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Gina-Lisa Lohfink wurde zu 20000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihre Anwälte wollen in die Berufung.
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Lügen-Prozess: Gericht wirft Gina-Lisa Lohfink vor, sich rächen zu wollen

Im schriftlichen Urteil erkennt die Richterin "eindeutige Gefühle", die das TV-Model zum falschen Vergewaltigungsverdacht getrieben haben sollen.

Manchen gilt sie als Opfer einer Vergewaltigung, manchen als Heldin, die mit ihrem Prozess eine Reform des Vergewaltigungs-Straftatbestands bewirkt hat. Für das Berliner Amtsgericht gilt das TV-Modell Gina-Lisa Lohfink nur als Lügnerin. Schlimmer noch: Richterin Antje Ebner wirft der 29-Jährigen aufgrund ihrer Interviews außerhalb der Hauptverhandlung vor, „eindeutige Rachegefühle“ zu hegen und deshalb zwei Männer zu Unrecht einer Vergewaltigung bezichtigt zu haben. Dies habe sich durch die „mediale Präsenz der Angeklagten“ im Verfahren wegen falscher Verdächtigung gezeigt, heißt es im schriftlichen Urteil, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die Frau war im August zu 20000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Während Lohfink sich vor Gericht zu den Geschehnissen zurückhaltend eingelassen habe, halte sie in der Öffentlichkeit „den Verdacht gegen die Zeugen aufrecht“.

Rächen wollte sich Lohfink dem Urteil zufolge, weil die Männer, der Fußballer Pardis F. und der damalige VIP-Betreuer einer Disco Sebastian C., gegen ihren Willen Videos vom gemeinsamen Sex im Juni 2012 in das Internet gestellt hatten. Gegen die Männer wurden deswegen später Strafbefehle verhängt. Die ehemalige Teilnehmerin der Casting-Show „Germanys next Topmodel“ meldete sich bei der Polizei und gab zu Protokoll, von den Männern zum Sex gezwungen worden zu sein. Ermittlungen liefen an, wurden aber eingestellt. Dass den Darstellungen Lohfinks wenig Glauben geschenkt würde, zeichnete sich laut Urteil schon bei ihrer ersten Vernehmung ab.

Damals schilderte sie einer Beamtin, sie sei in der Wohnung von Sebastian C. festgehalten und auf die Couch gezogen worden. Vermutlich habe sie auch K.O.-Tropfen bekommen, um sie gefügig zu machen. Sie habe um Hilfe gerufen und geweint. Die Aufnahmen mit der Handy-Kamera boten offenbar jedoch ein anderes Bild: „Spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagten von der Polizeibeamtin alle Videosequenzen vorgespielt wurden und ihr von dieser mehrmals der Vorhalt gemacht wurde, dass dies nicht nach einer Vergewaltigung aussehe, hätte die Angeklagte ihre vorherigen Angaben korrigieren können“, schreibt Ebner im Urteil. Doch Lohfink habe dazu nur geschwiegen.

Von den mehrminütigen Szenen ist in der Öffentlichkeit ein 28 Sekunden langer Ausschnitt bekannt, der Lohfink beim Oralverkehr zeigt und bei dem sie „Hör auf“ sagt. Die Bilder befeuerten die Diskussion, ob der Vergewaltigungstatbestand nach dem Slogan „nein heißt nein“ neu gefasst werden und allein auf den entgegenstehenden Willen des Opfers abstellen müsse. An das „Hör auf“ schließt sich allerdings laut Urteil eine rund zwei Minuten lange Sequenz an, bei der Sebastian C. aus dem Hintergrund sagt: „Ich lösche danach, versprochen“. „Mach weg“, entgegnet Lohfink dann, C. nennt ihr seine PIN. „Mach weg“, sagt Lohfink wieder, C. wiederholt sein Versprechen. Für die Richterin der Beleg, dass sich das „Hör auf“ nur auf das Filmen, nicht auf den Sex bezog. Denn während des anschließenden Verkehrs mit C. „lächelt die Angeklagte in die Kamera, küsst den Zeugen und legt sodann ihre rechte Hand auf den Po des Zeugen.“ Komplimente der Männer, die sie als „Bombe“ bezeichneten, „genießt sie sichtlich“. Die Angeklagte wirke in den Szenen „weder verängstigt noch bedrückt, sondern das Gegenteil ist der Fall.“

Lohfinks Anwälte haben Berufung angekündigt. Sebastian C. will vor Gericht durchsetzen, dass Lohfink ihre Behauptungen, sie sei vergewaltigt worden, künftig unterlässt.

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