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Menschenleer: In Kühlungsborn an der Ostsee wird es keine Touristen über Ostern geben.
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Update

Oster-Reisen trotz Coronavirus?: Wohin Berliner über die Feiertage noch fahren dürfen

Eigentlich sollen alle zu Hause bleiben. Aber was ist mit dem eigenen Wochenendhaus am Meer oder dem Ausflug aufs Brandenburger Land? Eine Übersicht.

Die Bundeskanzlerin hatte es angekündigt. „Wir alle werden eine ganz andere Osterzeit erleben als je zuvor“, hatte Angela Merkel vor wenigen Tagen in ihrer Videobotschaft gesagt. Ostern sei ja eigentlich für viele Menschen die Zeit für einen Kurzurlaub an der See, in den Bergen oder bei Verwandten. „Normalerweise. Aber nicht in diesem Jahr“, warnte die Kanzlerin.

Die Bundesbürger sollen Reisen unterlassen, damit sich Covid-19 nicht zu schnell verbreitet. In allen Bundesländern sind bis zum Ende der Osterferien am 19. April touristische Übernachtungen verboten. Hoteliers, Pensionsbesitzer, Campingplatzbetreiber und Ferienhausvermieter müssen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie Unterkünfte an Touristen vermieten.

Für viele Menschen ist das bitter. Die meisten haben frei, das Wetter wird gut, in vielen Regionen Deutschlands bleibt es warm. Da würde man gern wenigstens einen Tagesflug unternehmen. Geht das? Und was gilt für die Menschen, die ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung besitzen und am Urlaubsort ihren Zweitwohnsitz angemeldet besitzen? Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier ein Überblick über die beliebtesten Ziele der Berliner.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Ostsee ist die Badewanne der Berliner. In normalen Zeiten verbringen viele Hauptstädter die Ostertage gern in Warnemünde, auf Usedom, Rügen oder Hiddensee. Einige Berliner haben dort auch Ferienhäuser.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland, das Einreisebeschränkungen besonders ernst nimmt. Alle Urlauber mussten das Land bis zum 19. März verlassen. Die Urlaubssperre gilt mindestens noch bis zum 19. April.

Viel Platz: Auf der Seebrücke im Ostseebad Zinnowitz auf der Insel Usedom ist nichts los. Auch Landeskinder dürfen über Ostern nicht auf die Ostseeinseln in Mecklenburg-Vorpommern.
Viel Platz: Auf der Seebrücke im Ostseebad Zinnowitz auf der Insel Usedom ist nichts los. Auch Landeskinder dürfen über Ostern nicht auf die Ostseeinseln in Mecklenburg-Vorpommern.
© dpa

Sämtliche Freizeitreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind bis dahin tabu. Das umfasst nicht nur Übernachtungen, sondern auch Reisebusreisen und Tagesausflüge aus anderen Bundesländern. Die Einreise mit dem Wohnmobil oder dem Campingwagen ist ausdrücklich untersagt.

Die Polizei kontrolliert. Unmittelbar vor Ostern wird es nach Angaben von Innenminister Lorenz Caffier verstärkte Verkehrskontrollen an den Zufahrten zu den Ostsee-Inseln Rügen, Usedom, Hiddensee und Poel sowie zu Badeorten an der Küste und zur Mecklenburgischen Seenplatte geben. Wer gegen die Einreisebestimmungen verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.

Wer eine Zweitwohnung hat, darf nur dann anreisen, wenn er in Mecklenburg-Vorpommern einer erwerbsmäßigen oder selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Kurz gesagt: Zum Arbeiten darf man kommen, zum Urlaub machen nicht.

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Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch von Karfreitag bis Ostermontag zu den touristischen Hotspots ihres Bundeslandes. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot für die heimische Bevölkerung. Tagesausflüge auf die Ostseeinseln, an die Ostseeküste und an die Mecklenburgische Seenplatte sind damit erlaubt.

Schleswig-Holstein

Wenn Mecklenburg-Vorpommern Urlauber auslädt, ist dann die Ostsee- oder Nordseeküste von Schleswig-Holstein eine Alternative?

Kein Reiseverkehr: Touristen dürfen nicht nach Sylt.
Kein Reiseverkehr: Touristen dürfen nicht nach Sylt.
© dpa

Auch Schleswig-Holstein hatte ursprünglich Urlauber des Landes verwiesen. Doch inzwischen hat sich die Regierung umentschieden, zumindest ein wenig. Wer eine Zweitwohnung hat und am 23. März bereits im Land war, darf nun doch bleiben. Neuanreisen ohne triftigen Grund sind jedoch untersagt und auch wer abreist, kann auf weiteres nicht zurück, warnt die Landesregierung, es sei denn, man hat einen triftigen Grund. Die Renovierung der Wohnung zählt nicht.

Wer keine Zweitwohnung hat, hat dagegen schlechte Karten. Tagesausflüge in das nördliche Bundesland sind verboten, Familienbesuche sind zwar erlaubt, werden aber nicht gern gesehen.

Niedersachsen

Niedersachsen hatte schon früh damit begonnen, die ostfriesischen Inseln von Touristen zu räumen. Nur Menschen, die ihren ersten Wohnsitz dort haben oder zur Arbeit dorthin pendeln, dürfen derzeit nach Norderney, Juist oder Borkum.

Sperrgebiet für Urlauber. Die ostfriesischen Inseln wie Norderney sind von Touristen geräumt worden.
Sperrgebiet für Urlauber. Die ostfriesischen Inseln wie Norderney sind von Touristen geräumt worden.
© dpa

Touristische Übernachtungen sind im gesamten Bundesland, wie in ganz Deutschland, derzeit nicht erlaubt. Wer aber eine Zweitwohnung hat und sich dort bereits aufhält, kann bleiben, heißt es bei der Landesregierung. Ziel sei es aber, soziale Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen. Dies würde durch einen ständigen Ortswechsel nicht erreicht. Das Bewohnen einer Zweitwohnung ist daher erlaubt, nicht aber das Pendeln zwischen Erst- und Zweitwohnsitz. "Unter Umständen werden Polizei und Ordnungskräfte nachfragen und gezielte Ansprachen durchführen", warnt die Landesregierung.

Zudem steht es den Gemeinden frei, strengere Regelungen zu treffen. So hatte etwa die Gemeinde Krummhörn in Ostfriesland ein Ehepaar zur Rückreise nach Rheinland-Pfalz aufgefordert, das sich vergeblich vor dem Verwaltungsgericht dagegen wehren wollte. In Aurich sollte die Besitzerin eines Hauses belegen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Dortmund geräumt hat und nicht etwa wegen Covid-19 in den Norden geflohen ist.

Bayern

Bayern gehört zwar zu den Bundesländern mit den strengsten Ausgangsbeschränkungen. Dennoch sind Fahrten zum Zweitwohnsitz erlaubt, wenn es nicht anders geht, heißt es im Bayerischen Innenministerium.

Bitte keine Bergtouren: Das Wandern in den Alpen ist erlaubt, wird aber nicht gern gesehen.
Bitte keine Bergtouren: Das Wandern in den Alpen ist erlaubt, wird aber nicht gern gesehen.
© picture alliance / dpa

Auch Ausflüge an die Seen oder in die Berge sollten vermieden werden, verboten sind sie aber nicht. Allerdings wird wegen der Verletzungsgefahr dringend davon abgeraten, in die Berge fahren. Darum bittet auch die Bergwacht. Die Helfer haben Sorge, dass sie sich infizieren könnten und die Bergwacht dann wegen der Quarantäneregeln ausfällt.

Wichtig für Biker: Private Spritztouren mit dem Motorrad sind verboten, warnt die Polizei. Das gilt übrigens auch in Sachsen.

Brandenburg

Die Gemeinde Ostprignitz-Ruppin hat es zu einer gewissen Berühmtheit gebracht, weil sie sich gegen Fremde abgeriegelt hatte. Zwei Berliner, die ihren Zweitwohnsitz dort haben, hatten erfolgreich vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gegen die Regelung geklagt. Der Kreis hatte zwar Beschwerde gegen die Beschlüsse eingelegt, ist aber auch vor dem Oberverwaltungsgericht unterlegen. Jetzt ist das Einreiseverbot aufgehoben.

Radtouren sind in Brandenburg auch weiterhin erlaubt.
Radtouren sind in Brandenburg auch weiterhin erlaubt.
© ZB

Damit ist jetzt in ganz Brandenburg die Anreise in das eigene, selbst genutzte Ferienhaus oder die Ferienwohnung weiterhin erlaubt. Ausflüge von Berlinern in das Nachbarland sollten zwar vermieden werden, heißt es bei der Landesregierung, untersagt sind sie aber nicht. Allerdings sind Grünanlagen und Parks gesperrt. Das Motorrad- und Fahrradfahren ist weiterhin möglich, allerdings nicht in der Gruppe. Auch Jagen, Angeln und Boot fahren kann man weiterhin.

Und sonst?

Die Stadt Jena, die jetzt das Tragen von Mundschutzen vorschreibt, hatte Berliner in eine 14-tägige Quarantäne gesteckt, wenn sie nach Jena etwa zum Arbeiten oder Studieren gekommen sind. Das passiert jetzt nicht mehr.

Jena hatte Berliner in Quarantäne geschickt, doch das ist jetzt vorbei.
Jena hatte Berliner in Quarantäne geschickt, doch das ist jetzt vorbei.
© dpa

Tagesausflüge nach Sachsen-Anhalt sind verboten. Die Brockenbahn fährt derzeit nicht.

In Hamburg kann man sich im Stadtgebiet frei bewegen, Ausflüge nach Niedersachsen sind aber nicht erwünscht.

Polen, Dänemark, Niederlande

Polen und Dänemark lassen deutsche Bundesbürger derzeit nicht ins Land oder nur mit anschließender Quarantäne. Die Niederlande handhaben das anders. Hier gibt es nach wie vor keine Grenzkontrollen zu Deutschland. Allerdings bittet die Regierung, von Reisen abzusehen. Die Provinz Zeeland ist für den Tourismus gesperrt, und viele Gemeinden haben ihre Strände gesperrt.

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