Die TU diskutiert über mehr Demokratie: Entmachtet die Professoren!
An der TU Berlin gibt es einen zweiten Anlauf zur Einführung der Viertelparität. Die Meinungen darüber gehen weit auseinander.
„Haben Professor_innen per se immer recht, fassen sie immer die richtigen Beschlüsse?“, fragen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Berlin. Natürlich nicht! Also soll ein neuer Versuch gestartet werden, die Professoren an der TU zu entmachten. Mehrere Gruppen in den Gremien wollen die Viertelparität im Basisgremium der TU, dem Erweiterten Akademischen Senat (EAS), durchsetzen. Am morgigen Mittwoch soll der Akademische Senat (AS) Stellung beziehen. Die Entscheidung soll dann im Erweiterten Akademischen Senat am 6. Juli fallen.
Die Chancen dafür, dass der EAS die Viertelparität beschließt, stehen nicht schlecht. Denn auch Professoren haben ihre Zustimmung signalisiert: nämlich die im EAS mit sieben Sitzen vertretene Gruppe der „Reformfraktion“. Würde die Viertelparität eingeführt, könnte das Präsidium ohne Professorenmehrheit gewählt werden.
Ein anderer Typus könnte sich von der Gremienarbeit angezogen fühlen
Die Professoren der „Fakultätsliste“ und der „Initiative Unabhängige Politik“ gruseln sich davor: „Auch beim Landeanflug während eines Unwetters will niemand, dass ,demokratisch‘ zwischen Crew und Passagieren entschieden wird, welche Maßnahmen zu ergreifen sind“, warnen sie. Ein Professor sagt, im Gremienalltag ergebe sich zwar kaum je eine Frontstellung der Gruppen. Vielmehr werde meist querbeet abgestimmt. „Die Viertelparität würde aber einen anderen Typus auf den Plan rufen: Leute, die kurzfristig ihre politischen Ziele verfolgen und weniger an das langfristige Wohl der Uni denken.“ Die liberal-konservativen Professoren versuchten im Moment, Kollegen aus der Reformfraktion zu sich herüberzuziehen und umgekehrt.
Vor drei Jahren gelang Studierenden ein Coup
TU-Präsident Christian Thomsen will sich erst auf der Podiumsdiskussion positionieren, die die TU am 5. Juli veranstaltet. Am Mittwoch hat sein Präsidium einen eigenen Antrag am Start: Die Amtszeit des Präsidenten soll von vier auf sechs Jahre und die der Vizepräsidenten von zwei auf drei Jahre verlängert werden. An der TU hält man Thomsen nicht für einen Fan der Viertelparität.
Für die TU ist es der zweite Anlauf damit. Beim ersten Versuch im Mai 2013 hatten Studierende einen Coup gelandet, als sie das Anliegen zu Beginn der EAS-Sitzung plötzlich auf die Agenda setzten – und das Gremium dafür stimmte: mit 31 zu 25 Stimmen (und zwei Enthaltungen). Fortan sollten alle vier Gruppen mit je 15 Stimmen im EAS vertreten sein. Bis dahin galt, dass die drei Gruppen der Studierenden, der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiter je zehn Stimmen führten, die Professoren aber 31 – also gemeinsam immer den Ausschlag geben konnten.
Von links brandete für diese „Revolution“ („Taz“) Applaus auf, die Gewerkschaft Verdi lobte die „richtungsweisende“ Entscheidung, der FU-Asta sprach von einer „Sensation“ und die Studierenden an der Humboldt-Uni versuchten wenig später, ihrerseits der Viertelparität zum Durchbruch zu verhelfen.
Vor den Präsidentenwahlen im Januar 2018 soll Klarheit herrschen
Allerdings wurde die Viertelparität an der TU damals nicht eingeführt: Der damalige Präsident Jörg Steinbach sah sich in der Pflicht, den Beschluss „einzukassieren“. Dabei stützte Steinbach sich auf die Einschätzung der Berliner Wissenschaftsverwaltung, wonach der Beschluss weder mit dem Berliner Hochschulgesetz noch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 vereinbar war. Die Advokaten der Viertelparität an der TU sahen das anders. Ihre Klage wurde aber wegen eines Formfehlers abgewiesen: Geklagt hatten Einzelpersonen und nicht der betroffene EAS. Darum starten die linken Gruppen nun noch einmal. Vor den Präsidentenwahlen im Januar 2018 soll Klarheit herrschen.
Der Wunsch nach mehr Demokratie in den Gremien begleitet die Hochschulen der Bundesrepublik seit vielen Jahrzehnten. Um die aufgebrachten Studierenden zu beschwichtigen, stärkten viele Bundesländer im Zuge der 68er Revolte die Mitbestimmungsrechte. In West-Berlin führte das Hochschulgesetz die Drittelparität von Studierenden, Assistenten und Professoren ein. Fortan brachten sich die Studierenden bei der Verteilung von Forschungsgeldern, Berufungen oder Prüfungsordnungen zur Geltung. Und im November 1969 wählte das drittelparitätisch besetzte Konzil der FU erstmals in der deutschen Hochschulgeschichte einen Uni-Präsidenten ohne Promotion, den Soziologie-Assistenten Rolf Kreibich.
Verfechter der Viertelpartität suchen nach Spielräumen
Doch im Jahr 1973 griff das Bundesverfassungsgericht ein. Es stellte fest, die „Gruppenuniversität“ sei zwar mit der im Grundgesetz garantierten Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar. Doch die herausgehobene Stellung der Hochschullehrer müsse bei der Besetzung der Gremien berücksichtigt werden: Bei Entscheidungen, welche „unmittelbar“ die Lehre beträfen, müssten sie über die Hälfte der Stimmen verfügen. Bei Entscheidungen, die „unmittelbar“ Fragen der Forschung oder die Berufung von Professoren beträfen, müssten sie ausschlaggebenden Einfluss haben, also zusammen die Stimmenmehrheit. Seitdem möchten linke Freunde der Demokratie die Spielräume des Urteils nutzen. So sympathisierten während der rot-roten Koalition in Berlin Abgeordnete der Linken und linke Sozialdemokraten mit einem „Überkreuzwahlrecht“: Wissenschaftliche und sonstige Mitarbeiter sollten bei den Gremienwahlen die Professoren mitwählen dürfen.
Davon hielt Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD) nichts. In seiner Novelle des Hochschulgesetzes von 2011 versuchte er, das Thema abzuräumen: Professoren wird dort eine Mehrheit in allen Gremien zugesichert, die über Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Berufungen zu entscheiden haben. Basta?
Nein. Die Freundinnen und Freunde der Viertelparität an der TU meinen, das Berliner Hochschulgesetz schließe die Präsidiumswahl durch ein viertelparitätisch besetztes Gremium keineswegs aus. Denn der EAS sei ja für Fragen von Forschung und Lehre oder für Berufungen nicht zuständig. Dieses seien Aufgaben des AS. Anders, als manche Professoren befürchten, werde die Viertelparität darum auch in Zukunft nicht im AS eingeführt: „In allen anderen Gremien bleibt es, wie es jetzt ist!“, beteuern etwa die Professoren der Reformfraktion.
Der Berliner Senat könnte die TU stoppen - aber macht er es?
Sollte der EAS für die Viertelparität stimmen, würde Präsident Thomsen den Beschluss wohl nicht wie sein Vorgänger „einkassieren“. Vielleicht würde der Beschluss aber vom Kuratorium der TU gestoppt. Stimmt das Kuratorium doch zu, müsste die Senatsverwaltung prüfen, ob der Beschluss rechtswidrig ist. Obwohl der EAS-Beschluss aus dem Jahr 2013 von der Wissenschaftsverwaltung bereits als rechtswidrig eingestuft wurde und schon damals Sandra Scheeres Wissenschaftssenatorin war, will Sprecher Thorsten Metter noch nicht sagen, wie die Prüfung ausgehen würde: „Dass es rechtlich schwierig ist, ist bekannt“, sagt er.
Vielleicht erscheint die Sache plötzlich unklarer als früher, weil das politische Klima sich gewandelt hat. Die Viertelparität ist im Aufschwung, seit sie vor anderthalb Jahren von einer rot-grünen Koalition im nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz festgeschrieben wurde. Mit Blick auf das Karlsruher Urteil wird den Professoren dort aber eine Stimmenmehrheit „bei dem Erlass von Ordnungen, die inhaltliche Rahmenbedingungen der Forschung regeln“ und über die Hälfte der Stimmen beim Erlass von Rahmenprüfungsordnungen garantiert.
Der Rektor der Uni Siegen freut sich über mehr Identifikation mit der Uni
Müssen die Gremien nun vor jeder Abstimmung umständlich klären, ob mit Professorenmehrheit abgestimmt werden muss oder nicht? „Da gab es noch keine Unsicherheit“, sagt Holger Burckhart, Rektor der Universität Siegen. Kürzlich habe man das Strategiepapier für die Uni viertelparitätisch beschlossen. Auch sonst verlaufe alles problemlos. Mit der Viertelparität würden zwar andere Themen in den Senat kommen, und sie würden auch „mit anderer Wucht vorgetragen“. So hätten Studierende gerade zwei zusätzliche Stellen im Asta gefordert. Die neue „Vehemenz“ und die neuen Koalitionen verlangten eben „eine andere Kultur der Moderation“, alle Gruppen müssten mitgenommen werden. Die Viertelparität sei darum ein Gewinn: „Die Angehörigen identifizieren sich jetzt viel stärker mit der Uni“, sagt Burckhart. Auch seine Rektorenkollegen in NRW seien „nach anfänglichem Kopfschütteln“ entspannt.
In Schleswig-Holstein herrscht im Erweiterten Akademischen Senat die Drittelparität
Hoffnungsfroh stimmt Anhänger der Viertelparität auch die Lage in Schleswig-Holstein. Dort gilt seit Februar im Erweiterten Akademischen Senat die Drittelparität. Die Koalition von SPD, Grünen und SSW stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001. Die Drittelparität im Konsistorium, das im alten Hochschulgesetz vorgesehen war, gilt danach als verfassungskonform. Das Konsistorium sei mit Aufgaben befasst, die „nicht typischerweise unmittelbar wissenschaftsrelevant“ sind, erklärten die Richter: „Dies gilt auch für die Befugnisse des Konsistoriums, über die Verfassung zu beschließen und die Mitglieder des Rektorats zu wählen.“ Die Wahl des Rektorats durch das drittelparitätisch besetzte Gremium sei nicht zu beanstanden, weil alle seine Mitglieder auf Vorschlag des Akademischen Senats gewählt würden, für den eine Professorenmehrheit vorgesehen sei (Az.: 1BvR 2206/00).
"Berlin soll die Entscheidung der TU akzeptieren", sagt einer
„Berlins politischer Senat kann also anders. Er sollte die Entscheidung der TU akzeptieren“, sagt Franz-Josef Schmitt von der Liste „Mittelbauinitiative“, der auch im Vorstand der Berliner Piraten aktiv ist. Sonst müsse die Sache eben vor Gericht geklärt werden. Schmitt will am 6. Juli den Antrag auf Viertelparität für ein Bündnis von fünf Gruppen einbringen.
Selbst wenn der Senat oder ein Gericht den Vorstoß stoppen sollte, die Hoffnungen auf die Viertelparität müssen noch nicht begraben werden. Kommt es nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu einer rot-rot-grünen Koalition, ist es gut möglich, dass eine Änderung des Hochschulgesetzes wieder aufs Tapet kommt. „Die Viertelparität ist ein sinnvoller erster Schritt in Richtung Demokratisierung der Hochschulen“, sagt die grüne Hochschulpolitikerin Anja Schillhaneck.
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