken, die eine solche Sicherheit in der Bewertung nicht zulassen würden. Auch divergierende Sichten seien „wissenschaftlich begründbar“, sagte er. In diesem Sinne äußerte sich auch der Hohenzollern-Chef nach der Anhörung: „So hat sich gezeigt, dass wichtige Quellen, darunter auch unser Hausarchiv, nicht von allen Experten ausgewertet wurden“, sagte er. „Dabei steht das auf der Burg Hohenzollern untergebrachte Hausarchiv der Wissenschaft seit vielen Jahren zur Verfügung. Auch Wissenschaftler, die dem Haus Hohenzollern kritisch gegenüberstehen, hatten und haben selbstverständlich Zugang.“
Ausdrücklich verwies der Preußenprinz auf die jüngste gütliche Einigung um Burg Rheinfels in Sankt Goar. Bei der hatten die Hohenzollern jetzt überraschend einen Verzicht auf Besitzansprüche erklärt, die sie auch gerichtlich nicht mehr weiter verfolgen. „Die Burg gehört nun unwiderruflich der Stadt“, sagte dazu Falko Hönisch, SPD-Bürgermeister von Sankt Goar, den PNN und lobte das Haus Hohenzollern als „konstruktiven Verhandlungspartner“. In der Anhörung im Bundestag sprach sich auch der Generaldirektor der Preußischen Schlösserstiftung, Christoph Martin Vogtherr, für eine gütliche Einigung im öffentlichen Interesse aus. Er sieht aber für weitergehende Zugeständnisse keine Spielräume mehr für die öffentliche Hand.
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