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Exklusiv

Ärger mit dem Kanzleramt: Hohenzollern wollen zurück ins Schloss Cecilienhof

Die Hohenzollern haben Anspruch auf tausende Kunstwerke in Museen in Berlin und Brandenburg erhoben - und wollen Wohnrecht in Potsdamer Schlössern. Kanzleramt weist die Forderungen zurück.

Potsdam/ Berlin - Die Hohenzollern mit ihrem Oberhaupt Georg Friedrich Prinz von Preußen erheben Ansprüche auf hunderte, teils national bedeutsame Kunstwerke aus öffentlichen Museen Berlins und Brandenburgs. Das geht aus dem Tagesspiegel und den Potsdamer Neuesten Nachrichten vorliegenden Unterlagen aus Vergleichsverhandlungen mit der öffentlichen Hand hervor, die seit einigen Jahren unter strenger Vertraulichkeit hinter den Kulissen laufen.

Wohnrecht im Schloss Cecilienhof gefordert

Danach haben die Hohenzollern jüngst noch weitere Forderungen erhoben, die für die öffentliche Hand unannehmbar sind, etwa nach Teilen des früheren Hausarchivs und der Bibliothek der Preußenkönige, und sogar nach einem dauerhaften unentgeltlichen Wohnrecht im Potsdamer Schloss Cecilienhof oder zwei anderen Schlössern. Die abgestimmte Ablehnung ist in einem Schreiben an Georg Friedrich Prinz von Preußen, das PNN und Tagesspiegel vorliegt, jüngst vermittelt worden. Absender des Briefes an vom 13. Juni 2019 ist das Bundeskanzleramt, genauer der Stab von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).

In dem Brief an den Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., der mit dem Ende der Monarchie 1919 hatte abdanken müssen, heißt es zu den aktuellen Forderungen der Hohenzollern: "Im Ergebnis dieser eingehenden Beratungen und Prüfungen muss ich Ihnen aber leider mitteilen, dass wir - die Vertreter Berlins, Brandenburgs und des Bundes sowie der drei Kultureinrichtungen - übereinstimmend in den von Ihnen übersandten Unterlagen keine hinreichend geeignete Grundlage für erfolgsversprechende Verhandlungen sehen." Bislang war lediglich bekannt, dass das Haus Hohenzollern um Rückgabe früherer Immobilien streitet oder um eine Entschädigung in Millionenhöhe für frühere Preußenschlösser, deren Rückgabe eindeutig ausgeschlossen ist. Zuletzt hatte das Landgericht Koblenz eine Klage von Georg Friedrich Prinz von Preußen auf Rückgabe von Burg Rheinfels gegen das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen.

Das Haus Hohenzollern und die öffentliche Hand - am Tisch neben dem Bund auch die Länder Berlin und Brandenburg, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und das Deutsche Historische Museum - verhandeln mindestens seit 2014 über strittige Eigentums- und Besitzverhältnisse an Kunstwerken, darunter Gemälde, Aquarelle, kostbare Möbel und anderes Inventar aus den früheren Königsschlössern, den heutigen Museen.

Zwar hatten sich nach dem Ende der Monarchie der damalige Staat Preußen und das vormalige Königshaus schon einmal, nämlich nach jahrelangen Verhandlungen 1926 in einem Gesetz geeinigt, wem was gehört. Doch wie es in der zwischen beiden Seiten unstrittigen Vorbemerkung im aktuellen Vergleichsentwurf heißt, gebe es zum einen "rechtliche Unklarheiten, die unmittelbar aus der Formulierung des Vermögensauseinandersetzungsvertrages folgen". Zum andere gehe es "um Rechtspositionen, die sich durch die nachfolgenden historischen Ereignisse, insbesondere durch Maßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht und der Regierung der DDR verändert haben."

Nach Tagesspiegel- und PNN-Informationen hat das Haus Hohenzollern zwischenzeitlich sogar die Leihverträge mit öffentlichen Museen gekündigt. Als Mediator war daraufhin der frühere Berliner Senatskanzleichef Andre Schmitz eingeschaltet worden.

Anwalt präsentiert geänderten Vertragsentwurf

Dennoch war die öffentliche Hand zu bemerkenswerten Kompromissen und Zugeständnissen an die Hohenzollern bereit. Nach dem Vergleichsangebot der öffentlichen Hand könnte das Haus Hohenzollern zehn von 266 stritten Gemälden erhalten, heißt es in einem Behördenvermerk. Mit den neuen Forderungen verlange das Haus Hohenzollern aber 116 Gemälde aus dem Bestand der Schlösserstiftung, heißt es in einem Vermerk.

In dem geänderten Vertragsentwurf, den der Anwalt der Hohenzollern im Februar 2019 an die öffentliche Hand geschickt hatte, verlangt das frühere Königshaus auch das frühere Hausarchiv und die frühere Hausbibliothek der Hohenzollern, weiterhin die 2018 im Neuen Palais entdeckten rund tausend Briefe der früheren deutschen Kaiserin Auguste Victoria sowie weitgehende "Mitwirkungs-, Wohn- Und Mitbenutzungsrechte des Hauses Hohenzollern", also inhaltlichen Einfluss auf die Darstellung der Hohenzollern in öffentlichen Museen, was diese aus Sorge vor einem "dynastischen Museum" strikt ablehnen.

Und auch das wird gefordert: "Das Haus Hohenzollern erhält ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchlich zu sicherndes Wohnungsrecht ... im Schloss Cecilienhof, auf Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz", heißt es. "Das Auswahlrecht und das Bestimmungsrecht ... zu weiteren Einzelheiten, über die die Parteien eine einvernehmliche Lösung anstreben werden, steht dem Hause Hohenzollern zu."

Außerdem hätte der Nachfahre des letzten deutschen Kaisers nach dem Vertragsentwurf gern "ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchlich zu sicherndes Mitbenutzungsrecht ... auf (noch zu vereinbarendes Grundstück, Schloss o.ä.)", wie es in dem Papier heißt. Und zwar "für selbst zu veranstaltende private oder öffentliche oder gesellschaftliche Anlässe als Veranstaltungsort."

Das Haus Hohenzollern selbst hält sich bedeckt. Der mit Medienangelegenheiten beauftragte Berliner Anwalt Markus Hennig reagierte auf eine Tagesspiegel-Anfrage: „Es sind laufende Verhandlungen.“ Er bitte um Verständnis, dass sich das Haus Hohenzollern dazu nicht äußern wolle. Vom Bund  ist, wie aus dem Schreiben an den Preußenprinz hervorgeht, "aufgrund der konstruktiven Atmosphäre unserer bisherigen Gespräche" am 24. Juli noch einmal ein Gütetermin angesetzt, "um zu beraten, ob es noch einen Lösungsweg in dieser Angelegenheit gibt."

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