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Das Gesundheitsministerium bittet die Bevölkerung in Brandenburg darum, sich derzeit nur im näheren Umfeld des Wohnsitzes zu bewegen. 
© Jens Büttner, dpa

Corona-Regeln für Brandenburg: „Dies ist nicht die Zeit für Ausflüge“

Darf ich zu Ostern meine Familie besuchen? Ist die Ostereiersuche noch erlaubt? Dürfen Brandenburger nach Berlin und Berliner nach Brandenburg? Wir beantworten Fragen zu den Corona-Regeln im Land.

Das Osterwochenende steht bevor und damit normalerweise vielerorts größere Familienzusammenkünfte. Doch durch die Coronakrise müssen die direkten sozialen Kontakte derzeit massiv eingeschränkt werden. Die PNN erklären, was die Eindämmungsverordnung den Menschen in Brandenburg erlaubt – und was sie verbietet.

Wie ist die grundsätzliche Lage?

Noch einmal zur Erinnerung: Alle und wirklich alle sind aktuell dazu angehalten, ihre sozialen und physischen Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Gesundheitsministerium Brandenburg empfiehlt dringend, direkte Kontakte zu vermeiden und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Darf ich noch jemanden besuchen?

Ja. Abgesehen von den Personen, die sowieso mit im eigenen Haushalt wohnen, dürfen sich beispielsweise Lebenspartner weiterhin gegenseitig zu Hause besuchen. Das gleiche gilt für den Besuch älterer oder kranker Personen, zur Wahrnehmung des Sorgerechts, zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, zur Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Bestattungen im engsten Familienkreis. 

Wenn jemand im Freundes- oder Bekanntenkreis hilfsbedürftig alleine zu Hause ist, darf man auch denjenigen besuchen, jedoch nur für die Zeit der aktiven Hilfe. „Sie dürfen auch für Ihre Eltern den Rasen mähen oder ihnen anderweitig zu Hause helfen, auf der Terrasse gemeinsam Torte essen geht aber nicht“, sagt Gesundheitsministeriumssprecher Gabriel Hesse. Besuche in Pflegeheimen oder Krankenhäusern sind derzeit hingegen nur sehr beschränkt möglich.

Sind Familienfeiern oder Partys erlaubt?

Nein. Natürlich dürfen Menschen, die zusammen leben, auch gemeinsam in ihrer Wohnung, ihrem Haus oder dem Garten feiern. Aber niemand von außerhalb darf eingeladen werden. Partys und Gruppenansammlungen in der Öffentlichkeit sind derzeit überhaupt nicht erlaubt.

Dürfen draußen Ostereier gesucht werden?

Auch hier gilt: Im eigenen Garten mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands ist das kein Problem. Mit dem Hausstand an einen wirklich einsamen Ort zu fahren und die Eier dort zu verstecken sowie zu suchen, ist theoretisch auch erlaubt. „Im Stadtpark wird das schon wieder sportlich, weil der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“, sagt Hesse. „Achten Sie also prinzipiell darauf, beliebte Orte zu vermeiden und bleiben Sie so gut es geht zu Hause.“

Sind Ausflüge nach Berlin beziehungsweise Brandenburg erlaubt?

Ministeriumssprecher Hesse sagt sehr deutlich: „Dies ist nicht die Zeit für touristische Ausflüge. Wir bitten darum, sich derzeit nur im näheren Umfeld des Wohnsitzes zu bewegen!“ Es gelte den gesunden Menschenverstand einzusetzen und Kontakt zu anderen Menschen zu vermeiden. Theoretisch dürfen Berliner aber weiterhin Brandenburg besuchen und umgekehrt. Eine Grenzabschottung in der Hauptstadtregion soll es nicht geben und auch Brandenburger sollen sich innerhalb des Bundeslandes weiterhin frei bewegen können. Allerdings sollten für den Besuch triftige Gründe vorliegen. Das kann der Weg zur Arbeit sein, der Besuch von Hilfsbedürftigen, des Arztes, auch der Besuch der eigenen Datsche oder des Zweitwohnsitzes ist erlaubt.

Darf ich überhaupt noch Ausflüge machen?

Theoretisch sind Ausflüge wie Radtouren oder Wanderungen, ja selbst Paddeltouren allein, mit dem Partner oder den Menschen des eigenen Hausstands erlaubt. Auch die heimatliche Joggingrunde, das einsame Schwimmen im See (ohne langes Verweilen davor und danach am Ufer) oder der Spaziergang sind erlaubt. Allerdings nur an Orten, an denen der Mindestabstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Die Paddeltour im Spreewald wird dahingehend schon schwierig. „Uns ist schon klar, dass das eine gewisse Grauzone ist“, sagt Hesse. „Deswegen noch einmal: Benutzen Sie den gesunden Menschenverstand, vermeiden sie andere Menschen, nur so kann die Infektionskette unterbrochen werden.“

Darf ich öffentliche Wege betreten?

Ja, für besagte sportliche Aktivitäten und einfache Bewegung oder für wichtige Erledigungen. Beispielsweise den Weg zur Arbeit, den Einkauf, den Arztbesuch. Langes Verweilen auf Wegen oder öffentlichen Plätzen ist nicht gestattet. Und: „Es gilt jeden Weg, der sich vermeiden lässt, auch zu vermeiden“, sagt Hesse.

Wen darf ich draußen treffen?

Im Prinzip jeden. Aber: Immer nur einzeln und mit dem gegebenen Abstand. „Wenn Sie am Morgen Person A und am Abend Person B treffen, ist das vollkommen in Ordnung“, sagt Hesse. Umarmungen, Händeschütteln oder Küsse gilt es dabei jedoch zu vermeiden. Auch das gemeinsame Verweilen auf Bänken, Plätzen oder Wiesen ist nicht erlaubt. Ein gemeinsamer Spaziergang aber schon.

Soll man Verstöße der Polizei melden?

Wem beispielsweise nicht gestattete Zusammenkünfte auffallen – entweder draußen oder in der Nachbarschaft – kann sich bei der zuständigen Polizeiinspektion melden. Allerdings sollten Bürger dann nicht den Notruf 110 wählen, wenn kein Notfall vorliege, sondern die jeweilige Nummer der Inspektion, sagt Torsten Herbst, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Brandenburg. Die Stadt Potsdam verweist außerdem auf die Einsatzzentrale des Ordnungsamtes, die unter Tel.: (0331) 289 1642 zu erreichen ist. Ohnehin würden schon jetzt zwei Drittel der Einsätze aus Bürgerhinweisen resultieren, so Herbst. Das sei bei der Fläche des Landes auch nicht anders möglich.

Werden über die Ostertage verstärkt Kontrollen durchgeführt?

Über die Feiertage seien laut Herbst im ganzen Land etwa 150 Bereitschaftspolizisten im Einsatz. „Um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein“, sagt Herbst. Laut der Pressestelle der Stadt Potsdam sind außerdem Mitarbeiter des Ordnungsamtes unterwegs. Sie sollen auch Ansprechpartner für eventuelle Bürgerfragen sein. Mit vielen Verstößen rechnet die Polizei nicht. Bisher hätten sich die Menschen daran gehalten, so der Pressesprecher. Die Beamten würden sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegen, zu Fuß und im Auto. „Wir werden vor allem die Abstandsregelung kontrollieren“, sagt Herbst. Auf den Zentimeter genau würden sie aber nicht überprüfen, ob diese eingehalten werde. „Wir machen das mit Augenmaß und ohne Zollstock.“ Kontrollpunkte der Polizei auf Autobahnen werde es allerdings nicht geben. Schließlich gebe es keine Ausgangssperre, sondern ein Kontaktverbot, erklärt Herbst.

>>Alle Informationen zu den Regeln finden Sie auf www.corona.brandenburg.de. Fragen werden per Mail an buergeranfragen-corona@brandenburg.de oder unter Tel.: (0331) 866 5050 beantwortet.

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