Urteil zu EZB-Anleihekäufen: Was unterscheidet Deutschland von der EU-Ignoranz der Polen und Ungarn?
Das Karlsruher Urteil über EZB-Anleihenkäufe stellt nationales Recht über europäisches. Warum das nicht das Ende des Euros und Europas bedeutet. Ein Kommentar.
Auf Blitz folgt Donner, manchmal mit Verzögerung. Der Knall, den die Bundesverfassungsrichter mit ihrem Urteil über die Anleihekäufer der EZB – „teils verfassungswidrig“ – in Europa ausgelöst haben, ist jetzt unüberhörbar.
Ist Deutschland noch ein proeuropäischer Staat? Die Einen sorgen sich um den Euro. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble warnt vor dessen Untergang, wenn andere Verfassungsgerichte nach Karlsruher Beispiel über die Währungspolitik urteilen wollen.
Andere fragen, wie die EU ihre Rechtsstaatsverfahren gegen Polen und Ungarn führen will, wenn selbst die Deutschen sagen, im Einzelfall stehe nationales Recht über den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)? Der hatte die Käufe abgesegnet.
Der Euro wird es überleben. Sein Geburtsfehler – das Fehlen einer einheitlichen Steuer- und Finanzpolitik – lässt sich nicht so schnell heilen. Niemand, auch nicht Italien & Co., möchte auf die nationale Finanzhoheit verzichten. Der Süden braucht Hilfe. Im besten Fall strebt die Eurozone eine Lösung nach dem Muster des deutschen Länderfinanzausgleichs an. Mehr ist vorerst nicht drin.
Ignoriert Deutschland EU-Recht?
Schwerer für den Zusammenhalt wiegt der zweite Vorwurf. Deutschland, so sieht man das in Paris und Brüssel, tut, was man sonst Polen und Ungarn vorwirft: EU-Recht ignorieren. Karlsruhe greift den EuGH frontal an und stellt seine Autorität in Frage.
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Doch wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht automatisch dasselbe. Deutschland handelt in der Regel proeuropäisch und sucht den Ausgleich. Polen und Ungarn sind EU-Skeptiker und suchen den Konflikt. Karlsruhe stellt sich nicht gegen Integration. Es beharrt auf der geltenden Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Nationalstaaten. Wer Brüssel oder der EZB mehr Macht geben möchte, muss die EU-Partner dazu bringen, die Verträge zu ändern.
Polen und Ungarn führen hingegen einen Abwehrkampf gegen EU-Kompetenzen. Das ist dann legitim, wenn die EU in nationale Rechte eingreift. Aber nicht mehr, wenn Polen und Ungarn Rechte, die die EU hat, nicht anerkennen wollen. Da trennen sich die Fälle. Deutschland hat eine von der Regierung unabhängige Justiz.
Polens PiS-Regierung weckt Zweifel, dass die Gerichte dort unabhängig sind. Sie will sie mit ihren Leuten besetzen und Richter, die auf Unabhängigkeit pochen, loswerden. Deshalb hat die EU Rechtsstaatsverfahren eingeleitet.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist entscheidend
Polen sagt, anderswo nehmen Parteien ebenfalls Einfluss auf die Wahl der Verfassungsrichter. Das stimmt, aber nur bedingt. In Deutschland achten die Regierungsparteien auf Konsens mit der Opposition bei der Berufung der Richter. Erst das schafft die breite Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts. In Polen fehlt sie, weil die PiS in „Winner takes all“-Mentalität nur Parteigänger ernennt.
Polen argumentiert, jeder EU-Staat dürfe das Gerichtswesen nach eigenen Vorstellungen organisieren. Die Justiz ist nicht vergemeinschaftet. Auch das ist richtig, doch erneut mit einer Einschränkung. Die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz sind Grundwerte, die alle Mitglieder garantieren müssen. Sonst muss die EU einschreiten.
Die Suche nach Konsens und Ausgleich sowie die Anerkennung der Gewaltenteilung und der Oppositionsrechte sind entscheidend. In Karlsruhe, Berlin und Brüssel stehen sie nicht nur auf dem Papier. Wer Donner und Zweifel übertönen will, muss das laut sagen.