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Es knirscht in der Koalition - doch mindestens eine Gesetzesänderung soll noch kommen.
© Patrick Pleul/dpa

Koalition plant Gesetzesänderung: Schulhorte in Berlin für alle – bedingungslos

Noch vor der Wahl soll beschlossen werden, die Bedarfsprüfung für Horte abzuschaffen. Damit hätte dann jedes Kind in Berlin das Recht, einen Hort zu besuchen.

Der Ton in der rot-rot-grünen Koalition hat sich verschärft – auch bei Bildungsthemen. Kurz vor Ende der Legislatur ist daher offen, ob die lang geplante große Änderung des Schulgesetzes kommt. Zurzeit sieht es so aus, als wenn es nur zu einer abgespeckten Version reichte. Gegenseitige Schuldzuweisungen begleiten die Diskussion.

Ein wichtiger Punkt allerdings soll noch vor der Wahl beschlossen werden: Der Wegfall der Bedarfsprüfung für die Horte. Das würde bedeuten, dass jedes Kind den Hort besuchen könnte, also die Nachmittagsbetreuung bis Klasse 6.

Geplant war allerdings viel mehr: Wie berichtet sollte vor allem die seit rund 15 Jahren diskutierte Finanzierung der freien Schulen reformiert werden. Die Bildungspolitiker:innen waren sich darin einig, dass die freien Schulen mehr Geld vom Land bekommen sollten, wenn sie bereit wären, Kinder aus einkommensschwachen Familien oder Kinder mit Förderbedarf beitragsfrei aufzunehmen.

Zudem sollte die Wartefrist, in der die Schulen keinen Cent vom Land bekommen, von fünf auf drei Jahre verkürzt werden.

Warum dieser Punkt plötzlich – auf der Ebene der Fraktionsspitzen – nicht mehr abstimmungsfähig war, darüber kursieren unterschiedliche Versionen. SPD-Bildungsexpertin Maja Lasic sagte auf Anfrage, dass sich die Grünen plötzlich einer Einigung verweigert hätten. Von Seiten der Grünen wurde hingegen am Donnerstag kommuniziert, dass die Änderungen zum Schulgesetz „derzeit noch in der Koalition beraten werden“.

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Weiter hieß es: „Wir Grüne haben jede Maßnahme hinsichtlich ihrer Finanzierbarkeit, Notwendigkeit und – ganz wichtig! – den zu erwartenden Verbesserungen an den Berliner Schulen bewertet.“ Die Vereinbarung in der Koalition sei nun, das Schulgesetz mit der Abschaffung der Bedarfsprüfung „sowie geeinten fachlichen Punkten zu beschließen“.

Welche „Punkte“ noch „geeint“ werden könnten, ist offen. Zu den vielen Themen, die die Koalition seit 2020 diskutierte, gehörte auch die Abschaffung der Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie die Abschaffung des Probejahres an Gymnasien.

Zudem will die Koalition verhindern, dass sich Sekundarschulen die Schüler:innen – abgesehen vom Losverfahren – ausschließlich nach den Noten aussuchen: Dieses Verfahren führt dazu, dass sich schwache Schüler:innen an den Brennpunktschulen ballen.

Susanne Vieth-Entus

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