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Gina-Lisa Lohfink in Pose, hier auf dem Opernball in Dresden
© dpa

Prozess um falsche Verdächtigung: Gina-Lisa Lohfink darf auf eine mildere Strafe hoffen

Am Freitag geht der Prozess gegen das TV-Model in eine neue Runde. Die Ankläger halten Lohfinks Verurteilung zu 20000 Euro für zu hoch.

TV-Model und RTL-Dschungelcamp-Bewohnerin Gina-Lisa Lohfink muss für ihre mutmaßlich falschen Vergewaltigungsvorwürfe gegen zwei Männer möglicherweise weniger Strafe bezahlen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hält die vom Amtsgericht festgesetzte Geldstrafe von 20000 Euro offenbar für zu hoch gegriffen und hat für die am Freitag anstehende Revisionsverhandlung vor dem Kammergericht die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt.

Das Urteil aus der ersten Instanz enthalte „nicht weiter begründete Schätzungen zu angedeuteten neuen Fernsehverträgen, die von den vorgelegten Steuerunterlagen abweichen“, sagte Justizsprecher Martin Steltner dem Tagesspiegel. Zudem könnte sich auch die lange Dauer des Verfahrens auf die Zahl der 80 Tagessätze zu je 250 Euro auswirken.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte die 30 Jahre alte Schauspielerin im August 2016 wegen Falscher Verdächtigung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte sie wahrheitswidrig behauptet, von zwei ihr bekannten Männern im Juni 2012 in einer Berliner Wohnung zum Sex gezwungen worden zu sein. Zwar kursierte im Internet eine Videoszene von der Nacht, die Lohfink in einem eher apathisch wirkenden Zustand zeigt. Darin sagte sie beim Sex „Hör auf“.

Nach Überzeugung des Gerichts habe die Sichtung aller Szenen aber ergeben, dass Lohfink freiwillig mitgemacht habe. Sie hege „eindeutige Rachegefühle“ gegen die Männer, weil das Video von der Nacht gegen ihren Willen ins Netz gelangt sei. Trotzdem galt der Lohfink-Fall Aktivisten und Politikern als Beleg für die Notwendigkeit der noch im vergangenen Jahr durchgesetzten Reform des Sexualstrafrechts.

Bei der Strafzumessung hatte sich das Gericht vom vermuteten Honorar für Lohfinks kürzlich absolvierte Dschungelcamp-Auftritte leiten lassen und ihr Monats-Nettoeinkommen auf 7500 Euro geschätzt. Konkrete Angaben dazu hatte Lohfink nicht gemacht und musste es auch nicht. Vorgelegte Steuererklärungen bescheinigten ihr jedoch ein bisheriges Monatsnetto von zuletzt rund 1500 Euro. Bei gleichbleibender Tagessatzzahl würde sich dann eine Strafe von insgesamt 4000 Euro ergeben. Nach Einschätzung der Strafverteidiger sei die Begründung des Amtsgerichts für die Strafhöhe unhaltbar, da das Dschungelcamp-Honorar zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht gezahlt worden sein dürfte.

Insofern spricht einiges dafür, dass Lohfink am Freitag einen Erfolg verbuchen kann. Sie und ihre Anwälte wollen freilich noch mehr, das sagen sie zumindest nach außen: Das Urteil soll ganz aufgehoben und die Sache neu verhandelt werden. Das wäre dann allerdings eine Überraschung.

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