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Davongekommen. Juristen kritisieren, es widerspreche vielen Gerichtsurteilen, Giffey den Doktor zu lassen.
© imago images/photothek

Familienministerin behält Doktotitel: Aus der Wissenschaft kommt Kritik an der Giffey-Entscheidung

„Missbilligung“ oder „Geschenk“: Wie ist das Urteil der FU über Giffeys Doktorarbeit einzuordnen? Juristen wundern sich über die Entscheidung.

Über das Urteil, das die Freie Universität Berlin über die Doktorarbeit von Franziska Giffey gefällt hat, gehen die Meinungen in der Wissenschaft auseinander. Auf Twitter fragt ein Anglistik-Professor aus Aachen: „Wo sind die Proteste von Promovierten der FU Berlin im Fall Giffey? Ein Doktortitel einer Universität, die bei diesem Befund die Promotion nicht aberkennt, ist das Papier nicht wert, auf dem die Urkunde gedruckt ist.“

Auch Peter Grottian, der an Giffeys politikwissenschaflichem Institut gelehrt hat, sieht die wissenschaftliche Reputation der FU infrage gestellt.

Sein Kollege am Otto- Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Gerhard Göhler, dagegen freut sich über die „nachvollziehbare“ Arbeit der Kommission. Er sei „sehr befriedigt über die Entscheidung“.

Wie berichtet hatte die FU am Mittwochabend das Ergebnis ihrer Plagiatsprüfung von Giffeys 2010 mit magna cum laude (sehr gut) bewerteten Dissertation über „Europas Weg zum Bürger“ bekanntgegeben. Weil sie Standards wissenschaftlichen Arbeitens nicht durchgängig beachtet habe, werde eine Rüge gegen Giffey ausgesprochen.

Den Doktortitel dürfe sie aber behalten, denn der Kern der Arbeit, vor allem im empirischen Teil, und ihre wissenschaftliche Leistung würden von den Mängeln nicht infrage gestellt. Auch würden die beanstandeten Stellen insgesamt nicht „überhandnehmen“.

Berlins Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach wollte das Urteil nicht kommentieren: „Es ist eine autonome Entscheidung der Freien Universität Berlin.“ – Wie ist die Argumentation der FU einzuordnen, was sind Folgen? Ein Überblick.

Was eine Rüge bedeutet

In der Promotionsordnung der FU, die für den Fall entscheidend ist, ist die Rüge als Sanktion gar nicht vorgesehen. Darauf verweist Gerhard Dannemann, Jura-Professor an der Humboldt-Universität und Mitarbeiter bei der Plattform VroniPlag Wiki, die die Vorwürfe gegen Giffey öffentlich machte. Für Dannemann handelt es sich bei der Rüge daher um eine „Kreation“, um sich aus dem Fall herauszuwinden. Auch andere Hochschulen seien so schon vorgegangen, etwa die Uni Münster.

Interessanterweise befasste sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Plagiatsfall Schavan ebenfalls mit der Frage, ob eine Universität eine Rüge aussprechen könne, wenn die Grundlage dafür in der Promotionsordnung fehlt. Die Richter hätten diese Option damals eindeutig verworfen, sagt Dannemann.

Die FU beruft sich auf einen „Ermessensspielraum in Prüfungsverfahren von beanstandeten Dissertationen“, den das Berliner Hochschulgesetz gewährt. FU-Präsident Günter M. Ziegler begründet die Rüge so: „Die Missbilligung der wissenschaftlichen Arbeit von Frau Dr. Giffey mit einer Rüge ist ein Weg der Sanktionierung, den die Universität das erste Mal beschritten hat.“ Solche Rügen sollten auch in den veröffentlichten Fassungen von Dissertationen sichtbar gemacht werden.

Wie Experten das Urteil einschätzen

„Die Entscheidung ist eine Freundlichkeit gegenüber Giffey“, sagt der Münchner Jura-Professor und Plagiatsexperte Volker Rieble: „Das kann man machen, es ist aber rechtswidrig.“ Dutzende Urteile von Verwaltungsgerichten seien eindeutig: „Sobald es ein Minimum an Plagiatsstellen gibt, ist die Arbeit futsch.“ Völlig unerheblich sei dabei, in welchem Teil der Arbeit die Plagiate auftauchen. Für Rieble gleicht der Doktor für Giffey nun „einem geschenkten Doktortitel“.

Auch Dannemann kann nicht nachvollziehen, dass die FU so tut, als könnte man die Plagiate von dem vermeintlich „guten“ Teil der Dissertation abspalten. Auch die „Abwertung“ des ersten Teils der Arbeit Giffeys sei verwunderlich. In diesem einführenden Teil müssten Doktoranden den wissenschaftlichen Rahmen ihrer Arbeit aufspannen und den Forschungsstand diskutieren: „Wer das nicht kann, kann nicht wissenschaftlich arbeiten.“ Die FU hatte es als mildernd gewertet, dass die problematischen Stellen vor allem das Kapitel betreffen, in dem Giffey Begriffe klärt – nicht aber ihren empirischer Hauptteil.

In ihrer Argumentation bezog sich die FU auf eine Passage in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Fall der FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos. Das Urteil damals, so die FU, habe ausgeführt, dass für einen Entzug die Anzahl der Plagiatsstellen angesichts des Gesamtumfangs „überhandnehmen“ müssten – oder die Arbeit „qualitativ“ prägen müssten. Das sei dann der Fall, „wenn die restliche Dissertation den inhaltlichen Anforderungen an eine beachtliche wissenschaftliche Leistung nicht genügt“. Beides treffe bei Giffey nicht zu.

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Für Volker Rieble ist der Bezug auf das Urteil eine „Scheinbegründung“, es werde aus dem Zusammenhang gerissen. Bei dem Fall sei es um eine andere Frage gegangen – nämlich ob die Uni den Doktortitel von Mathiopoulos entziehen durfte, nachdem sie ihn in einem ersten Plagiatsverfahren behalten konnte. Das Gericht bestätigte den Entzug damals. In anderen Passagen hätten die Richter die Standards wissenschaftlichen Fehlverhaltens keineswegs verschoben und vielmehr andere Urteile von Verwaltungsgerichten bekräftigt.

Auch für Gerhard Dannemann taugt das Mathiopoulos-Urteil nicht wirklich als Begründung. „Mathiopoulos hatte einige Plagiatsstellen mehr als Giffey, aber da liegen keine Welten zwischen.“ Dannemann ärgert in dem Zusammenhang, dass die FU nicht offenlegte, wie viele der 119 von Vroni Plag Wiki beanstandeten Stellen sie selber als Plagiat werte. „Der Maßstab der FU bleibt unklar.“ Dazu erklärt die FU, der Abschlussbericht des Prüfungsgremiums gehe exklusiv an Franziska Giffey, da er „schutzwürdige private Interessen“ betreffe.

Studierende vor der "Rostlaube" der Freien Universität an der Habelschwerdter Allee in Berlin-Dahlem.
Die "Rostlaube" der Freien Universität an der Habelschwerdter Allee in Berlin-Dahlem.
© Thilo Rückeis

Völlig anders als Rieble und Dannemann bewertet Gerhard Göhler, der bis 2006 Professor am Otto-Suhr-Institut der FU und dort Vorsitzender des Prüfungs- und Promotionsausschusses war, den Fall Giffey. Man könne sich gut über die Qualität der Arbeit und der Betreuung durch die Doktoreltern streiten – und diese Diskussion sei auch notwendig, sagt Göhler. Diese Fragen müsse man aber deutlich davon trennen, ob ein Plagiat vorliege oder nicht. Dabei lege VroniPlag Wiki problematische Maßstäbe an. Wer nicht korrekt zitiere, begehe noch kein Plagiat.

Diese Unterscheidung habe die FU- Kommission treffen müssen, als sie sich über jedes beanstandete Zitat in Giffeys Arbeit beugte. Letztlich zähle allein die Frage, inwieweit Fehler die Substanz der Forschungsergebnisse betreffen, sagt Göhler. „VroniPlag Wiki ist dabei hilfreich, gibt aber nicht die letzten Antworten.“ Durch Auszählen bekäme man eine Plagiatsprüfung in den Geistes- und Sozialwissenschaften jedenfalls nicht in den Griff. Die Abwägung der verschiedenen Kriterien durch die FU-Kommission sei für ihn nun völlig nachvollziehbar.

Der Fall Giffey im Vergleich

Für Dannemann entspricht der Fall Giffey grob dem der früheren Wissenschaftsministerin Annette Schavan, die ihren Doktortitel abgeben musste: „Beide schöpften aus der Sekundärliteratur, gaben aber vor, Primärquellen zu verwenden.“

Guttenberg – der unter anderem mehrere Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ohne Quellenangabe in seine Dissertation einfügte – sei dagegen nochmal „eine andere Liga“ gewesen. Als Vergleichsmaßstab sei das aber nicht entscheidend. „Soll man mit jedem noch krasseren Fall die Latte für einen Entzug immer höher legen? Dann kann man irgendwann einen Grad nur noch entziehen, wenn hundert Prozent der Arbeit abgeschrieben sind.“

Was aus dem Urteil folgt

Der Politikwissenschaftler Peter Grottian sieht die wissenschaftliche Reputation der FU in Gefahr: „Das ist der Freibrief für einen Schrottplatz von Doktorarbeiten an der FU“, sagte der frühere OSI-Professor. Giffeys Arbeit sei „vom theoretischen Anspruch, von der Methodik und von der Relevanz der Fallstudie zumindest unausgegoren und hat kein Dissertationsniveau“.

Könnte das Urteil ein Präzedenzfall sein, ähnliche Fälle künftig immer mit einer Rüge davonkommen zu lassen? Gerhard Dannemann hält Politikerfälle wie den von Giffey für „gefährlich“ für die Wissenschaft. Die Kommissionen, die den Fall prüfen, wüssten, dass sie automatisch auch über politische Karrieren entscheiden – und stünden deshalb unter enormen Druck. „Die Versuchung ist da groß, die Maßstäbe bei den wissenschaftlichen Standards abzusenken und die gängige Rechtsprechung kreativ auszulegen.“

Debora Weber-Wulff, Informatikprofessorin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und ebenfalls Mitglied bei VroniPlag Wiki, sieht die Freie Universität in einem Dilemma. „Die FU muss sich jetzt gegenüber den Studierenden und Promovierenden erklären: Was dürfen sie in ihren wissenschaftlichen Arbeiten und was nicht.“ Verunsicherte Doktoranden könnten sich fragen, ob die FU „nun in allen Fällen so milde urteilt“ wie bei Franziska Giffey.

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