Umstrittener Entwurf: Ausschuss billigt neues Berliner Hochschulgesetz
Das reformierte Landeshochschulgesetz thematisiert auch das Problem der befristeten Stellen. Hochschulen sollen Perspektiven für Nachwuchs schaffen.
Die Novelle für das Berliner Hochschulgesetz wurde vom Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses am Montag auf den Weg gegeben. Der Ausschuss billigte den überarbeiteten Gesetzentwurf, der nun zur weiteren Diskussion in den Hauptausschuss und das Plenum geht.
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Damit könnte das reformierte Gesetz noch vor den Wahlen beschlossen werden. Zu dem Gesetzesentwurf hatte es zuvor reichlich Kritik gegeben. Den Hochschulleitungen und Teilen der Professorenschaft ging er viel zu weit, anderen Statusgruppen wie den Studierenden und dem wissenschaftlichen Mittelbau sowie den Gewerkschaften dagegen nicht weit genug.
Teilzeitstudium, Gleichstellung und FH-Promotionensrecht
In dem nun mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition gebilligten Entwurf wurden unter anderem Fragen zum Teilzeitstudium, der demokratischen Verfasstheit der Hochschulen, der Gleichstellung, zum Promotionsrecht für Fachhochschulen sowie zur Experimentierklausel für Hochschulen noch einmal modifiziert. Auch eine Zivilklausel und die Flexibilisierung des Studiums über eine Erweiterung der Prüfungsmöglichkeiten sieht der Entwurf vor.
Ein wichtiger Punkt ist den Koalitionären nicht zuletzt die Frage der prekären Beschäftigung im akademischen Mittelbau, auf die erst jüngst wieder durch #IchbinHanna aufmerksam gemacht wurde. Vor allem im Postdoc-Bereich sollen hier Perspektiven geschaffen werden, wie es für Nachwuchs-Akademiker:innen nach der Promotion weitergehen kann, wie die SPD-Sprecherin für Wissenschaft Ina Czyborra betonte.
Ziel sei es, Karrierechancen neben der Professur zu eröffnen, ergänzte Tobias Schulze (Linke). Das neue Gesetz könne allerdings nur eine Grundlage dafür schaffen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse abzubauen – umsetzen müssten dies dann die Hochschulen selbst, erklärte Eva Marie Plonske, Sprecherin für Wissenschaft und Forschung der Grünen.
Wichtig sei zudem, dass in dem geänderten Entwurf nun Fragen zur FH-Promotionen besser ausdifferenziert sei und die akademische Selbstverwaltung in vielen Punkten gestärkt werde.
Hochschulverträge soll die neue Koalition verhandeln
Einer Verlängerung der Hochschulverträge für ein Jahr, um finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen während der Pandemie und Regierungsneubildung zu gewährleisten, wie von der CDU beantragt, hat der Ausschuss mit Stimmen der Koalition abgelehnt. Wissenschaftssenator Michael Müller (SPD) verwies darauf, dass es besser wäre, wenn die neue Regierung die Verträge für weitere fünf Jahre neu verhandelt.
Die Grundlage dazu habe die derzeitige Koalition mit jährlich um 3,5 Prozent steigenden Hochschulzuschüssen geschaffen. „Sicherheit der Finanzierung ist gegeben, die Ausgestaltung auf dieser Grundlage sollte dann in den Händen der neuen Regierung liegen.“
3G für Präsenz an den Hochschulen
In der Ausschussitzung vom 16. August war auch die Frage nach dem Präsenzbetrieb an den Hochschulen im kommenden Semester Thema. Grundsätzlich gehe es darum, um mnöglichst viele Lehrveranstaltungen in Präsenz zu ermöglichen, die Impfquote unter den Studierenden zu erhöhen, sagte Müller.
An den Hochschulen sei es schwieriger die 3G-Regeln - Geimpft, Getestet, Genesen - umzusetzen, als an Schulen, da die Lehrveranstaltungen meist in größeren Gruppen stattfinden. Daher sei es sinnvoll zu prüfen, inwiefern sich solche großen Veranstaltungen in Teilgruppen aufsplitten lassen würden.
Wissenschafts-Staatssekretär Steffen Krach (SPD) erinnerte im Zusammenhang mit 3G daran, dass es auch ausreichend Testmöglichkeiten in der Stadt gebe. Zudem würden die Unis selbst ebenfalls Testzentren anbieten. Dass im Oktober die Tests kostenpflichtig werden, lasse sich auch für Studierende durch die kostenfreie Impfung umgehen.
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