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Die Suchmaske des Datensystems Poliks.
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Berliner Polizei blockiert Auskünfte: LKA-Staatsschützer riefen Daten späterer Opfer rechter Morddrohung ab

Berlins Datenschützerin will Zusammenhänge von Datenzugriffen mit Neuköllner Neonazi-Taten prüfen. Die Polizei sieht das anders. Trotz brisanter Details.

Im Streit um möglicherweise illegal abgefragte Daten eines Opfers rechtsextremer Morddrohungen verhärten sich die Fronten zwischen Berlins Datenschutzbeauftragter Maja Smoltczyk und der Polizei. Smoltczyk will drei unklare Datenabfragen näher prüfen. Sie wirft der Polizei vor, dies zu blockieren.

Nach Tagesspiegel-Informationen lassen sich zwei Datenabfragen auf eine für links-motivierte politische Kriminalität zuständige Einheit beim Staatsschutz im Landeskriminalamt zurückverfolgen. Bei der dritten Abfrage ist die Auskunft zum Beamten gesperrt.

Die Datenschutzbeauftragte beanstandet, dass die Polizei gegen ihre gesetzliche Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Prüfung verstößt. Smoltczyk will klären, ob die Abfragen in Verbindung zur rechtsextremen Anschlagsserie in Neukölln stehen. Im Frühjahr 2019 war an mehreren Wohnhäusern die Drohung „9mm für (...). Kopfschuss“ aufgetaucht.

Es geht um zwei Betroffene, eine legte bei Smoltczyk Beschwerde ein. Die verlangte Auskunft von der Polizei zu allen Abfragen für den Zeitraum von Juni 2017 bis März 2019. Angeblich, so hieß es, seien die Protokolldaten von vor Juni 2017 gelöscht worden.

Für die Polizei geht es um unterschiedliche Rechtsauffassungen

Lediglich einen Teil der Datenzugriffe „konnte die Polizei nachvollziehbar dienstlich begründen“, sagte Smoltczyk. Die Polizei habe weitere Auskünfte mit „Verfahrensrechten“ betroffener Beamter abgelehnt.

 Maja Smoltczyk ist seit 2016 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Maja Smoltczyk ist seit 2016 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
© Britta Pedersen/dpa

Die Polizei erklärte hingegen, es gebe „lediglich eine unterschiedliche Rechtsauffassung“. Klar ist, dass die Polizei Smoltczyk die Abfrageprotokolle gegeben hat.

Aus Sicht der Polizei lässt sich daraus „die Plausibilität und eine erste Begründung des Zugriffs ableiten, die Rechtmäßigkeit abschließend jedoch nicht“. Dafür wären nähere Ermittlungen nötig, weshalb Smoltczyk eine Ordnungswidrigkeit anzeigen oder einen Strafantrag stellen müsste, erklärte die Polizei.

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Das sei ein Zirkelschluss, sagte Smoltczyks Sprecher. „Wir sind als Aufsichtsbehörde vollumfänglich befugt zu Ermittlungen.“ Für einen Strafantrag müsse Smoltczyk prüfen, ob ein Verdacht vorliegt. „Es ist nicht ausgeschlossen, das alles rechtmäßig war“, sagt ihr Sprecher. Dies festzustellen, werde aber von der Polizei blockiert.

Der Neukölln-Komplex und der Rechtsterror

Ferner erklärte die Polizei, sie überwache selbst die Zugriffe und optimiere den Datenschutz. Doch Smoltczyk kritisiert, dass es gerade keine Stichproben gegeben habe. Lediglich bei der Begründung, die Beamte als Schutzmaßnahme bei Abfragen eintippen müssen, gebe es Bewegung. Die Polizei will im Datensystem Poliks ein Zusatzfeld einführen.

32 Disziplinarverfahren seit 2016 und ein Urteil des Verwaltungsgericht

Künftig sei neben dem Abfragegrund eine Vorgangsnummer nötig für Zugriffe oder eine Plausibilitätsprüfung. „Aufgrund notwendiger Programmierarbeiten durch eine beauftragte Fremdfirma kann die Umsetzung bis zum Frühjahr 2021 dauern“, teilte die Polizei mit. Ansonsten seien die Kontrollmechanismen wie Stichproben ausreichend.

Seit 2016 und bis Ende Juni 2020 hat die Polizei 32 Disziplinarmaßnahmen wegen unberechtigter Datenabfragen gegen Beamte eingeleitet. 2017 waren es 12, 2019 vier, im ersten Halbjahr 2020 nur eines.

Die Polizei ist kreativ, um Auskünfte zu Datenabfragen abzulehnen. Ende Januar hatte das Verwaltungsgericht die Polizei dazu verurteilt, einem Beamten die Protokolle der Datenabfragen über ihn auszuhändigen.

Die Polizei hatte dies abgelehnt – wegen der Persönlichkeitsrechte der Beamten, die Daten rechtswidrig abgerufen hatten. Das Gericht befand, die Informationsrechte des Beamten, den die Polizei zwangspensionieren wollte, hätten Vorrang.

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