Potsdam: Was Sie zur Kommunalwahl wissen sollten
Am 26. Mai findet in Brandenburg die Kommunalwahl statt. Doch wie wird da gewählt und wer tritt eigentlich in Potsdam an? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen.
Potsdam - Brandenburg steht ein Superwahljahr bevor. Was sollte man zur Kommunalwahl wissen? Ein Überblick.
Was wird am 26. Mai gewählt?
Zum einen wählen die Potsdamer die Abgeordneten für die Stadtverordnetenversammlung - das ist das Kommunalparlament. Im Kern geht es um die Frage, mit welchen Mehrheiten Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) die Stadt regieren kann.
Die Kommunalwahl 2014 hatten die Linken mit 25,3 Prozent der Stimmen vor der SPD (23,4 Prozent), der CDU/ANW (15,5 Prozent) und den Grünen (11,9 Prozent) gewonnen. Die Wählergruppe Die Andere kam auf 7,7 Prozent der Stimmen, das Bürgerbündnis auf 6,1 Prozent und die AfD auf 4,5 Prozent. FDP, die Potsdamer Demokraten und die Freien Wähler erhielten jeweils einen Sitz - die Fünf-Prozent-Hürde gilt bei der Kommunalwahl nicht.
Am 26. Mai findet außerdem die Europawahl statt. Dabei werden die Abgeordneten für das Europäische Parlament bestimmt. Außerdem werden in den Ortsteilen Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren die Ortsbeiräte gewählt, teilt die Stadt mit. Zwischen 8 und 18 Uhr sind die Wahllokale geöffnet.
Wie vergibt man seine Kreuze?
Jeder Wähler hat bei der Kommunalwahl drei Stimmen zur Verfügung, die er den Kandidaten geben kann. Alle drei Stimmen können einem Bewerber gegeben werden, müssen aber nicht, teilt Stefan Tolksdorf, stellvertretender Kreiswahlleiter, den PNN mit. Man kann also auch drei Kandidaten von unterschiedlichen Parteien seine Stimme geben. Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so sind alle Stimmen ungültig, so Tolksdorf.
Wie werden die Stimmen zusammengezählt?
Nach Schließung der Wahllokale werden alle gültigen Stimmen in allen Wahlkreisen der jeweiligen Gemeinde zusammengezählt. Mit dieser Gesamtzahl wird errechnet, wie viele Sitze den Parteien und Wählergruppen nach ihrem Stimmenanteil zustehen. Die so errechneten Sitze erhalten die Kandidaten, die innerhalb ihrer Liste die meisten Stimmen bekommen haben. Heißt im Klartext: Auch ein Kandidat, der auf einer Parteiliste weit hinten steht, kann einziehen, wenn er viele Stimmen bekommt.
Wer tritt an?
Fast alle Parteien haben im Januar und Februar ihre Kandidaten und das Programm für die Kommunalwahl bestimmt. Hier können Sie schon einmal den Stimmzettel sehen >>
Ein Überblick:
Die Kandidaten der SPD >>
Wer für die CDU antritt >>
Für die Grünen treten an >>
Die Übersicht für die Linke >>
Die Kandidaten von Die Andere >>
Das Bürgerbündnis tritt mit diesen Kandidaten an >>
Das sind die Kandidaten der AfD >>
Auch Die Partei tritt an >>
Die Kandidaten der FDP stehen seit Anfang März fest >>
Die Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler treten mit folgenden Kandidaten zur Wahl an:
Die Potsdamer Demokraten treten, wie berichtet, nicht mehr an.
Als Einzelkandidat für den Wahlkreis 6 tritt außerdem Ingo Charnow (parteilos) an.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat, im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, erklärt Stefan Tolksdorf.
Wo darf ich wählen?
Potsdams Stadtgebiet in sechs Wahlkreise unterteilt.
Wahlkreis 1: Nördliche Innenstadt, Berliner Vorstadt, Nauener Vorstadt, Groß Glienicke, Sacrow, Teile der Südlichen Innenstadt (Gebiet südlich der Bahngleise des Hauptbahnhofes und Gebiet am Brauhausberg)
Wahlkreis 2: Jägervorstadt, Bornstedt, Bornim, Fahrland, Marquardt, Nedlitz, Grube, Satzkorn, Uetz- Paaren, Neu Fahrland
Wahlkreis 3: Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Eiche, Golm, Wildpark, Templiner Vorstadt, Forst Potsdam Süd
Wahlkreis 4: Babelsberg Nord, Babelsberg Süd, Klein Glienicke, Teile Südliche Innenstadt (Gebiet nördlich der Bahngleise des Hauptbahnhofes, Zentrum Ost)
Wahlkreis 5: Teltower Vorstadt, Schlaatz, Waldstadt I, Waldstadt II, Industriegelände
Wahlkreis 6: Einwohner der Stadtteile: Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld
Potsdam hat außerdem 131 Wahlbezirke. Wo genau jeder wählen soll, steht in der Wahlbenachrichtigung, die ab Mitte April verschickt wird. Bis Ende April sollten alle Potsdamer ihre Benachrichtigung erhalten haben.
Hier gibt es schon mal einen Überblick:
Ab wann kann ich Briefwahl machen?
Das Briefwahlbüro im Stadthaus öffnet am 6. Mai. Ab dem 6. Mai kann im Stadthaus gewählt beziehungsweise können persönlich Briefwahlunterlagen beantragt und ausgestellt werden, teilt Stefan Tolksdorf mit. In der Regel wird ein Antrag auf Briefwahl nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt. In dringenden Fällen können Briefwahlunterlagen ab dem 17. April beantragt beziehungsweise ausgestellt werden.
Die Briefwahl ist bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, möglich, so Tolksdorf. Allerdings sollten Wähler beachten, dass dass Briefwahlunterlagen, die Freitagnachmittag ausgestellt werden, nicht mehr rechtzeitig ankommen könnten.
Ich möchte gerne Wahlhelfer sein. Was muss ich tun?
Die Stadt Potsdam benötigt etwa 1500 ehrenamtliche Wahlhelfer, um die Wahlen durchzuführen und die Abstimmungsergebnisse auszuzählen. Wahlhelfer müssen sich am Wahltag zwischen 7 und 7.30 Uhr im zugeteilten Wahlbüro einfinden. Nach 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt.
Wer sich dafür interessiert, kann sich bereits jetzt melden: per E-Mail an wahlhelfer@rathaus.potsdam.de oder telefonisch unter 0331 289 1239. Übrigens gibt es - je nach Funktion - ein Erfrischungsgeld von 25 bis 60 Euro. (Mit Henri Kramer)