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Ob die EEG-Novelle die Aussichten für erneuerbare Energien verschlechtert oder nicht, ist stark umstritten.
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Energiewende: Unter Hochspannung

Energieerzeugung soll klimafreundlicher werden. Dafür muss heute im Eiltempo das neue Gesetz verabschiedet werden. Worum geht es?

An diesem Freitag soll in Bundestag und Bundesrat ein Systemwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien beschlossen werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen werden. Der Bundesrat könnte das Gesetz dann schon am gleichen Tag billigen. Künftig müssen sich die Betreiber von Windparks oder Solarparks in Ausschreibungsverfahren um den Bau ihrer Anlagen bewerben. Wer die niedrigsten Vergütungspreise pro Kilowattstunde Windstrom oder Solarstrom bietet, bekommt dann den Zuschlag zum Bau.

Warum gibt es einen solchen Zeitdruck bei der Reform des EEG?

Bisher gab es nach jeder EEG-Novelle einen Ausbauboom für Solarstrom und Windstrom. Denn wer immer konnte, investierte zu den alten, oft günstigeren Bedingungen. Das befürchtet der Bundestag auch diesmal. Deshalb ist das gesamte Beratungsverfahren sehr schnell durchgezogen worden. Erst in der vergangenen Woche ist das EEG in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden. Nur Tage vor der Beratung lag der Regierungsentwurf den Fraktionen zur Beratung vor, kritisiert Eva Bulling-Schröter (Linke). In der Nacht von Montag auf Dienstag einigten sich dann die Unions- und SPD-Fraktionen auf umfangreiche Änderungsanträge zum EEG. Die 412 Seiten starke Vorlage wurde dem Wirtschaftsausschuss „um 9.41 Uhr“ zugestellt, kritisiert Katharina Dröge (Grüne) in einer Beschwerde an das Bundestagspräsidium. Um 10 Uhr begann die Sitzung, eine Verschiebung der Abstimmung lehnten Union und SPD ab, obwohl mündlich noch Fehler in der Vorlage vorgetragen worden sind. Dröge forderte im Auftrag ihrer Fraktion, „die für den 8. 7. 2016 vorgesehenen 2. und 3. Lesungen des Gesetzentwurfs von der Tagesordnung des Deutschen Bundestags abzusetzen“. Bis zum späten Nachmittag war vom Bundestagspräsidium keine Stellungnahme dazu zu erhalten. Auch im Bundesrat gab es großen Unmut über die Eile. Das gesamte Beratungsverfahren war schon abgekürzt worden. Auch in der Länderkammer ist der Ärger groß, weil es so wenig Zeit gab, um die 412 Seiten in ihren Auswirkungen zu erfassen.

Was bedeutet das neue EEG für die Stromverbraucher?

Obwohl der Ausbau erneuerbarer Energien mit der EEG-Novelle stark ausgebremst wird, müssen die Stromkunden mit weiter steigenden Kosten für die EEG-Umlage rechnen. Denn diese ist ein schlechter Gradmesser für die Kosten der Energiewende. Aus den Einnahmen, rund 24 Milliarden Euro, werden zwar auch die Betreiber von Windrädern, Solaranlagen oder Biogasanlagen bezahlt. Sie erhalten daraus die Differenz zwischen der auf 20 Jahre zugesagten Vergütung pro Kilowattstunde Strom und dem an der Strombörse in Leipzig erzielbaren Strompreis. Da die Großhandelspreise an der Börse jedoch seit Jahren ständig sinken, steigt die Differenz zwischen den beiden Preisen. Die steigende EEG-Umlage zeigt eigentlich nur noch an, dass es ein Stromüberangebot gibt.

Das wiederum liegt zum einen am Ausbau erneuerbarer Energien. Wenn viel Wind weht und die Sonne scheint und darüber hinaus auch noch die Nachfrage niedrig ist, reicht das erneuerbar erzeugte Stromangebot oft schon fast aus, um den gesamten Bedarf zu decken. Allerdings laufen auch Atom- und Kohlekraftwerke, wenn auch gedrosselt, immer weiter. Sie sollen zum einen als Reserve dienen, wenn Stromleitungen ausfallen sollten oder wenn der Stromhandel zu Ungleichgewichten führt. Wird Windstrom aus Niedersachsen beispielsweise in Österreich verkauft, kann aber wegen der fehlenden Höchstspannungsleitungen nach Süddeutschland nicht dorthin transportiert werden, müssen in Süddeutschland oder Österreich die entsprechenden Strommengen produziert werden, damit die Stromlieferung dennoch ermöglicht wird. Das wird Redispatch genannt – und wird von Jahr zu Jahr teurer.

Wie teuer die Kompromisse zwischen Union und SPD für die Stromkunden werden, hängt vom Strompreis an der Börse ab und davon, wie sich die Einspeisepreise bei den Ausschreibungen entwickeln werden. Strommarktexperten rechnen jedenfalls noch bis mindestens 2025 damit, dass die EEG-Umlage leicht ansteigen wird. Erst danach könnte sie wieder sinken. Denn dann sind die Stromnetze in den Süden vermutlich gebaut, die Atomkraftwerke sind endgültig vom Netz und auch ein Teil der Kohlekraftwerke wird bis dahin stillgelegt sein.

Warum sind Ausschreibungen so umstritten?

Im Bundestag und in den Ländern gab es vor allem aus zwei Gründen Bedenken gegen die Ausschreibungen. Zum einen ist die Erfahrung in anderen Ländern die, dass viele Anlagen nicht gebaut werden, nachdem Ausschreibungen gewonnen worden sind. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kritisiert vor allem, dass die nicht gebauten Windstrommengen in Folgeausschreibungen nicht erneut ausgeschrieben werden sollen. Damit werde der Ausbau noch weiter gebremst, argumentiert die Branche. Zum anderen sind da die vielen Bürgerenergieprojekte, die in den vergangenen 20 Jahren den Ausbau Erneuerbarer Energien geprägt haben. Einer Umfrage des Raiffeisen-Genossenschaftsverbands zufolge ist die Zahl der Neugründungen von Bürgerenergiegenossenschaften im vergangenen Jahr um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gefallen.

Nun haben Abgeordnete von SPD und CSU gemeinsam erreicht, dass das Wirtschaftsministerium Mieterstromprojekte künftig von der EEG-Umlage teilweise befreien darf. Josef Göppel (CSU) erhofft sich davon einen Aufschwung von Mieterstromprojekten. Dann könnten auch Stadtbewohner von den Solaranlagen auf ihren Dächern profitieren, argumentiert er. Göppel und sein Kollege Klaus Mindrup (SPD) hatten monatelang dafür gekämpft, dass die Mieterstromprojekte wie industrielle Eigenversorger von der EEG-Umlage befreit werden, damit sie sich wirtschaftlich lohnen.

Welche Folgen hat die Novelle für die Industrie?

Unternehmen in Deutschland, die zwischen 14 und 17 Prozent ihrer Produktionskosten für Energie aufwenden müssen, müssen künftig nur noch 20 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Damit steigt die Zahl der Unternehmen, die von den Kosten der Energiewende weitgehend befreit werden, erneut an. Im vergangenen Jahr waren das immerhin gut fünf Milliarden Euro der 24 Milliarden Euro EEG-Umlage.

Warum soll der Ausbau erneuerbarer Energien gebremst werden?

Regierung und vor allem die Unionsfraktion argumentieren mit Netzengpässen, die einen weiteren Ausbau der Windenergie an Land und im Meer (Offshore) unverhältnismäßig teuer machten. Deshalb soll es „Netzausbaugebiete“ geben, in denen in den kommenden Jahren nur noch wenig neue Windräder gebaut werden sollen. Das betrifft vor allem Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Während das nördlichste Bundesland beim Bau von Stromleitungen zum Abtransport des Windstroms weitergekommen ist, hat Niedersachsen bisher wenig zum Leitungsausbau beigetragen

Dafür sollen die Länder nun bis in die 2020er Jahre hinein nur noch wenig Windausbau bekommen. Auch beim Offshore-Ausbau bremst der Bundestag nun stärker, als die Regierung das vorhatte. In den Jahren bis 2025 soll es nur noch Offshore-Windräder in der Ostsee geben. Technisch nötig wäre das wohl nicht, heißt es in einer neuen Studie der Beratungsgesellschaft Fichtner. Allein der Einbau moderner Leitstellentechnik könnte die Kapazität der Leitungen erhöhen.

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