Fall Franco A.: Terrorverdächtiger arbeitet für AfD-Bundestagsabgeordneten
Verteidigungspolitiker Jan Nolte beschäftigt einen mutmaßlichen Komplizen von Franco A. Der Mann sollte auch im Bundestag arbeiten. Doch ihm wurde der Zutritt verweigert.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte beschäftigt einen Mitarbeiter, der im Verdacht steht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er versuchte auch, den Mann in seinem Bundestagsbüro unterzubringen.
Nolte ist in der AfD-Fraktion für Verteidigungspolitik zuständig. Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen Offizier der Bundeswehr. Das ist zunächst nicht ungewöhnlich. Allerdings soll Oberleutnant T. in Aktivitäten verwickelt gewesen sein, die eine Beschäftigung bei einem Bundestagsabgeordneten fragwürdig erscheinen lassen. Denn gegen T. ermittelt die Bundesanwaltschaft. Er wird verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Unter dieser Formulierung verfolgt die Bundesanwaltschaft Fälle, in denen es mutmaßlich um Terrorismus geht. T. gilt den Ermittlern als Komplize von Franco A., jenem Bundeswehroffizier, der sich als syrischer Flüchtling ausgab und unter dieser Tarnung möglicherweise Anschläge verüben wollte.
Trotz dieser Ermittlungen arbeitet T. als persönlicher Referent für Nolte. Das belegt eine E-Mail, die "Zeit Online" vorliegt. Die Mail verschickte T. im Februar 2018, abgesendet wurde sie von einem der Bundestagsaccounts des Abgeordneten. Unterschrieben ist sie mit "kameradschaftlichen Grüßen" und dem Zusatz: "i.A. T., Persönlicher Referent, Jan Nolte, MdB".
"Ich bin überzeugt, dass er unschuldig ist."
Nolte bestätigt, dass T. für ihn arbeitet, er beschäftige ihn sieben Stunden pro Woche. Nolte schreibt, T. habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er kenne ihn als "differenzierten und besonnenen jungen Menschen". "Ich bin überzeugt davon, dass er unschuldig ist." Darüber hinaus habe er von Anfang klargestellt, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet wäre, sollte sich einer der Vorwürfe als wahr erweisen.
Die Bundestagsverwaltung geht mit der Unschuldsvermutung nicht ganz so weit. Nach Informationen von "Zeit Online" hatte Nolte für T. einen Hausausweis beantragt, damit dieser den Deutschen Bundestag betreten kann. Diesen Ausweis verweigerte ihm die Bundestagspolizei. Jeder Mitarbeiter, der in einem Bundestagsbüro angestellt wird, muss sich einer sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Dabei fragt die Bundestagspolizei in verschiedenen Datenbanken, wie dem Informationssystem der Polizei (Inpol), ab, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Überprüften sicherheitsrelevante Straftaten begangen haben oder in Zukunft möglicherweise begehen werden.
Als die Beamten der Bundestagspolizei im November 2017 T.s Namen recherchierten, stießen sie auf eine Warnung: Es gebe Erkenntnisse über T. Die Bundestagspolizisten fragten bei den zuständigen Behörden nach und erfuhren, dass gegen T. ermittelt werde.
T. war im Frühsommer verhaftet worden, kurz nach Franco A. Er soll in Wien dabei gewesen sein, als A. dort eine Pistole auf dem Flughafen versteckte. Außerdem soll er A. gedeckt und gegenüber Vorgesetzten entschuldigt haben, wenn A. nicht bei seiner Einheit erschien, weil er sich bei anderen Behörden als Flüchtling ausgab. Und T. soll eine Liste geschrieben haben. "Politik und Medien" ist sie überschrieben, verzeichnet sind darauf Namen von Politikern und Organisationen. Unter anderem stehen Alt-Bundespräsident Joachim Gauck, der frühere Justiz- und heutige Außenminister Heiko Maas oder das Zentrum für Politische Schönheit auf dieser Liste. Sie könnte, so vermutet es die Bundesanwaltschaft, mögliche Anschlagsziele enthalten.
Mehrmals Thema im Terrorismusabwehrzentrum
T. selbst antwortete nicht auf Fragen zu diesen Vorwürfen. Seine Anwälte bestreiten aber, dass er in eine Anschlagsplanung verwickelt ist. Nolte bestätigte die Fakten, interpretiert sie jedoch anders als die Bundesanwaltschaft.
Von der Waffe habe T. nichts gewusst, schreibt Nolte. Franco A. habe T. in einer einzigen WhatsApp-Nachricht gebeten, A. "wegen einer Autopanne bei seinen Vorgesetzten zu entschuldigen". Das habe T. getan und werde, weil er einem Kollegen habe helfen wollen, nun der Beihilfe beschuldigt. Aus der handschriftlichen Liste mit Namen lasse sich kein "Hinweis auf einen strafrechtlich relevanten Verwendungszweck entnehmen", schreibt Nolte. "Nichts in seinen Aufzeichnungen deutet auf Anschlagspläne hin."
Die Sicherheitsbehörden beschäftigten sich lange mit Franco A. und mit seinem mutmaßlichen Komplizen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervorgeht, war der Fall Franco A. zwischen Februar 2016 und Februar 2018 sechsmal Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsterrorismus (GETZ-R).
Bundeswehr genehmigte Nebenjob
Bundeswehr hat Nebenjob bei Abgeordnetem genehmigt
Gegen Franco A. wurde im Dezember 2017 Anklage erhoben. T. war aber schon Anfang Juli 2017 wieder freigelassen worden. Die bisherigen Ermittlungen hätten keinen dringenden Verdacht ergeben, dass er sich an den geplanten Taten beteiligen wollte, entschied der Bundesgerichtshof. Die Richter sahen nicht genug Verdachtsmomente, um ihn weiter in Haft zu halten. Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts in Karlsruhe sagt "Zeit Online" jedoch, die Ermittlungen gegen T. dauerten noch immer an. Er sei zwar auf freiem Fuß, das Verfahren gegen ihn sei aber nicht beendet.
Hausausweise werden sehr selten verweigert
Es geschieht nicht oft, dass der Bundestag einem Mitarbeiter den Zutritt verweigert. Das Grundgesetz garantiert Abgeordneten, dass sie ihr Mandat frei ausüben können. Dazu gehört auch, dass sie beliebige Mitarbeiter anstellen können, die sie in der parlamentarischen Arbeit unterstützen sollen. Die Grenze, ab wann ein Mitarbeiter ein Sicherheitsrisiko für den Bundestag darstellt, wird eher weit gefasst. Jemandem den Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages zu versagen, sei nur die "Ultima Ratio", schreibt eine Bundestagssprecherin auf Anfrage.
Doch auch wenn T. keinen Hausausweis besitzt, könnte er den Bundestag durchaus betreten – als Besucher eines Abgeordneten. Im Zweifel käme er so sogar anonym hinein. "Soweit ein Besucher von einem Abgeordneten am Eingang abgeholt und begleitet wird, kann die Feststellung der Identität des Besuchers durch die Einlasskontrolle der Bundestagsverwaltung auf Wunsch des Abgeordneten unterbleiben", schreibt die Sprecherin weiter. Allerdings würden Abgeordnete darum gebeten, den Sicherheitsbedenken des Bundestages "Rechnung zu tragen". Mit anderen Worten: Wer als nicht zuverlässig eingestuft ist, soll bitte auch nicht als Gast mitgebracht werden.
In der Vergangenheit gab es nur wenige solcher Fälle. Der wohl bekannteste ist Christian Klar. In den siebziger Jahren hatte sich Klar der Terrorgruppe der Roten Armee Fraktion (RAF) angeschlossen. Später wurde er wegen mehrfachen Mordes zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wurde Klar von Dieter Dehm, einem Abgeordneten der Linkspartei, als Mitarbeiter angestellt. Dehm argumentierte damals, Klar habe seine Strafe vollständig verbüßt und es bestehe keine Wiederholungsgefahr. Trotzdem bekam Klar keinen Hausausweis für den Bundestag.
Der NPD-Funktionär Uwe Meenen klagte 2016 gegen ein solches Verbot. Der Bundestag schloss mit ihm einen Vergleich. Meenen war Mitarbeiter des EU-Parlamentariers und früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt. Da Meenen wegen Volksverhetzung eine Bewährungsstrafe verbüßte, wollte die Bundestagspolizei ihm keinen Hausausweis ausstellen. Letztlich bekam er beschränkten Zutritt. Er durfte nur die Bundestagsbüros der deutschen Europaabgeordneten und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus betreten, in dem sich die Parlamentsbibliothek befindet.
MAD beschäftigte sich auch mit T.
T. ist bislang nicht verurteilt, es gibt nur einen Verdacht. Der geht allerdings über die Ermittlungen im Zusammenhang mit Franco A. hinaus. Nach Informationen von "Zeit Online" war T. schon vorher mit flüchtlingsfeindlichen Ideen aufgefallen. Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (früher MAD, jetzt BAMAD) hatte 2015 gegen ihn ermittelt, weil T. einen Gesprächspartner in einem Studentenclub ermuntert haben soll, etwas gegen Flüchtlinge zu unternehmen. Darüber hatten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung zuerst berichtet. Weder T. noch Nolte antworteten auf Fragen zu diesem Vorwurf. Nolte schreibt lediglich: "Eine rechtsextreme Gesinnung, die man T. wie selbstverständlich unterstellte, konnte niemals belegt werden. Trotz polizeilicher Auswertung aller WhatsApp-Chats."
Neben dem Bundestag ist der Fall auch für die Bundeswehr ein Thema. Obwohl die Bundestagspolizei ihn offenbar für eine Risikoperson hält, arbeitet T. weiter bei der Bundeswehr. Offiziell ist T. noch immer Soldat. Nach Aussage eines Bundeswehrprechers ist er dort weiterhin im Dienst, zusätzlich zu seiner Arbeit für Nolte. Soldaten dürfen Nebenjobs nachgehen. Allerdings müssen sie zuvor vom Vorgesetzten genehmigt werden und dürfen nicht gegen die Richtlinien des Soldatengesetzes verstoßen. Die Tätigkeit für den Abgeordneten sei vom zuständigen Disziplinarvorgesetzten genehmigt worden, sagte der Sprecher, allerdings mit Auflagen: "Die Nebentätigkeit darf nicht während der Dienstzeit ausgeübt werden und ein Fünftel der jeweiligen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten."
Dieser Text erschien zuerst bei Zeit Online.
Kai Biermann, Astrid Geisler, Tilman Steffen
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