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Ob sie mit ihrem Corona-Kurs durchkommt? Kanzlerin Angela Merkel
© imago images/Political-Moments

Juristen zerpflücken den Plan: Merkel könnte mit dem Bundeslockdown scheitern

Ausgangssperren ab der 100er-Inzidenz sind das Kernstück des neuen Lockdown-Bundesgesetzes. Doch sie sind juristisch umstritten. Die Wut auf das Kanzleramt wächst.

Die Kanzlerin hat am 28. März ein Versprechen abgegeben; vor fünf Millionen Zuschauern. „Ich werde nicht tatenlos noch vierzehn Tage zusehen“, sagte Angela Merkel bei „Anne Will“. Und kündigte nach dem Scheitern des von ihr nicht durchdachten Osterlockdowns ein Anfassen des Infektionsschutzgesetzes an. Um alle 16 Bundesländer zu mehr Einheitlichkeit bei der Bekämpfung der dritten Corona-Welle zu zwingen.

Merkel schaute in der Tat nicht 14 Tage zu, aber das Ergebnis des Handelns wird für das Kanzleramt zu einem immer größeren Problem. Denn gerade der Aufreger Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen könnte Merkel auf die Füße fallen.

Wenn noch einmal ein Pandemiebekämpfungsprojekt von ihr vor die Wand fahre, so ein Unions-Abgeordneter, dann drohe unabhängig vom Machtkampf um die Kanzlerkandidatur zwischen Armin Laschet und Markus Söder ein Abstrafen der Union bei der Bundestagswahl im September.

Das Inzidenzproblem bei der Ausgangssperre

Dem Tagesspiegel liegt zum Beispiel die Stellungnahme des CDU-regierten Hessens vor. Es ist eine Klatsche für das Kanzleramt. „Die vollständige Außerachtlassung weiterer Kriterien neben der Inzidenz (insbesondere Impfstatus, Hospitalisierungsrate/Intensivbettenauslastung, Reproduktionszahl, die Quote der Positiv-Testungen, Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung) stellen Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage“, wird mit Blick auf Ausgangssperren betont.

Damit stehe die Regelung auch in einem Widerspruch zu dem unlängst erst eingefügten § 28a Abs. 3 Satz 12 des Infektionsschutzgesetzes, in dem es heißt: „Bei der Prüfung der Aufhebung oder Einschränkung der Schutzmaßnahmen (….) sind insbesondere auch die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen.“

Die Verengung auf eine einzige Tatbestandsvoraussetzung wiege umso schwerer, als diese nunmehr gesetzlich festgeschrieben werden solle. „Jedoch könnten insbesondere bei einer höheren Impfquote gegebenfalls auch höhere Inzidenzen hingenommen werden.

Auch können durch den massenhaften Einsatz von Tests die Inzidenzzahlen steigen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Belastung des Gesundheitssystems hätte.“ Zudem fehle dem Gesetzentwurf eine Ausnahmeregelung für Fälle, in denen ein eng umgrenztes Infektionsgeschehen (etwa in einzelnen Einrichtungen) zur einer Überschreitung des Schwellenwertes in einer ganzen Region führe, wird in der Stellungnahme betont.

Die juristischen Stellungnahmen sind verheerend

Und so droht auch Merkels zweiter Anlauf für Verschärfungen nicht einfach so durchzugehen. Am Freitag berät der Bundestag in erster Lesung den Entwurf, dann folgen kurze Fachberatungen und am Mittwoch sollen bereits Bundestag und Bundesrat final entscheiden. Doch nach einem „Bild“-Bericht zweifeln selbst Juristen im Kanzleramt wichtige Bauteile der bundesweiten, verpflichtenden Corona-Bremse an.

Einige Kommunen warten nicht auf das Bundesgesetz: In Hagen (NRW) gilt nun von 21 Uhr bis 05 Uhr eine Ausgangssperre.
Einige Kommunen warten nicht auf das Bundesgesetz: In Hagen (NRW) gilt nun von 21 Uhr bis 05 Uhr eine Ausgangssperre.
© dpa

In einem Vermerk an Kanzleramtschef Helge Braun (48) habe eine Juristin aus dem Gesundheitsreferat schon frühzeitig gewarnt, dass der „rein inzidenzbasierte Maßstab“, der die Notbremsen auslöse, „angreifbar“ sei. Auch automatische Schließungen von Kitas und Schulen bei einer Inzidenz von 200 seien besonders problematisch und widersprächen dem Recht auf Bildung.

Und die Beschränkung der Anzahl zulässiger Kunden für eine bestimmte Quadratmeterzahl im Einzelhandel sei bereits mehrfach gerichtlich beanstandet worden. Ein Regierungssprecher gibt sich schmallippig bei der Frage, ob es jetzt Nachbesserungen geben müsse: „Zu solchen internen Vorgängen, insbesondere im Zusammenhang mit noch im laufenden parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzgebungsvorhaben, nimmt die Bundesregierung daher keine Stellung“.

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"Das läuft gegen die Wand"

In einer Staatskanzlei wird gewarnt, das Merkels Bundeslockdown-Pläne „gerichtlich gegen die Wand laufen“. Die Freien Wähler haben schon eine Verfassungsbeschwerde gegen die „angestrebte Machtverlagerung von den Ländern zum Bund im Rahmen der Bundesnotbremse“ angekündigt.

Gerade an die Unions-Fraktion ergeht von Staatskanzleien der dringende Appell, das Gesetz so nicht durchzuwinken - es braut sich einiges zusammen. Und hier wächst auch die Wut auf das Kanzleramt.

In der CDU wird das Kanzleramt mit einem Bunker verglichen

„Das ist eine Bunkermentalität im Kanzleramt“, sagt ein Unions-Abgeordneter. Seit Ostern habe man fast nichts mehr „aus dem Bunker gehört“.

Kanzlerin und Kanzleramtschef Helge Braun würden zunehmend mit einem Tunnelblick agieren - verwiesen wird auch auf all die Hinweise von Aerosolforschern, die draußen keine Gefahr sehen. Und es sei sinnvoller, bei besser werdendem Wetter, dass die Leute sich abends draußen treffen, statt drinnen, wo die Infektionen in aller Regel passieren.

Viel sinnvoller sei nochmal ein echter, harter, zweiwöchiger Lockdown. Es wird befürchtet, dass mit dem jetzigen Plan der Dauerlockdown weit in den Juni hinein andauern könnte.

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Die ersten Länder handeln selbst

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) plant ab Montag einen eigenen verschärften Lockdown mit geschlossenen Kitas, Schulen und Geschäften. Im einstigen Corona-Musterland ist die Inzidenz auf 158 gestiegen.

[Mehr zum Thema: Intensivmediziner appelliert verzweifelt - Wir sind den Tod gewohnt, aber so etwas gab es noch nie“ (T+).]

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mahnt die Länder ganz unabhängig von dem Gesetz, den Corona-Kurs lieber sofort zu verschärfen. Die Länder müssten nicht erst auf die Bundes-"Notbremse" warten, es müsse sofort gehandelt werden, so Spahn. „Die Zeit drängt und bereits jetzt haben alle auch schon die Möglichkeit zu handeln.“ Das Gesetz alleine, das ohnehin frühestens Ende nächster Woche in Kraft trete, "löst unser akutes Problem nicht“, so Spahn.. Und auch der Charité-Virologe Christian Drosten fordert mehr und schnellere Maßnahmen

Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes und Angela Merkel: Die schwerste Phase des Krisenmanagements.
Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramtes und Angela Merkel: Die schwerste Phase des Krisenmanagements.
© imago images/Jens Schicke

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach warnt vor verheerenden Folgen durch das zögerliche Handeln von Bund und Ländern: „In den nächsten Wochen werden viele 40-60 Jährige an Covid versterben.“ Darunter seien viele Eltern, die hohen Infektionszahlen in Schulen trügen dazu bei. Gleichzeitig kämpfe „der halbe Bundestag dafür, Ausgangssperren ab 21 Uhr zu verhindern“.

Aber die Wahl im Nacken, die dritte Welle vor Augen, es ist eine schwierige, hochgefährliche Melange. Besonders verärgert zeigen sich einige Unions-Abgeordnete auch über Merkels Mahnungen, die Wirtschaft müsse jetzt auch mal mehr tun. Mittelständler schicken wütende Briefe, sie würden längst selbstbezahlte Coronatests machen und würden dann noch von Merkel an den Pranger gestellt.

Zum Ende ihrer Amtszeit scheint Merkel an Fortune, Autorität und Gefühl zu verlieren, während die Inzidenzen ansteigen. „Wenn es dumm läuft, kriegen wir die Bremse vom Verfassungsgericht rasch um die Ohren gehauen", sagt ein Abgeordneter. Natürlich habe die Kanzlerin mit fast allem Recht behalten, aber jetzt wirke sie seltsam entrückt. Und die immer gleiche Kommunikation vom „Licht am Ende des Tunnels“ sei eine Katastrophe.

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