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Eine Grundsteuer als Bodensteuer würde das spekulative Zurückhalten von Bauland verteuern.
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Grundsteuer: 35 Millionen Grundstücke vor der Neubewertung

14 Bundesländer haben sich auf einen Konzept zur Reform der Grundsteuer geeinigt. Bayern und Hamburg ziehen nicht mit. Gesetzesentwurf soll im September in den Bundesrat eingebracht werden.

In der unendlichen Geschichte um die Reform der Grundsteuer gibt es ein neues Kapitel: 14 von 16 Bundesländern haben sich jetzt auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für eine Neuordnung geeinigt. Demnach soll die Grundsteuer künftig folgendermaßen ermittelt werden: Bei unbebauten Grundstücken wäre der Bodenrichtwert maßgebend. Bei bebauten Grundstücken soll außerdem der Wert des Gebäudes erfasst werden, der sich aus der Art des Gebäudes und dem Baujahr ergibt.

Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer muss geändert werden, weil sie in Westdeutschland auf einem Einheitswert von 1964 und in Ostdeutschland auf einem Einheitswert von 1935 beruht. Das ist ungerecht, weil Wertveränderungen nicht berücksichtigt werden, und deshalb wahrscheinlich verfassungswidrig. Zuletzt war 2015 ein scheinbar ausverhandelter Kompromiss am Widerstand Bayerns gescheitert. Erste Bemühungen um eine Reform datieren bis 2011 zurück.

Die Grundsteuer ist eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen und bringt jährlich rund 13 Milliarden Euro in ihre Kassen. Die Neuordnung soll aber aufkommensneutral sein. Wenn also der eine Hausbesitzer in Zukunft mehr zahlen muss, soll ein anderer weniger zahlen.

Kostenexplosion bei der Grundsteuer für bayerische Hauseigentümer und Mieter

Hessen und Niedersachsen wollen den Gesetzesentwurf, den sie im Auftrag der anderen Länder erarbeiteten, nun im September in den Bundesrat einbringen. Bayern und Hamburg tragen das Konzept nicht mit. Der Gesetzentwurf bedeute eine Kostenexplosion bei der Grundsteuer für bayerische Hauseigentümer und Mieter, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder. Hintergrund ist, dass die Wertsteigerungen für Grundstücke in Bayern in den vergangenen Jahrzehnten vergleichsweise hoch waren.

„Für das Zustandekommen der Reform wird es letztendlich auf den Bundestag ankommen, denn dieser muss das Gesetz beschließen. Die 14 Länder erwarten aber vom Bundestag, dass auch er den Handlungsbedarf erkennt und seinen Beitrag für eine zügige Umsetzung der Reform leistet“, teilt Nadine Gersdorf vom hessischen Finanzministerium auf Nachfrage mit.

Kommt die Reform durch, müssen 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Damit soll laut Gesetzentwurf im Januar 2022 begonnen werden. „Angestrebt wird, dass die Grundsteuer ab 2027 auf die neuen Bewertungsregeln zurückgreift“, informiert Nadine Gersdorf.

Angespannte Lage auf dem Grundstücksmarkt könnte sich noch verschärfen

Kritik an der Reform kommt vom Naturschutzbund Deutschland Nabu und dem Deutschen Mieterbund. Zusammen mit vielen Bürgermeistern und gestützt auf ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln fordern die Verbände eine reine Bodensteuer. Der Gedanke dahinter: Vorausgesetzt, das Steueraufkommen soll gleich bleiben, was die Reform ja will, würden Grund und Boden automatisch höher besteuert, wenn die Gebäude gar nicht mehr besteuert werden.

„Die unbebauten, baureifen Grundstücke wie Baulücken sind heute steuerlich privilegiert, weil auf ihnen kein Haus steht, das zum Steueraufkommen beitragen könnte“, führt der siedlungspolitische Sprecher des Nabu, Ulrich Kriese, aus. „Jetzt der Fall Umgestaltung der Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer: Das ganze Grundsteueraufkommen käme aus dem Boden (den Bodenwerten). Alle unbebauten Baugrundstücke würden stärker zum Gesamtaufkommen der Grundsteuer beitragen.“ So könnte ein sanfter Druck erzeugt werden, Grundstücke nicht spekulativ zurückzuhalten, sondern zu bebauen, meint der Experte.

Kriese geht von einer sechsfach bis achtfach höheren Steuer auf Grundstücke aus. Bebaute Grundstücke würden im Gegenzug entlastet. Diese Entlastung fiele tendenziell bei Mehrfamilienhäusern am stärksten aus.

Die nun geplante Art der Reform kritisiert Nabu-Präsident Olaf Tschimpke: „Deutschland leidet unter Wohnungsnot, die Grundstückspreise schießen durch die Decke. Statt mit einer zukunftsorientierten Reform zur Beruhigung der Marktsituation beizutragen, drohen die Finanzminister die angespannte Lage noch zu verschärfen.“

Die geplante Neubewertung würde außerdem Tausende Finanzbeamte binden, sagt Kriese. „Die könnte man in der Steuerfahndung viel besser gebrauchen.“

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