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Die Abgeordneten aller gewählten Parteien sitzen während der konstituierenden Sitzung des Landtages Brandenburg.
© Soeren Stache/dpa

Paritégesetz in Brandenburg: Trotz Fortschritten eine „geschlechterverzerrte Repräsentation“

Brandenburg ist mit seinem Paritégesetz Vorreiter in der Bundesrepublik. Doch das würde nur bedingt wirken, wie eine politikwissenschaftliche Studie belegt.

Brandenburg ist das erste Bundesland, das sich ein Paritégesetz verordnet hat, damit mehr Frauen ins Parlament kommen. Doch die in der abgelaufenen Legislatur beschlossene Neuregelung greift erst im Jahr 2020 und würde damit erst bei vorgezogenen Neuwahlen oder der nächsten regulären Landtagswahl 2024 wirken.

Der Politikwissenschaftler Christian Stecker vom Zentrum für Europäische Sozialforschung an der Universität Mannheim hat durchgerechnet, wie groß der Frauenanteil unter den 88 Mandatsträgern wäre, wenn die Parität bereits für den aktuell gewählten Landtag vorgeschrieben gewesen wäre.

Das Ergebnis: Mit Parität würden sieben Frauen mehr im Parlament sitzen – und sieben Männer weniger. Aktuell liegt der Frauenanteil bei 31,8 Prozent, es sind 28 Frauen und 60 Männer im Landtag. Mit Parität stiege der Anteil auf 39,8 Prozent.

In der abgelaufenen Legislatur waren es 38,6 Prozent. Aktuell steht Brandenburg nach der Landtagswahl noch schlechter da als das Berliner Abgeordnetenhaus (33,1 Prozent) und rutscht im Ländervergleich von Platz vier auf Platz sechs ab.

Bei den neuen Fraktionen hätte die Parität unterschiedliche Auswirkungen. Bei Linken und Grünen sind die Hälfte der jeweils zehn Fraktionsmitglieder bereits Frauen. Ausgerechnet bei der SPD, die als Regierungspartei das Paritégesetz gemeinsam mit Linken und Grünen vorangetrieben hatte, bliebe der Frauenanteil von 28 Prozent bestehen.

Der Grund: Das Paritégesetz greift nur bei den Landeslisten, die künftig abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Bei den Direktkandidaten gibt es keine Regelung für eine Quotierung. Da jedoch die SPD ihre 25 Sitze über Direktmandate abdeckt, bliebe es bei den 18 Männern und sieben Frauen in der Fraktion.

Für die Wahlkreise hatten sich 24 Männer und 20 Frauen beworben, die Männer waren aber erfolgreicher, ihre Chance auf ein Mandat lag bei 75 Prozent, bei den Frauen bei 35 Prozent.

Die CDU war gegen das Gesetz. Ex-Parteichef und Spitzenkandidat Ingo Senftleben hatte die freiwillige Parität auf den ersten zehn Listenplätzen in seiner Partei nicht durchsetzen können. Bei der CDU würden mit Parität vier Frauen hinzukommen.

Das Verhältnis würde sich von elf Männern zu vier Frauen auf sieben Männer zu acht Frauen verändern. Nicole Walter-Mundt, Laura Lazarus, Silke Nessing und Anja Schmollack würden statt Rainer Genilke, Michael Schierack, Danny Eichelbaum und Björn Lakenmacher im Landtag sitzen.

Bei der AfD, derzeit 18 Männer und 5 Frauen, wären es zwei Frauen mehr. Der neue gewählte Landtagsvizepräsident Andreas Galau und Dennis Hohloch hätten keine Mandate mehr, dafür Daniela Oeynhausen und Leyla Bilge.

Stecker fällt ein ernüchterndes Urteil zum Paritégesetz: „Geschlechterverzerrte Repräsentation, die über die Direktmandate vermittelt wird, kann das Paritégesetz nicht korrigieren. Männerdominanz ist weiterhin erlaubt, solange es nur über die Direktmandate bewerkstelligt wird.“

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