Die Architektur der Geheimdienste: Deutschlands Nachrichtendienste: gescholten und geheim
Ihre Arbeit stand in Deutschland nie besonders hoch im Kurs. Seit den Pannen bei der Fahndung nach der Thüringer Terrorbande hat vor allem das Image des Verfassungsschutzes weiter gelitten. Wer sind und was tun die Nachrichtendienste?
Es war für den Verfassungsschutz nie einfach, von der Öffentlichkeit akzeptiert zu werden. Doch so heftig wie jetzt ist wohl selten Kritik über den Nachrichtendienst hereingebrochen. Das Versagen bei der Suche nach der Terrorbande „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) und die Vernichtung sensibler Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz haben eine Debatte ausgelöst, in der sogar die Notwendigkeit der Institution infrage gestellt wird. Betroffen ist auch der Militärische Abschirmdienst. Unbehelligt bleibt derzeit der Bundesnachrichtendienst, der allerdings früher mit Affären belastet war. In den Phasen der Aufregung kommt jedoch oft zu kurz, wie die Nachrichtendienste überhaupt aufgestellt sind – und was sie zu leisten haben. Dass Veränderungen nötig sind, ist allerdings offenkundig. Ende August wird sich die Innenministerkonferenz bei einem Sondertreffen mit einer Reform der Verfassungsschutzbehörden befassen.
BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ (BfV)
Aufgaben: Als am 27. September 1950 das Bundesgesetzblatt die Gründung des BfV verkündete, war die Stoßrichtung klar. Die Regierung von Konrad Adenauer sah die junge Republik gefährdet durch Altnazis und Kommunisten. Der Kalte Krieg war längst im Gange und der heiße Krieg samt braunem Terror noch sehr präsent. Landesbehörden für Verfassungsschutz gab es zunächst nicht, außerdem stand das BfV noch jahrelang unter Kontrolle der Westalliierten. Heute ist das Amt eine Art Holding für die Nachrichtendienste der 16 Bundesländer.
Das BfV ist als Frühwarnsystem für die Beobachtung von rechten und linken Extremisten, Islamisten, ausländischen Extremisten jenseits des Islamismus, Terroristen aller Art und Scientology zuständig. Hinzu kommt die Abwehr von Spionage und Proliferation, also der Verbreitung von Komponenten für Massenvernichtungswaffen, Geheim- und Sabotageschutz, Wirtschaftsschutz und die Auswertung „Elektronischer Angriffe“.
Polizei und Nachrichtendienste sind in Deutschland strikt getrennt. Das Trennungsgebot bedeutet für den Verfassungsschutz, keine polizeiliche Befugnisse zu haben. Die Mitarbeiter tragen auch keine Waffen. Andererseits kann der Nachrichtendienst im Unterschied zur Polizei schon beobachtend tätig werden, wenn Verfassungsfeinde noch keine Straftat begangen oder geplant haben. Es reicht der begründete Verdacht auf Aktivitäten gegen die demokratische Grundordnung.
Die Opfer des NSU-Terrors
Andere demokratische Staaten verzichten auf ein Trennungsgebot. In den USA beispielsweise ist das FBI zugleich Polizei und Nachrichtendienst. Das deutsche Trennungsgebot ist eine Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem so mächtigen wie furchtbaren Reichssicherheitshauptamt des NS-Regimes. Der Verfassungsschutz und die weiteren Nachrichtendienste kooperieren allerdings mit der Polizei, unter anderem in Gremien wie dem „Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ), dem „Gemeinsamen Internetzentrum“ (GIZ) und dem Ende 2011 gebildeten „Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ (GAR). Die Weitergabe von Informationen über potenziell straffällige Verfassungsfeinde gehört zu den Pflichten der Dienste.
Was sind eigentlich V-Männer?
Mehrere Gesetze regeln, was das dem Bundesinnenministerium zugeordnete BfV darf. Außerdem wird das BfV, wie BND und MAD, von elf Bundestagsabgeordneten überwacht, die das Parlamentarische Kontrollgremium bilden. Und die G-10-Kommission aus vier Abgeordneten entscheidet, ob BfV, BND oder MAD Telefone anzapfen, E-Mails mitlesen oder andere Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vornehmen dürfen. Analog blicken in den Ländern Abgeordnete in Parlamentarischen Kontrollkommissionen und G-10-Kommissionen auf den Verfassungsschutz.
Der Einsatz von V-Leuten ist nicht an die Zustimmung von Abgeordneten gebunden. V-Leute gehören verfassungsfeindlichen Milieus an und sind nicht, wie oft in der Öffentlichkeit vermutet, eingeschleuste Agenten.
Struktur: An der Spitze des BfV steht der Präsident, seit dem 1. August ist das Hans-Georg Maaßen. Das BfV unterhält acht Abteilungen. Als Folge des NSU-Debakels wurde Anfang 2012 wieder eine eigenständige Abteilung „Rechtsextremismus“ gebildet. 2006 hatte das BfV auf Druck des damaligen Innenstaatssekretärs August Hanning die Abteilungen „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“ fusioniert. Anlass war die Konzentration auf die Beobachtung des islamistischen Terrors nach den Anschlägen vom 11. September 2001. In der wiedererrichteten Abteilung Rechtsextremismus arbeiten etwa 200 Bedienstete.
Etat: Das BfV erhält in diesem Jahr 189 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Das ist etwas mehr als in den Vorjahren.
Die Urlaubsbilder der NSU
Personal: Im vergangenen Jahr waren für das Amt 2701 Bedienstete tätig. Die meisten sind in der Zentrale in Köln-Chorweiler untergebracht, in der Außenstelle Berlin mit etwa 400 Beschäftigten arbeiten unter anderem die Experten für die Beobachtung der islamistischen Terrorszene.
Probleme: Das NSU-Desaster hat die Diskussion um die Zukunft des Verfassungsschutzes wieder angefacht. Dabei geht es nicht nur um das Versagen des Nachrichtendienstes bei der Suche nach den Neonazis, sondern auch um den oft schwierigen Umgang mit V-Leuten. Dem BfV wie dem Verfassungsschutz überhaupt wird vorgeworfen, er sei für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2003 mitverantwortlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verfahren eingestellt, weil unklar blieb, welche Rolle V-Leute des Verfassungsschutzes in Führungsetagen der NPD spielten.
Debattiert wird auch, ob das BfV sich auf die Beobachtung militanter Extremisten beschränken und ob die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gefahr, die von Verfassungsfeinden ausgeht, verstärkt oder reduziert werden sollte. Und es bleibt die Frage nach der Kontrolle von Aktenführung und -vernichtung.
Die Landesbehörden für Verfassungsschutz
LANDESBEHÖRDEN FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ
Aufgaben: Die Landesbehörden sollen analog zum BfV auf regionaler Ebene als Frühwarnsystem verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten.
Struktur: Es gibt acht Landesämter für Verfassungsschutz und acht Abteilungen innerhalb von Innenministerien. Landesämter agieren traditionell eigenständiger. Wie eine Landesregierung den Verfassungsschutz organisiert, ist eine Frage der politischen Philosophie.
Etat: Die Landesbehörden für Verfassungsschutz verfügen maximal über Beträge in niedriger zweistelliger Millionenhöhe. In Berlin sind es in diesem Jahr, mit Personalkosten, 10,27 Millionen Euro. Brandenburg weist nur „Sachmittel“ aus, das waren 2011 insgesamt 1,2 Millionen.
Personal: Im Durchschnitt stehen ein paar hundert Mitarbeiter im Dienst einer Landesbehörde. In Berlin gibt es 196 Stellen, Brandenburg zählt 106 Mitarbeiter und Nordrhein-Westfalen 340.
Probleme: Die Kooperation zwischen den Landesbehörden funktioniert nur mäßig. Das gilt auch für die Kommunikation mit dem Bundesamt. Die Landesbehörden entscheiden weitgehend, was sie der Zentrale schicken. Mangelnder Informationsaustausch zwischen Verfassungsschützern in Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesamt ist ein Grund für die gescheiterte Suche nach dem Terrortrio. Fraglich ist, ob eine Fusion von Landesbehörden den Verfassungsschutz effektiver machen würde. Die meisten Innenminister sind aus regionalem Eigeninteresse dagegen. Nur Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutieren über neue Organisationsformen. Bayern hingegen hat mit der kürzlich erfolgten Aufwertung seines Verfassungsschutzes zu einer eigenen Abteilung signalisiert, die föderale Struktur sei nicht verhandelbar.
Der Bundesnachrichtendienst
BUNDESNACHRICHTENDIENST (BND)
Aufgaben: Der BND ist ein reiner Auslandsnachrichtendienst. Seit dem Terrorangriff vom 11. September 2001 sind Beschaffung und Auswertung von Informationen über das Netzwerk von Al Qaida und anderen Dschihadisten zentrale Aufgabe. Der Dienst muss zudem Aktivitäten zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Umtriebe von Spionen, die im Ausland gegen deutsche Interessen agieren, beobachten. Außerdem kümmert sich der BND um den Schutz der Bundeswehr in Afghanistan und anderen Einsatzorten außerhalb Deutschlands.
Struktur: Der BND ist dem Kanzleramt zugeordnet. Seit Jahresbeginn wird er von Gerhard Schindler geführt. Der BND hat zwölf Abteilungen und einen „Bereich Umzug“. Dessen Mitarbeiter kümmern sich um den Neubau in der Berliner Chausseestraße und die Umsiedlung von Mitarbeitern aus alten Standorten.
Etat: Für 2012 sind im Bundeshaushalt 504 Millionen Euro für den BND ausgewiesen, 25 Millionen mehr als 2011.
Personal: Etwa 6000 Männer und Frauen arbeiten beim BND. Die meisten sind an den Standorten in Berlin-Lichterfelde und Pullach (Bayern) beschäftigt. Ein Teil der Mitarbeiter kommt aus der Bundeswehr. In vielen deutschen Botschaften gibt es „Residenturen“ des BND.
Probleme: Es ist nicht einfach für den BND, den Umzug in das neue Domizil in der Berliner Chausseestraße zu stemmen. Die Kosten für den Neubau steigen und es ist offen, ob die ersten Mitarbeiter tatsächlich Ende 2013 einziehen können.
Der Militärische Abschirmdienst
MILITÄRISCHER ABSCHIRMDIENST (MAD)
Aufgaben: Der MAD als Nachrichtendienst der Bundeswehr soll sie vor Extremisten, Terroristen und Spionen schützen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Sicherheitsüberprüfung von Angehörigen und Mitarbeitern der Bundeswehr. Im Ausland, zum Beispiel in Afghanistan, checkt der MAD auch das heimische Personal, das für die Bundeswehr tätig ist.
Struktur: Der Hauptsitz des MAD ist in Köln, daneben gibt es zwölf Dienststellen in ganz Deutschland. Geführt wird der MAD von Präsident Ulrich Birkenheier. Er trat sein Amt im Juli an.
Etat: Aus dem Bundeshaushalt fließen in diesem Jahr knapp 72 Millionen Euro an den MAD, etwas mehr als 2011.
Personal: Der MAD beschäftigt 1250 Soldaten und zivile Mitarbeiter. Im Rahmen der Bundeswehrreform soll bis 2016 die Zahl der Planstellen auf 1090 reduziert werden, die der Dienststellen auf sieben.
Probleme: Obwohl der MAD kaum mit der Causa NSU befasst war, wird über seine Abschaffung diskutiert. Ein Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Juli traf aber auf heftige Kritik beim Koalitionspartner CDU. Auch das Verteidigungsministerium betont, der eigene Nachrichtendienst sei unverzichtbar.
Frank Jansen