Kinderbetreuung in Berlin: Eltern und Träger klagen gegen gedeckelte Kitabeiträge
Berlins Jugendsenatorin Sandra Scheeres hat eine Begrenzung der Elternbeiträge durchgesetzt. Die sind jetzt ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.
Mit drei Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof soll die Begrenzung der Kitazuzahlungen ausgehebelt werden. Nach Ansicht der Kläger verletzt die seit August geltende Festlegung eines Höchstbetrages die Berufsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht, wie die mit dem Fall beauftragte Kanzlei Dombert darlegt. An diesem Freitag werden eine Eltern- und eine Trägerklage eingereicht, CDU und FDP prüfen eine Normenkontrollklage.
Die Begrenzung der Elternbeiträge war von Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD) durchgesetzt worden. Von den - zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden - ausgehandelten 90 Euro dürfen nur 60 Euro für zusätzliche Förder- oder Betreuungsangebote ausgegeben werden. Der Restbetrag ist für Essen gedacht. Wenn Eltern weitergehende Sonderwünsche haben, können sie in einen Förderverein einzahlen. Um die Freiwilligkeit abzusichern, haben sie das Recht, Gelder zurückzufordern.
In den Förderverein darf eingezahlt werden
Dies aber führe zu einer unsicheren Lage für die Kitabetreiber, erläutern die mit dem Fall befassten Anwälte Beate Schulte zu Sodingen und Klaus Herrmann – insbesondere dann, wenn mit den Fördervereinsbeiträgen zusätzliches Personal eingestellt werde, das ja nicht einfach entlassen werden könne, wenn Eltern nicht mehr zahlten. „Das Gesetz ist überformt“, lautet ihre Einschätzung.
Etliche freie Träger hadern mit dem Gesetz: Die Charlottenburger Kita Girasoles hatte daher versucht, Eltern, die nicht mehr zahlen wollten oder konnten, unter Druck zu setzen. Mit einer „Zwei-Klassen-Betreuung“ wurde gedroht. Nachdem empörte Eltern – wie berichtet – damit an die Öffentlichkeit gegangen waren, musste die Kita diese Art der Finanzierung aufgeben.
Lehrer in der Vorschule kosten zusätzlich Geld
Zurzeit werden wegen angeblicher Verstöße gegen die Zuzahlungsobergrenze fünf Pflichtverletzungsverfahren geführt, wie die Senatsverwaltung für Jugend am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Bei einem dieser Träger handelt es sich um die Kant-Kindergärten: Bilinguale Kitas, aus denen die Kinder vielfach in die internationalen Schulen des Trägers „Private Kant-Schulen“ wechseln.
Früher hatten diese Einrichtungen Vorschulen, in denen – wie international üblich – auch Lehrer beschäftigt waren. Seit 2005 waren alle Träger vom Gesetzgeber gezwungen worden, die Vorklassen den Kitas anzugliedern, was bedeutet, dass die Lehrer seither zum Kitapersonal gehören, was hohe Mehrkosten verursacht.
Diese Mehrkosten sind allerdings mit den besagten 60 Euro pro Kind nicht abzudecken. Daher nimmt der Träger weiterhin 780 Euro von den Eltern der Vorschul-Kitakinder. Die übrigen Kant-Kitakinder zahlen 250 Euro. Geschäftsführerin Franziska Wagener begründet diesen Betrag mit einer besseren Betreuungsquote. Rund 20 Prozent der Familien seien aber von den Zahlungen ganz oder teilweise befreit.
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