70 Jahre Grundgesetz: Wie ein Vater erfolgreich einklagte, sein Kind nicht sehen zu müssen
Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter Schutz. Ein Elternteil darf trotzdem nicht dazu gezwungen werden, sein Kind zu treffen.
Zu beinahe jedem der Grundgesetz-Artikel hat das Gericht in der Geschichte bereits geurteilt, wir bringen Beispiele zu den ersten zehn Artikeln.
Artikel 6 stellt Ehe und Familie unter Schutz. Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder aufzuziehen. Kinder dürfen von ihnen nur getrennt werden, wenn sie versagen. Mütter haben Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Uneheliche Kinder und nichteheliche Kinder sind gleichzustellen.
Der Fall und die Menschen
Herr B. aus Brandenburg hat mit seiner Frau zwei minderjährige Kinder und einen weiteren Sohn aus einer außerehelichen Beziehung. B. erkennt die Vaterschaft an und zahlt Unterhalt. Den Umgang mit seinem Sohn verweigert er aber hartnäckig.
Dessen Mutter zieht vor Gericht, um stellvertretend für das Kind ein Umgangsrecht durchzusetzen. Das brandenburgische Oberlandesgericht gibt ihr recht. Alle drei Monate muss es eine zweistündige Begegnung geben, sonst droht Zwangsgeld von 25.000 Euro. Dass ein Vater das nicht will, sei unerheblich. Das Kind habe Anspruch auf ihn, zumindest als „Reserve-Elternteil“. B. wehrt sich dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde.
Die Entscheidung und die Folgen
Urteil des Ersten Senats vom 1. April 2008, Az.: 1 BvR 1620/04. Elternsein ist eine Pflicht. Aber sie endet dort, wo sie nicht mehr dem Kindeswohl dienlich ist. „Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl.“
Außerdem seien Zwangsmittel für einen Elternteil ein Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte. Konflikte um Kinder und Elternschaft sind vor Gericht zur Zufriedenheit aller Beteiligten selten zu lösen. Trotz Rechten und Pflichten muss es Flexibilität geben. Die wesentliche Richtgröße, an der sich alle orientieren müssen, ist das Kind: Wie wird es ihm ergehen?
Auch zu den weiteren neun Artikeln am Anfang des Grundgesetzes haben wir Fälle zusammengetragen:
Artikel 1: Wie ein Junkie-Polizist den Strafvollzug verändert hat
Artikel 2: Wie ein Adenauer-Kritiker die neue Passregelungen erwirkte
Artikel 3: Wie Vanja die Behörden auf das "dritte Geschlecht" gebracht hat
Artikel 4: Wie Anthroposophen die Pflicht zu Schul-Kruzifixen aushebelten
Artikel 5: Wie gegen den „Jud Süß"-Regisseur ein bahnbrechendes Urteile erstritten wurde
Artikel 7: Wie eine Waldorfschule das Recht von Privatschulen stärkte
Artikel 8: Wie die Loveparade die Versammlungsfreiheit einklagen wollte – und scheiterte
Artikel 9: Wie Konrad Adenauer ein KPD-Verbot erwirkte
Artikel 10: Wie FDP-Politiker gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpfen
Die deutsche Verfassung feiert am Donnerstag 70. Geburtstag. Der Erfolg des Grundgesetzes hängt eng mit der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zusammen. Wir haben Fälle zu den ersten zehn Artikeln zusammengetragen.