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Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).
© Wolfgang Kumm/dpa
Exklusiv

Gesetzentwurf zum Mittleren Schulabschluss: Senatorin Scheeres will Berlins Gymnasiasten entlasten

Zehntklässler an Gymnasien sollen den Mittleren Schulabschluss ohne Prüfungen erhalten. Aber die Senatorin weiß, dass die Koalition kaum mitziehen wird.

Im erklärtermaßen letzten Jahr ihrer Amtszeit will Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) noch ein Langzeitproblem abräumen: Die Gymnasien sollen nicht mehr gezwungen werden, die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) abzunehmen.

Das wird seit vielen Jahren von den Gymnasien und dem Landeselternausschuss gefordert. Zur Begründung heißt es in Scheeres’ Referentenentwurf, der dem Tagesspiegel exklusiv vorliegt, dass die Gymnasiasten in der 10. Jahrgangsstufe eigentlich bereits auf einem höheren Leistungsniveau lernen. Sie seien aber durch die anstehenden MSA-Prüfung in Deutsch, Mathe und Englisch gezwungen, den Stoff aus der 9. Klasse zu wiederholen. Das kostet unnötig Zeit.

Stattdessen will Scheeres, dass an den Gymnasien die Berechtigung zum Übertritt in die gymnasiale Oberstufe „wie auch in anderen Ländern“ durch die Versetzung in die elfte Klasse erworben wird. Das hatte die Senatorin schon im November in Aussicht gestellt.

Aus der Koalition hieß es am Abend, der Entwurf sei noch nicht von anderen Verwaltungen mitgezeichnet worden, und einen Senatsbeschluss gebe es auch noch nicht. Es sei daher unklar, ob der Entwurf „je offiziell das Parlament erreicht“, weil die Grünen das Vorhaben skeptisch sehen und die Linke es sogar ablehne.

CDU und FDP hingegen hatten stets gefordert den Gymnasien die rund 50.000 Prüfungen – drei schriftliche und eine mündliche Prüfungen für rund 12.000 Gymnasiasten – zu ersparen. Dazu hatte auch die von Scheeres eingesetzte Expertenkommission geraten.

In diesem Jahr ist das Problem nicht virulent, weil die Prüfungen für alle Zehntklässler wegen Corona abgesagt wurden. Das galt auch im Vorjahr.

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Änderungsbedarf sieht Scheeres zudem beim präventiven Kinderschutz, der „bisher noch nicht ausreichend im Schulgesetz verankert“ sei. Dadurch fehle an vielen Schulen ein Konzept, wie das Wohl und der Schutz der Schülerinnen und Schüler ausreichend gesichert werden könne.

Das Thema hatte zuletzt insbesondere anlässlich der Kindeswohlgefährdungen an der Staatlichen Ballett- und Artistikschule an Aktualität gewonnen. Laut Referentenentwurf soll jede Shule verpflichtet werden, „bis Ende des Schuljahres 2022/2023 ein Kinderschutzkonzept zu erarbeiten und in das Schulprogramm aufzunehmen.“

"Kinderschutzkonzepte brauchen eine Hüterin oder einen Hüter"

Berlins ehemaliger Landesschülersprecher Miguel Góngora, der sich schon in seiner Amtszeit im Rahmen des Ballettschulskandals für den Kinderschutz stark gemacht hatte, begrüßte die Inhalte des Gesetzesentwurfes zur Änderung des Berliner Schulgesetzes. Die Reaktionen der Regierungskoalition auf die Coronakrise müssten aber noch viel weiter gehen, so Góngora, der sich auch im Kinder- und Jugendparlament von Charlottenburg-Wilmersdorf engagiert.

"Kinderschutzkonzepte brauchen eine Hüterin oder einen Hüter, die in den Schulen darauf achtet, dass Sie umgesetzt werden", fordert Góngora. Es müsse Kinderschutzbeauftragte geben, "die der Verwaltung eines unabhängigen Landesbeauftragten für den Kinderschutz und zur Bekämpfung von sexueller Gewalt und nicht der Schulaufsicht unterstellt sein sollten". Nur so könne Kinderschutz in Berlin gelingen.

Die grüne Bildungsexpertin Marianne Burkert-Eulitz sagte auf Anfrage, der Kinderschutzaspekt im Referentenentwurf sei aus ihrer Sicht "unumstritten". Der MSA-Aspekt sei "schwieriger".

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