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Hass auf Israel. Anhänger der Hisbollah skandieren Parolen beim Al-Quds-Tag 2015 in Berlin.
© imago/Christian Mang
Update

Schlag gegen libanesische Terrorvereinigung: Seehofer verbietet Hisbollah in Deutschland

Der Bundesinnenminister setzt die Serie von Schlägen gegen Extremisten fort. Das Betätigungsverbot gegen die Hisbollah hat allerdings eine besondere Dimension.

Es ist bereits das dritte Verbot in diesem Jahr, diesmal hat es noch mehr Wucht und trifft Islamisten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat gegen die libanesische Terrormiliz Hisbollah (Partei Gottes) ein Betätigungsverbot in der Bundesrepublik ausgesprochen. Hauptgrund ist die Hetze der Vereinigung fundamentalistischer Schiiten gegen Israel. Für Seehofer richtet sich die Hisbollah eindeutig gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Die Verfügung zum Betätigungsverbot erging am 26. März, diesen Donnerstag wurde sie im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die 30-seitige Verbotsverfügung ging an den Generalsekretär der Hisbollah im Libanon, Hassan Nasrallah, "unbekannten Aufenthalts".

Razzien in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bremen

Die Polizei durchsuchte am Donnerstagmorgen in einer groß angelegten Razzia in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bremen mehrere Moscheen sowie Räumlichkeiten, die insgesamt vier Vereinen zugeordnet werden. Sie gelten als Teilorganisationen der Hisbollah, weil sie diese mit Geld und Propaganda unterstützen. Gegen die Vereine leitete Seehofer ein Ermittlungsverfahren nach dem Vereinsrecht ein.

Die tatsächliche Zahl der Vereine und Moscheen, die mit der Hisbollah in Verbindung stehen, dürfte allerdings größer sein. Sicherheitskreise sprechen von mehr als 30. Die jetzt bei der Razzia durchleuchteten und schon länger vom Verfassungsschutz beobachteten vier Vereine sind offenbar Knotenpunkte.

Hier führte die Polizei Razzien gegen die Hisbollah durch:

  • In Berlin rückte die Polizei im Bezirk Neukölln beim Verein Al Irschad an. Insgesamt wurden vier Objekte durchsucht.
  • In Münster führte die Polizei eine Razzia im Imam-Mahdi-Zentrum durch.
  • In Dortmund ging die Polizei gegen die „Gemeinschaft libanesischer Emigranten“ vor.
  • In Bremen rückte die Polizei bei der Al-Mustafa-Gemeinschaft an.

Eine weitere Durchsuchung gab es in Recklinghausen. Die Polizei nahm sich in den drei Ländern ingesamt 16 Objekte vor.

Das Imam-Mahdi-Zentrum in Münster-Hiltrup sei seit über 20 Jahren eine „Plattform und Begegnungsstätte für Hisbollah-Anhänger in Nordrhein-Westfalen und im Westen Deutschlands“, schrieb der Verfassungsschutz des Landes in seinem Jahresbericht 2018. Der Bremer Verfassungsschutz bescheinigte für dasselbe Jahr der Al-Mustafa-Gemeinschaft, sie sei „in die finanzielle Unterstützung zugunsten der Hisbollah verwickelt“. Sollte sich bei dem jetzt eingeleiteten Ermittlungsverfahren nachweisen lassen, dass die vier Vereine zur Hisbollah-Struktur gehören, wären weitere Verbote die logische Konsequenz.

Die wichtigsten Hintergründe zur Hisbollah in Deutschland:

  • Die Terrorvereinigung hat in Deutschland nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz mehr als 1000 Mitglieder.
  • Sie sammeln Spendengelder, vernetzen sich über Moscheevereine und treten eher selten in der Öffentlichkeit auf.
  • Die Hisbollah ist allerdings eine der treibenden Kräfte bei der jährlichen Anti-Israel-Demonstration in Berlin, dem so genannten Al-Quds-Tag am Ende des Fastenmonats Ramadan. Al Quds ist der arabische Name für Jerusalem, der Al-Quds-Tag wurde 1979 vom damaligen iranischen Revolutionsführer Ajatollah Khomeini als jährliches Datum für Massendemonstrationen gegen Israel und die USA eingeführt.
  • Bei den Aufzügen in Berlin sind auch häufig antiisraelische und antiamerikanische Parolen zu hören. Bei der Demonstration im Juni 2019 skandierten die etwa 1000 Teilnehmer „Kindermörder Israel“.
  • Vereinzelt liefen Neonazis und Linksextremisten mit.
  • Hinter den Demonstrationen stecken auch Iraner. Die Hisbollah ist mit dem Mullah-Regime in Teheran eng verbündet.
  • In Berlin war die Hisbollah maßgeblich am Mykonos-Attentat beteiligt. Im September 1992 erschossen Anhänger der Hisbollah im Auftrag der iranischen Regierung im griechischen Restaurant Mykonos im Stadtteil Wilmersdorf vier iranisch-kurdische Exilpolitiker.

Das Betätigungsverbot hat somit auch eine außenpolitische Dimension, die konfliktträchtig sein könnte. Im Libanon ist die Hisbollah über zwei von ihr vorgeschlagene Minister zumindest indirekt an der Regierung beteiligt. Für den Iran ist die Hisbollah ein bedeutendes Instrument außenpolitischer Interessen. Im syrischen Bürgerkrieg kämpft die Miliz, auch im Auftrag des Iran, an der Seite von Diktator Baschar al Assad.

Seehofer bekam für seinen Schritt viel Lob. „Es wurde höchste Zeit, dass Deutschland anderen Staaten nachgefolgt ist und die Hisbollah verboten hat.", sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. "Deutschland durfte und darf nicht länger einen Rückzugsraum für die Anhänger einer islamistischen Organisation bieten, die – getrieben von einem tiefen Hass auf Juden – Menschen zu Gewalt anstacheln und Terror finanzieren. Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft sollte sich Deutschland für ein Verbot durch die EU einsetzen. Ein Verbot des Al Quds-Marsches wäre zudem der nächste notwendige und konsequente Schritt.“

"Eine gute Nachricht für die Demokratie"

Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, sagte dem Tagesspiegel, das Betätigungsverbot, "das sorgfältig vom Bundesinnenministerium vorbereitet wurde, ermöglicht es, Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland ab sofort strafrechtlich zu ahnden. Das ist eine gute Nachricht für unsere Demokratie."

Bei der Hisbollah handele es sich um eine terroristische Vereinigung, "die das Existenzrecht des Staates Israel offen in Frage stellt und zu dessen gewaltsamer Beseitigung aufruft. Damit richtet sich diese aggressiv auftretende Organisation nicht nur gegen die Völkerverständigung, sondern auch in elementarer Weise gegen die deutsche Staatsräson", betonte Klein. Sympathiebekundungen zugunsten der Hisbollah, wie etwa das Schwenken von Fahnen bei Demonstrationen oder das Zeigen von Hisbollah-Symbolen, könnten künftig als Unterstützungshandlungen strafrechtlich geahndet werden.

Das Betätigungsverbot ermögliche nun auch "eine deutlich verbesserte rechtliche Handhabe gegen weitere unerträgliche islamistische Aktivitäten in Deutschland, wie die für Mitte Mai  geplante unsägliche Al Quds Demonstration. Ich bin überzeugt, dass das Land Berlin diese neuen Möglichkeiten entschlossen und wirksam nutzen wird“, sagte Klein.

„Das vollständige Verbot der Hisbollah ist der einzig richtige Schritt und ein empfindlicher Schlag gegen den antiisraelischen Terror in Deutschland", sagte Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern. "Mein Dank gilt dem Bundesinnenministerium und der gesamten Bundesregierung, die damit ein deutliches Zeichen gegen den Israelhass und für die Sicherheit jüdischen Lebens hierzulande und in aller Welt gesetzt hat.“

Charlotte Knobloch fordert Maßnahme gegen Al-Quds-Tag

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) äußerte, „seit ihrer Gründung sät die Hisbollah Hass gegen Israel. Mit Terror und Propaganda bekämpft die Organisation das Existenzrecht Israels. Sie tut dies nicht nur im Nahen Osten. Ihre Anhängerinnen und Anhänger haben in der Vergangenheit immer wieder auch in Deutschland und Berlin zum Kampf gegen Israel aufgerufen. Solche Aktivitäten tolerieren wir nicht." Geisel ist zudem wichtig, Es ist mir wichtig, "ganz klar zwischen den gläubigen Musliminnen und Muslimen und den Anhängern und Unterstützern der Terrororganisation Hisbollah zu unterscheiden. Das Verbot richtet sich ausschließlich gegen letztere. Ich habe ein solches Verbot schon lange gefordert und bin froh, dass den Aktivitäten der Hisbollah in Deutschland nun ein Ende gesetzt wurde." Knobloch betonte, „ich hoffe sehr, dass nun auch an anderer Stelle mit derselben Konsequenz vorgegangen wird. Dazu zähle ich unter anderem den sogenannten Al-Quds-Tag: Dieses Stelldichein der Israelhasser mitten in Berlin ist seit Langem eine Schande für unser Land. Dass es nach der heutigen Maßnahme noch unverändert stattfindet, kann ich mir kaum vorstellen.“  Das Verbot sei ein "richtiger und konsequenter Schritt", sagte der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, dem Tagesspiegel. Kramer ist der einzige jüdische Chef im Verbund der Verfassungsschutzbehörden. Leider komme das Verbot jedoch "sehr spät, denn die Strukturen der Hisbollah haben sich auch in Deutschland bereits verfestigt".

US-Botschafter Grenell für Hisbollah-Verbot in ganz Europa

US-Botschafter Richard Grenell begrüßte den Schlag gegen die Hisbollah. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Hisbollah Europa als sicheren Zufluchtsort nutzt, um in Syrien und im gesamten Nahen Osten Terrorismus zu fördern", sagte Grenell. "Das Vorgehen Deutschlands gegen diese Bedrohung, insbesondere das gesetzliche Verbot jeglicher Hisbollah-Aktivitäten innerhalb der Bundesrepublik, ist genau das, was überall in Europa nötig ist."

Auch das American Jewish Committee befürwortete das Verbot. „Dies ist eine sehr wichtige, lang erwartete und bedeutsame Entscheidung Deutschlands“, sagt AJC-Vorstand David Harris, der seit Jahrzehnten für ein schärferes Vorgehen geworben hat. „Wir danken der Bundesregierung von Angela Merkel. Unsere besondere Wertschätzung gilt Innenminister Horst Seehofer für seine Führungsrolle bei diesem Verbot und wir danken Außenminister Heiko Maas für seine Unterstützung in dieser wichtigen Entscheidung.“

Bundestag stimmte für Hisbollah-Verbot

Das deutsche Betätigungsverbot gegen die Hisbollah zeichnete sich bereits ab. Im September 2019 erteilte das Bundesjustizministerium dem Generalbundesanwalt die Ermächtigung zu Terrorverfahren gegen die Hisbollah. Im Dezember stimmten im Bundestag die Fraktionen von Union, SPD und FDP sowie die Linken-Abgeordnete Evrim Sommer für ein Verbot des deutschen Ablegers. Sommer hatte mehrfach Gegendemonstrationen zum Al Quds Tag angemeldet. Die weiteren Linken sowie die Fraktionen von Grünen und AfD enthielten sich. 

Das Betätigungsverbot ist auch nicht der erste Schlag gegen die Hisbollah in Deutschland. Im Oktober 2008 verfügte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dieselbe Sanktion gegen den Fernsehsender der Terrormiliz, „Al Manar TV“, wegen dessen Hetze gegen Juden und Israel. Im April 2014 traf es das „Waisenkinderprojekt Libanon“.

Anhänger der Hisbollah im Libanon
Anhänger der Hisbollah im Libanon
© Mahmoud Zayyat / AFP

Der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verfügte allerdings ein Vereinsverbot. Das Waisenkinderprojekt hatte sich als „eingetragener Verein“ registrieren lassen. Anlass für das Verbot waren die vielen Spenden, die das Waisenkinderprojekt für die Hisbollah sammelte. Mit dem Geld wurde die in Libanon ansässige Shahid-Stiftung unterstützt. Sie betreut Kinder und Familien von Terroristen, die im Kampf gegen Israel starben.

Im November 2015 stellte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zum Verbot des Waisenkinderprojekts fest, die Hisbollah sei als „völkerverständigungswidrige Organisation“ anzusehen, weil sie das Existenzrecht Israels in Frage stelle und zu dessen gewaltsamer Beseitigung aufrufe. Die Einstufung gelte für die Hisbollah insgesamt - unabhängig davon, ob sie als politische, soziale oder terroristische Struktur in Erscheinung trete. Die Richter übertrugen damit ihre Rechtsprechung zur palästinensischen Terrororganisation Hamas auf die Hisbollah.

Weitere Hintergründe über die Hisbollah im Ausland:

  • Die Hisbollah wurde 1982 im Libanon gegründet, sie hat dort und in anderen Staaten schwere Anschläge verübt.
  • 2006 provozierte die Terrorvereinigung einen Krieg mit Israel.
  • 2013 setzte die EU den militärischen Arm der Hisbollah auf die Liste terroristischer Organisationen. Im Jahr zuvor hatte sich ein Selbstmordattentäter der Hisbollah im bulgarischen Burgas in die Luft gesprengt. Fünf Israelis und ein Bulgare wurden getötet.
  • Anführer der Hisbollah ist seit 1992 der Libanese Hassan Nasrallah. Im Juli 2019 sagte er in einem Interview des Haussenders Al Manar TV, Israel werde nicht als Staat anerkannt. Es sei „das räuberische Gebilde, das zionistische Gebilde“. Er droht zudem einen Beschuss mit tausenden Raketen an.
  • Im Libanon ist die Hisbollah inzwischen Staat im Staate und ein vielschichtiges Phänomen: klassische Terrortruppe, militärartig bewaffnete Miliz, politische Partei, Medienunternehmen, Geldgeber für Schulen und Krankenhäuser, Drogenmafia mit Verbindungen nach Südamerika.
  • Der militant islamistische Charakter und der Hass auf Israel sind die dominierenden Markenzeichen. Dazu passt, dass die Hisbollah mit der ähnlich strukturierten palästinensischen Terrororganisation Hamas verbündet ist.

Das jetzt von Seehofer verfügte Betätigungsverbot wirkt sich ähnlich aus wie das klassische Vereinsverbot. Bei ausländischen Organisationen kann die Bundesregierung statt eines Vereinsverbots ein Betätigungsverbot verfügen, wenn keine klassische Vereinsstruktur nachzuweisen ist. Bei der Hisbollah seien  „Inseln in einem Geflecht“ zu erkennen, heißt es in Sicherheitskreisen. Ein Betätigungsverbot hat jedoch für die Anhänger der Organisation dieselben Konsequenzen wie ein Vereinsverbot. Wer gegen das Betätigungsverbot verstößt, macht sich strafbar.

Das erfuhr die kurdische Terrororganisation PKK, gegen die im November 1993 der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) ein Betätigungsverbot verfügt hatte. Seitdem wurden zahlreiche Verfahren gegen PKK-Mitglieder und Funktionäre wegen des Zeigens von PKK-Symbolen und anderer illegaler Aktivitäten in Deutschland geführt. Im September 2014 folgte Thomas de Maizière (CDU) mit einem Betätigungsverbot gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“. Hier stehen  allerdings Verfahren wegen geplanter Anschläge in Deutschland und der Teilnahme an Kämpfen in Syrien und Irak im Vordergrund.

Klassische Vereinsverbote trafen in diesem Jahr bereits zwei rechtsextreme Gruppierungen. Im Januar löste Seehofer den Neonazitrupp „Combat 18“ auf,  im März war der Reichsbürgerverein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ an der Reihe.

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