Nach Dresdner Messerattacke: Seehofer will Abschiebestopp nach Syrien lockern
Der Tatverdächtige im Fall des Dresdner Messerangriffs war ein abgelehnter Geflüchteter aus Syrien. Unions-Politiker fordern eine neue Abschiebepraxis.
Nach dem tödlichen Messerangriff von Dresden fordert Bundesinnenminister Horst Seehofer eine Lockerung des generellen Abschiebestopps nach Syrien. „Ich werde sehr dafür eintreten, dass wir überprüfen, ob man nicht nach Syrien in die befriedeten Gebiete abschieben kann, aber bisher war die Einschätzung des Auswärtigen Amts eine andere“, sagte der CSU-Politiker am Donnerstagabend am Rande der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Potsdam.
Deutschland schiebt Syrer derzeit wegen der Lage in dem Bürgerkriegsland nicht in ihre Heimat ab. Am Abend des 4. Oktober hatte ein Mann in der Dresdner Innenstadt zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen mit einem Messer angegriffen und einen von ihnen getötet. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen und geht von einem radikal-islamistischen Hintergrund aus.
Der 20 Jahre alte Tatverdächtige stammt aus Syrien, die sächsischen Sicherheitsbehörden hatten ihn schon 2017 als Gefährder eingestuft. 2019 wurde ihm der Status als Flüchtling aufgrund von Straftaten aberkannt. Wegen des geltenden Abschiebestopps konnte er nach Behördenangaben bisher aber nicht außer Landes gebracht werden. Erst am 29. September war er aus einem Jugendgefängnis entlassen worden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der „Welt“ und weiteren Medien: „Wer in unserem Land schwere Straftaten bis hin zum Mord begeht oder als Gefährder auftritt, kann doch nicht allen Ernstes erwarten, dass er bei uns Hilfe oder Schutz findet.“
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Innenminister von Sachsen, NRW und Bayern fordern Abschiebung von Gefährdern oder Terroristen
Er forderte die Bundesregierung und vor allem das Auswärtige Amt auf, endlich die Voraussetzungen zu schaffen, Rückführungen nach Syrien oder in Drittstaaten zu ermöglichen - „natürlich unter Beachtung der Menschenrechte und bei differenzierter Betrachtung des Einzelfalls“. Auch Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte zuvor gefordert, schwere Straftäter und Gefährder vom Abschiebestopp nach Syrien auszunehmen.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte „Bild“: „Wer einen terroristischen Anschlag verübt, hat sein Gastrecht verwirkt. Eine sofortige Abschiebung ist für mich wünschenswert.“ Aber natürlich müssten „alle rechtlichen Fragen und die Hintergründe“ geklärt werden.
Der Innenressortchef aus Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), schlug in der Zeitung vor: „Zunächst müssen wir sie vor eine deutsche Gerichtsbarkeit bringen und nach der Haft unmittelbar abschieben. Wenn wir sie derzeit nicht abschieben können, müssen sie in Abschiebehaft bleiben, bis die Möglichkeit einer Rückführung besteht.“
Abschiebestopp für Syrien gilt bis Jahresende
Die Innenministerkonferenz hatte den geltenden Abschiebestopp für das Bürgerkriegsland Syrien im Juni bis Jahresende verlängert. Seit 2011 herrscht in Syrien Krieg. Deutschland verhängte 2012 erstmals einen Abschiebestopp, der seither regelmäßig verlängert wird. Immer wieder werden Forderungen vor allem aus unionsgeführten Ländern laut, zumindest all jene nach Syrien abzuschieben, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben.
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Vor der letzten Innenminister-Entscheidung gab das Auswärtige Amt aber die Einschätzung ab, dass keine Region des Konfliktlandes sicher für Rückkehrer ist. Bundesinnenminister Seehofer sagte nun: „Es geht ja hier offensichtlich um einen syrischen Staatsangehörigen. Und dort ist ja entschieden worden, solange dort die Sicherheitssituation so ist, kann man dort Leute nicht abschieben, weil sonst Gefahr bestünde für ihr Leib und ihr Leben.“
Auf die Nachfrage, ob auf diese Weise Gefahr für Menschen in Deutschland entstehe, sagte Seehofer: „Wir müssen halt rechtsstaatliche Regeln einhalten.“ Menschenrechtler hatten darauf verwiesen, dass der syrische Machtapparat Menschen systematisch foltere. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), hatte über eine Sprecherin mitgeteilt, er stelle den Abschiebestopp nicht infrage.
Details zu den bisherigen Ermittlungen zu der Messerattacke und insbesondere zur Motivlage sind kaum bekannt. Bei einer Pressekonferenz in Dresden mussten sich die Sicherheitsbehörden am Donnerstag auch die Frage gefallen lassen, warum die Bluttat nicht verhindert wurde.
Der Tatverdächtige war nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis observiert worden, sogar am Tag der Tat - allerdings nicht rund um die Uhr. Nach Angaben des sächsischen Landeskriminalamtes fehlten dafür die rechtlichen Voraussetzungen. Der Maßnahmenkatalog habe eine enge Betreuung, nicht aber eine enge Bewachung vorgesehen, hieß es. Der Auflage, sich bei der Polizei regelmäßig zu melden, sei der junge Mann nachgekommen.
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Die schreckliche Tat in Dresden zeigt, dass vom islamistischen Terrorismus nach wie vor eine große Gefahr in Deutschland ausgeht.“ Das Bundesamt beziffert das Islamismuspotenzial in Deutschland im Verfassungsschutzbericht für 2019 auf gut 28.000 Personen.
Das „islamistisch-terroristische Potenzial“ werde auf 2060 Personen geschätzt, berichteten die Funke-Zeitungen. Nach einer Umfrage der Zeitungen unter den Bundesländern sitzen weit über 100 Islamisten in deutschen Gefängnissen ein. Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) warnte unterdessen vor Vorurteilen gegenüber Flüchtlingen.
Es sei jetzt wichtig, keine pauschalen Urteile zu fällen. Hunderte Flüchtlinge aus Syrien hätten sich in Dresden ein neues Leben aufgebaut und würden sich an Recht und Gesetz halten. (dpa)