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Gina-Lisa Lohfink mit ihren Anwälten im August vor dem Amtsgericht Tiergarten.
© dpa

Prozess um falsche Verdächtigung: Gina-Lisa Lohfink will in die höchste Instanz

Das TV-Model hat die Berufung gegen ihr Urteil in eine Revision umgewandelt - und erspart sich damit möglicherweise einen neuen Auftritt vor Gericht.

Nach ihrer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung will Schauspielerin und TV-Model Gina-Lisa Lohfink das Urteil sofort vor der höchstmöglichen Instanz anfechten: Wie der Tagesspiegel erfuhr, haben die Anwälte der 30-Jährigen ihre im August eingelegte Berufung in einen Revisionsantrag beim Berliner Kammergericht umgewandelt.

Der Unterschied ist, dass es nun zunächst nicht zu einer neuen Hauptverhandlung vor dem Berliner Landgericht kommen wird, wie es bei einer Berufung geschehen wäre. Das Kammergericht entscheidet ohne erneute Vernehmung von Zeugen allein nach Aktenlage. Eine neue Beweisaufnahme gibt es demnach nicht, das Kammergericht kontrolliert das Urteil der Vorinstanz nur auf mögliche Rechtsfehler. Zu einem neuen Prozess vor Publikum kommt es jetzt nur noch, wenn Lohfinks Revision erfolgreich sein sollte.

Lohfinks Anwälte wollten dazu gegenüber dem Tagesspiegel keine Stellungnahme abgeben. In Justizkreisen wird gemutmaßt, dass sich die Verurteilte auf diese Weise eine neue Hauptverhandlung ersparen möchte, ohne ihren öffentlichen Widerstand gegen das Urteil aufgeben zu müssen. Auch sind die Gerichtskosten für das Revisionsverfahren erheblich günstiger, falls das Urteil rechtskräftig wird.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte Lohfink wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Das entspricht 80 Tagessätzen je 250 Euro. Das Model hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern, ihren Bekannten Pardis F. und Sebastian C., vergewaltigt worden zu sein. Das Verfahren galt in der Öffentlichkeit vielfach als Symbolfall für eine nötige Reform des Sexualstrafrechts.

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