Energiewende: EEG-Novelle: Der Preis des Scheiterns
Ohne Einigung tritt das Gesetz nicht 2017 in Kraft. Je länger die Hängepartie dauert, desto mehr Investoren versuchen noch vor der Reform ihre Projekte über die Bühne zu bringen.
Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben sich am späten Donnerstagabend zwar nicht auf einen Kompromiss für die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes einigen können. Aber zumindest in einer Frage waren sich die Spitzenpolitiker alle einig: Die Fragen müssen schnell geklärt werden. Am 31. Mai trifft sich die Runde zum nächsten EEG-Gipfel. Sollte es den Länderchefs und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dann noch immer nicht gelingen, ihre Konflikte zu lösen, besteht das Risiko, dass die EEG-Novelle vor dem Ende der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen wird. Je länger die Hängepartie dauert, desto teurer dürfte es für die Stromkunden werden.
Es gibt hinreichend Erfahrung mit den Folgen langer EEG-Debatten. Das teuerste Beispiel ist die Solarförderung, die bis 2012 mehrere Jahre lang nicht gekürzt werden konnte, weil sich die Parteien im Bundestag und im Bundesrat nicht auf einen niedrigeren Fördersatz einigen konnten. Drei Jahre lang wurden jeweils rund 7000 Megawatt Solarpanele verbaut. Dafür kassieren die Bauherren von damals 20 Jahre lang Fördersätze, die weit über den Preisen für die Anlagen liegen. Diesen Kosten-Rucksack trägt die Ökostromförderung seither mit sich herum. Aber auch jetzt droht schon wieder Schlussverkaufsstimmung aufzukommen.
Die Zeit drängt
Einen Hinweis gab am Freitag der Verband der Maschinenbauer VDMA. Matthias Zelinger, VDMA-Geschäftsführer, mahnte: „Die Hersteller brauchen Klarheit über das Volumen der Ausschreibungen und genügend Vorlauf, um sich darauf einzustellen.“ Wenn die Reform des EEG greifen solle, „müssen die politischen Verhandlungen zügig abgeschlossen werden“. Der ursprünglich geplante Kabinettstermin am 25. Mai fällt jedenfalls schon mal flach. Der Gesetzentwurf muss vor dem Sommer in den Bundestag eingebracht werden. Gibt es eine Einigung mit den Ländern, hat er eine realistische Chance, im frühen Herbst durch beide Häuser zu gehen und dann von der Kommission der Europäischen Union auch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 genehmigt zu werden.
Die Regierung scheiterte vor dem Europäischen Gericht
Die Bundesregierung lässt die Novelle, wie schon die vorhergehende, sicherheitshalber von der EU-Kommission notifizieren. Das dient vor allem dem Schutz der Investoren vor möglichen Rückzahlungen der Vergütung. Denn vor wenigen Tagen ist die Regierung mit einer Klage vor dem Europäischen Gericht gescheitert. Die Regierung klagte gegen die Einschätzung der EU-Kommission, dass das Ökostromfördergesetz insgesamt als Beihilfe zu bewerten sei. Beihilfen muss die EU-Kommission immer genehmigen. Das schränkt den nationalen Handlungsspielraum ein. In der Regierung wird nun ernsthaft darüber diskutiert, vor dem Europäischen Gerichtshof in Berufung zu gehen. Doch darauf können und sollen die Investoren nicht warten.