zum Hauptinhalt
Die Summe aller Grundrissebenen eines Gebäudes könnte nach der Reform der Grundsteuer eine Rolle spielen. Wie sie wohl erfasst werden soll – mit Kamerawagen wie hier von Nokia für seinen Kartendienst Here? Oder per Satellit?
© Doris Spiekermann-Klaas

Grundsteuer: Für einen großen Wurf scheint der Mut zu fehlen

Grundbesitz wird nach veralteten Werten besteuert. Ein Kompromiss der Bundesländer platzte vergangenes Jahr. Jetzt wird weiterverhandelt. Eine reine Bodensteuer spielt dabei offenbar keine Rolle. Dabei könnte sie das spekulative Zurückhalten von Grundstücken verhindern.

Eigentlich ist es ein untragbarer Zustand: Grundsteuer werden in Deutschland nach einem jahrzehntealten Einheitswert erhoben. Das ist wahrscheinlich sogar verfassungswidrig. Jedenfalls hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Karlsruher Richtern das Thema zur Kontrolle auf den Tisch gelegt, nachdem er jahrelang anders geurteilt hatte. Ein weiteres Unterbleiben einer Neubewertung sei mit dem allgemeinen Gleichheitsgesetz nicht vereinbar, befand der BFH zuletzt.

„Ein Entscheidungstermin ist derzeit nicht absehbar“, sagt Michael Allmendinger, Sprecher des Bundesverfassungsgerichts, auf Nachfrage. Und so schwebt ein absehbares Urteil weiterhin drohend über den Finanzministern der Länder.

Das Bundesfinanzministerium hält sich in der Sache zurück, sagt dessen Sprecher Jürg Weißgerber. „Schließlich ist die Grundsteuer eine Kommunalsteuer. Der politische Deal lautet, dass sich die Länder auf ein Modell einigen.“ Erst danach würde ein Gesetzgebungsverfahren anlaufen. Dafür liegt die Kompetenz beim Bund.

Die Verhandlungen sind "momentan intensiv"

2015 schien eine Einigung nach vielen vergeblichen Anläufen bereits geglückt. 15 Bundesländern gelang ein Kompromiss aus verschiedenen Modellen der Besteuerung. Schließlich aber zogen die Bayern nicht mit, weil sie Steuererhöhungen damit verbunden sahen.

Die Verhandlungen laufen nun weiter, sind „momentan intensiv“, verrät Moritz Josten, Sprecher des hessischen Finanzministeriums. Er hat als Verhandlungsführer die Hoheit über Tagesordnungen und Abstimmungsprozesse. Die Beamten der Arbeitsebene seien dabei, „das Modell zu verfeinern“. Mehr will Josten nicht preisgeben, um den delikaten Prozess nicht zu stören.

Regional nahmen sich die Positionen von 2015 so aus: Das sogenannte Nordmodell sah eine Besteuerung nach Verkehrswert vor, das Modell der süddeutschen Bundesländer eine Besteuerung nach Grundflächen und Gebäudeflächen. Dahinter steht, dass Immobilien im Süden eine höhere Wertsteigerung seit 1964 erfuhren als im Norden. Das Verkehrswertmodell würde die Bürger dort stärker belasten. Thüringen unterbreitete dann einen Kompromissvorschlag.

Alle drei Ansätze mündeten in ein Gesamtmodell. Es sah eine typisierte Gebäudefläche vor, die mit Wohn- oder Nutzflächen nicht identisch ist, sondern aus Gebäudehöhe und bebauter Fläche ermittelt wird. Um sie zu berechnen, hält das Berliner Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem die Daten bereit. Um alle Gebäude in Deutschland zu erfassen, wären aber wohl noch weitere Erhebungen notwendig – eigentlich nur vorstellbar als Messung per Satellit aus dem All.

Eine Bodensteuer würde das Zurückhalten von Grundstücken teurer machen

Ganz einfach mit einem Blick in die Bodenrichtwertkarte wäre die Grundsteuer zu erheben, wenn es nach dem Vorschlag eines breiten Bündnisses von Bürgermeistern, Naturschutz- und Mieterverbänden ginge. Nur nach der Größe und dem Wert des Grundstücks solle die Grundsteuer berechnet werden, fordern sie.

Eine reine Bodensteuer würde das spekulative Zurückhalten von Baugrundstücken teurer machen. Auch für den Naturschutz wäre sie gut: „Eine Bodensteuer führt nachweislich zu einer geringeren Zersiedelung und zu einer kompakteren Bauweise“, sagt Ulrich Kriese, siedlungspolitischer Sprecher beim Naturschutzbund Deutschland, mit Blick auf Erfahrungen in Europa und Pennsylvania. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln weist darauf hin, dass eine Grundsteuer auf Gebäude wie eine Sondersteuer auf Investitionen wirke. Wer Geld in die energetische Sanierung oder den behindertengerechten Umbau eines Hauses steckt, würde bestraft.

Bisher sieht es nicht danach aus, dass die neue Grundsteuer eine Bodensteuer sein wird. Erklärtes Ziel ist immerhin, dass sie aufkommensneutral geraten soll. Im Einzelfall aber können die Belastungen steigen oder sinken. Gewinner und Verlierer der Reform stehen erst nach dem Tauziehen hinter den Kulissen fest.

Zur Startseite