70 Jahre Grundgesetz: Wie ein Junkie-Polizist den Strafvollzug verändert hat
Artikel 1 der Verfassung besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bedeutet auch einen menschenwürdigen Strafvollzug.
Zu beinahe jedem der Grundgesetz-Artikel hat das Gericht in der Geschichte bereits geurteilt, wir bringen Beispiele zu den ersten zehn – und beginnen mit Artikel 1.
Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Artikel 1 des Grundgesetzes stellt ein Bekenntnis an den Anfang: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Grundrecht ragt heraus. Es steht unter keinerlei Vorbehalt, darf nicht mit anderen Rechten abgewogen werden. Es gilt absolut.
Der Fall und die Menschen
Ein dunkle Geschichte aus der Anfangszeit der Junkie-Szene in Berlin. Ihr Protagonist ist der damals 31 Jahre alte Berliner Polizeimeister Detlev R. Der Hüter des Gesetzes handelt mit Rauschgift. Einer seiner Abnehmer wollte ihn erpressen.
Als dieser sich einen Schuss „Berliner Tinke“ setzen will, eine mit Essigsäure aufgekochte Morphinbase, feuert er ihm drei Schüsse in den Kopf. Mord, urteilte das Landgericht, Paragraf 211 Strafgesetzbuch. Zwingend folgt daraus eine lebenslange Freiheitsstrafe, Haft bis zum Tod also, so will es das Gesetz.
Doch das zuständige Gericht schert aus und legt den Fall in Karlsruhe vor, weil es an dieser Konsequenz zweifelt. Bei unbegrenzter Haftdauer sei ein Gefangener irgendwann „nichts als ein Wrack“, argumentieren die Richter.
Die Entscheidung und die Folgen
Urteil des Ersten Senats vom 21. Juni 1977, Az.: 1 BvL 14/76. Die Menschenwürde schützt sogar Verbrecher. „Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden.“ Die Möglichkeit einer Begnadigung reicht dafür nicht aus.
Wer heute nach einer Mordtat zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann nach 15 Jahren im Gefängnis auf Freiheit hoffen – auf Bewährung, versteht sich. Mancher wird dennoch nicht entlassen, weil die Prognosen schlecht sind.
Auch zu den weiteren neun Artikeln am Anfang des Grundgesetzes haben wir Fälle zusammengetragen:
Artikel 2: Wie ein Adenauer-Kritiker die neue Passregelungen erwirkte
Artikel 3: Wie Vanja die Behörden auf das "dritte Geschlecht" gebracht hat
Artikel 4: Wie Anthroposophen die Pflicht zu Schul-Kruzifixen aushebelten
Artikel 5: Wie gegen den „Jud Süß"-Regisseur ein bahnbrechendes Urteile erstritten wurde
Artikel 6: Wie ein Vater erfolgreich einklagte, sein Kind nicht sehen zu müssen
Artikel 7: Wie eine Waldorfschule das Recht von Privatschulen stärkte
Artikel 8: Wie die Loveparade die Versammlungsfreiheit einklagen wollte – und scheiterte
Artikel 9: Wie Konrad Adenauer ein KPD-Verbot erwirkte
Artikel 10: Wie FDP-Politiker gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpfen
Die deutsche Verfassung feiert am Donnerstag 70. Geburtstag. Der Erfolg des Grundgesetzes hängt eng mit der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zusammen. Wir haben Fälle zu den ersten zehn Artikeln zusammengetragen.