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Unzertrennlich und streitbar: Die Regierungschefs Ungarns und Polens, Viktor Orban (l) und Mateusz Morawiecki.
© Tamas Kovacs/dpa

EU contra Polen und Ungarn: Ein Ausweg für den verfahrenen Konflikt? So könnte er aussehen

Im Streit, welches Land ein Rechtsstaat ist und welches nicht, hat die EU die Beweislast. Das wird ihr noch gehörig Probleme bereiten. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Christoph von Marschall

Wer Suggestivfragen stellt, erhält die erwartbaren, naheliegenden Antworten. Nur selten enthalten sie die Lösung für ein komplexes Problem. Das liegt in der Natur von Suggestivfragen.

Darf die EU Polen und Ungarn beim Bruch der Regeln von Demokratie und Rechtsstaat straffrei davonkommen lassen? So gefragt: natürlich nicht!

Ist es klug, einen Konflikt auf die Spitze zu treiben, den man nicht gewinnen kann? Auch hier gilt: natürlich nicht!

Nur, wer sitzt am längeren Hebel, wenn Polen und Ungarn weiter das Coronahilfspaket der EU und das Budget blockieren, solange sie an einen Rechtsstaatsmechanismus geknüpft sind, der zur Kürzung der EU-Gelder für sie führen kann?

Keine Kompromissbereitschaft - das Ende von Partnerschaft

Manche Konflikte haben es an sich, dass das Kernproblem nicht gelöst, sondern größer wird, wenn man sie zuspitzt.

Die Handlungsfähigkeit der EU wird weder wachsen, wenn Polen und Ungarn nachgeben müssen und sich bei nächster Gelegenheit für die Gängelung rächen wollen. Noch wird sie es, wenn die beiden Staaten Erfolg haben und die Verknüpfung zahnlos machen.

Am Donnerstag trafen sich ihre Regierungschefs Viktor Orban und Mateusz Morawiecki, um ihr weiteres Vorgehen abzustimmen. Sie gelobten, keine Lösung zuzulassen, die dem jeweils Anderen schade.

Normalerweise sucht die EU in solchen Lagen einen Kompromiss, der alle das Gesicht wahren lässt. Auch einige Gegner Polens und Ungarns haben das in diesem Fall jedoch bereits ausgeschlossen. Sie wollen aufs Ganze gehen. Und nun?

Im Konflikt mit Haider 2000 half ein "Rat der Weisen"

Im Jahr 2000 war die EU in ähnlicher kompromissloser Stimmung: Es gehe um das Überleben der Demokratie, hieß es. In Österreich hatte Christdemokrat Wolfgang Schüssel eine Koalition mit Jörg Haiders rechtspopulistischer FPÖ gebildet. Linke Kräfte forderten Sanktionen gegen Österreich.

Ein Rat der Weisen aus angesehenen Europapolitikern und Völkerrechtlern entschärfte den Konflikt. Sie rieten vom Boykott ab. Und Schüssel gelang es mit der Zeit, Haiders Aufstieg durch Einbeziehung in die Regierung zu stoppen.

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Wäre ein Rat der Weisen auch jetzt ein Ausweg?

Es geht nicht darum, die Entwicklung in Polen und Ungarn zu verharmlosen. Die ist bedenklich. Das Ziel sollte vielmehr sein, zu prüfen, ob der gewählte Weg – die Verknüpfung von EU-Geldern mit Rechtsstaatprüfung – zielführend ist. Oder eine Sackgasse. Und nach Alternativen zu suchen, die zielführend wären.

Verbindliche Kriterien für eine unabhängige Justiz fehlen

Drei Schwachstellen im Denksystem der Sanktionsbefürworter sind offenkundig. Die EU ist sich über das Prinzip einig, dass in einem Rechtsstaat die Justiz unabhängig von der Politik sein muss.

Anders als zum Beispiel bei den Stabilitätskriterien im Euroraum hat sie aber nicht einvernehmlich definiert, wie ein Justizwesen im Detail organisiert sein muss, damit es die Anforderung erfüllt. Europa hat begonnen, die Lücken mit Hilfe der Venedig-Kommission des Europarats und dem Rechtsstaatmonitor zu füllen.

Doch wie Richter berufen werden, wie lang ihre Amtszeit ist und wer sie, wenn sie selbst gegen Recht verstoßen, disziplinieren oder gar abberufen darf – all das ist in einzelnen EU-Staaten unterschiedlich geregelt.

So ist die Aussage, Belgien oder Italien seien Rechtsstaaten, Polen und Ungarn aber nicht, zu einem Gutteil ein politisches Werturteil und weniger ein juristisch eindeutiger Beweis.

Die Überprüfung entpolitisieren: durch Übertragung an die Justiz

Zweitens würde der vorgeschlagene Mechanismus nicht leisten, was seine Befürworter vorgeben. Die Verknüpfung mit Coronahilfe und Haushalt führt nur dann zu einer Reduzierung der Geldzuweisung, wenn der Empfängerstaat bei der Nutzung dieser Mittel rechtswidrig vorgeht – nicht aber wenn ein Staat zum Beispiel parteipolitisch missliebige Strafrichter diszipliniert.

Warum also die Behauptung, von dieser Verknüpfung hänge generell das Überleben einer unabhängigen Justiz ab?

Drittens ist es, soweit es um die politische Unabhängigkeit der Justiz geht, problematisch, wenn in der Praxis politische Organe wie die EU-Kommission und der Rat der Regierungschefs entscheiden sollen, ob EU-Mitgliedern Mittel wegen Rechtsstaatsbedenken entzogen werden.

Um die Frage zu entpolitisieren, wäre es wohl besser, wenn ein Organ wie der Europäische Gerichtshof nach juristischen und nicht nach politischen Kriterien beurteilt, ob Rechtsstaatlichkeit gegeben ist. Oder nicht.

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