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In Hagen gilt derzeit eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Mitarbeiter des Ordnungsamts weisen Passanten im Stadtzentrum auf diese Regel hin.
© Jonas Güttler/dpa

Umstrittener „Bundes-Lockdown“: Merkels Ausgangssperren stoßen auf Widerstand – das sind die kritischen Punkte

Nach 21 Uhr darf die Wohnung nicht mehr verlassen werden – das schreibt das neue Infektionsschutzgesetz für Hotspots vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Sie sind der umstrittene Teil des verschärften Infektionsschutzgesetzes: Ausgangssperren. Denn im Freien ist die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus gering. Die Regel zielt daher vor allem auf abendliche Treffen in Wohnungen ab.

Doch im Bundestag wächst der Widerstand, viele Abgeordnete halten die von 21 bis 5 Uhr geplante Ausgangssperre ab einer 100er-Inzidenz für unverhältnismäßig, da andere Faktoren wie die Belegung der Intensivbetten keine Rolle spielen sollen.

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So ist nicht gesichert, dass das Gesetz bis Mitte nächster Woche vom Bundestag beschlossen werden kann - denn auch im Kanzleramt äußern Juristen Zweifel, zumal die Wirkung bisher nicht klar zu belegen ist.

1. Ist die Ansteckungsgefahr im Freien vernachlässigbar, wie viele sagen?

Aerosolforscher Gerhard Scheuch warnt davor, mit Ausgangsbeschränkungen den Eindruck zu erwecken, dass Aufenthalte im Freien aus infektiologischer Sicht gefährlicher seien als in Innenräumen. „Genau das Gegenteil ist der Fall“, sagte der Ex-Präsident der Internationalen Gesellschaft für Aerosolforschung dem Radiosender WDR5.

Die Wahrscheinlichkeit, mit der sich ein gesunder Mensch bei einem infizierten ansteckt, hängt davon ab, wie eng ihr Kontakt ist. Mit Aerosolen, die etwa beim Sprechen abgegeben werden, kann das Virus auch mit Abstand zwischen Infizierten und Gesunden übertragen werden.

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Ansteckungen im Freien über Distanzen von mehr als 1,5 Meter und außerhalb von Menschengruppen sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bisher nicht beschrieben worden.

Aus der Wissenschaft gibt es deshalb Kritik, es werde zu viel Energie auf Maßnahmen wie Joggen mit Maske, gesperrte Parks oder den Ausgang am Abend verschwendet.

2. Was erhofft sich die Regierung von der drastischen Einschränkung?

Zuallererst, dass überall verbindliche Notbremsen bei einer Inzidenz von über 100 greifen, damit die dritte Welle gebrochen werden kann. Die Ausgangssperre ist auch eine Drohgebärde, damit die Menschen sich stärker an die Corona-Regeln halten.

Kanzlerin Angela Merkel sieht sie als wichtiges Mittel, nachdem alle anderen Pläne für einen strengeren Lockdown scheiterten.

Forscher verweisen schon lange auf Bewegungsdaten von Handy-Nutzern, die zahlreiche Treffen in Innenräumen am Abend nahelegen, sei es zu Abendessen, Biertrinken oder Champions-League-Schauen. In Städten wie München, in denen bereits eine Ausgangssperre galt, gingen die Infektionszahlen zurück.

Die baden-württembergische Landesregierung erklärt, die auch dort in der zweiten Welle zeitweise verfügte Ausgangssperre habe sicher „mit dazu beigetragen“, dass die Zahl der Neuinfektionen stärker als in anderen Ländern gesunken ist.

In Hamburg gilt die strenge Regel wegen der dritten Welle seit wenigen Tagen, unabhängig von der Bundesentscheidung, dort fahren nachts sogar keine Busse und Bahnen mehr. Die Wirkung lässt sich noch nicht beziffern, der Infektionstrend war zuletzt mehrere Tage rückläufig - zuletzt stiegen die Zahlen aber wieder.

3. Kann die Ausgangssperre funktionieren, wenn nicht streng kontrolliert wird?

Kaum. In Bayern war entscheidend, dass während der zur zweiten Welle hier verhängten Ausgangssperren Bußgelder von 500 Euro galten – und es teils strenge Kontrollen gab.

„Es ist nicht unser oberstes Ziel, in private Wohnungen zu gucken, aber auf dem Weg dahin, da kann ich Menschen erwischen“, betont der NRW-SPD-Chef Thomas Kutschaty - und erntet für diese Denklogik reichlich Kritik.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnt vor erheblichen Problemen bei der Durchsetzung. „Gerade in einem Flächenland können die Polizei und die Ordnungsbehörden Ausgangssperren nicht im ganzen Land überwachen“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Ausgangssperren würden nur funktionieren, wenn sie von der Bevölkerung als richtiges Mittel angesehen und akzeptiert würden.

Menschenleer ist die Innenstadt von Hannover nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen.
Menschenleer ist die Innenstadt von Hannover nach Beginn der Ausgangsbeschränkungen.
© Foto: Moritz Frankenberg/dpa

4. Wie rechtssicher ist die Ausgangssperre?

Sie dürfte eine der rechtlich umstrittensten Maßnahmen werden. Mehrere Referate des Kanzleramts stellten der „Bild“ zufolge die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Frage. In einem Vermerk erklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, die „grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre“ sei mit Blick auf die „Verhältnismäßigkeit“ und die „derzeit nicht belegte Wirksamkeit“ problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.

Das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, ist ein tiefer Eingriff in Grundrechte. Der kann nur gerechtfertigt sein, wenn er verhältnismäßig ist. Die Gerichte haben hier bisher unterschiedlich geurteilt, aber immer wieder Zweifel erkennen lassen.

Denn im Prinzip ist nicht der Ausgang das Problem, sondern das Zusammentreffen mit anderen. Gegen einen einsamen Abendspaziergang oder begleitet von Personen aus dem eigenen Haushalt dürfte wenig einzuwenden sein.

Insofern steht regelmäßig die Frage im Raum, ob es nicht mildere Mittel gibt. Verteidiger der Maßnahme setzen dagegen, dass es damit in der Vergangenheit durchaus Erfolge gegeben habe. In der Gesetzesbegründung verweist die Regierung dazu auf Studien.

Sie sieht den Eingriff als nicht so tragisch an, weil er ja nur zu den „Schlaf- und Ruhezeiten“ erfolge. Aber auch in der Union wächst vor der Beratung am Freitag im Bundestag die Kritik an Merkels Entwurf. Die Sperre nur streng an der 100er-Inzidenz zu orientieren und sie auch für Geimpfte verpflichtend zu machen, könnte dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Regel wieder kippt.

5. Was haben strenge Ausgangssperren in anderen Ländern gebracht?

Frankreich gehört zu den Staaten in Europa, die eine monatelange Erfahrung mit Ausgangssperren haben. Derzeit gilt eine Ausgangssperre ab 19 Uhr. Zwischen Januar und März mussten sogar alle, die keinen triftigen Grund vorweisen konnten, ab 18 Uhr zu Hause bleiben.

Es gibt Vermutungen, dass die französische Variante der Ausgangssperre kontraproduktiv ist – sie führt wegen des Beginns am frühen Abend dazu, dass sich viele Menschen vor Ladenschluss in Geschäften drängeln. Jérôme Salomon, Direktor der Gesundheitsbehörde, meint dennoch, dass die Maßnahme wegen reduzierter Kontakte einen wesentlichen Effekt habe.

Portugal und Großbritannien weisen inzwischen sehr niedrige Infektionszahlen aus. Neben den Ausgangssperren dürfte dies im Fall Großbritanniens auch auf die Impfkampagne zurückzuführen sein. Hinzu kam, dass der Lockdown viel strikter war als anderswo. Forscher der Blavatnik School of Government an der Universität Oxford fanden heraus, dass die Briten 175 Tage mit extremen Einschränkungen leben mussten.

6. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt es über die Wirksamkeit?

Den Effekt der Maßnahme wissenschaftlich zu bewerten, ist schwierig, da er nicht an der Entwicklung von Inzidenzen allein abzulesen ist. Ausgangssperren sind immer Teil weiterer Maßnahmenpakete.

Ein Forschungsteam an der Universität Oxford misst nächtlichen Ausgangsbeschränkungen einen „moderaten, aber statistisch bedeutsamen“ Effekt bei: Der R-Wert als Maßzahl der Ansteckungen pro Infiziertem könne um sechs bis 20 Prozent gesenkt werden.

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Ausgangssperren erweisen sich in ihrer Betrachtung als ähnlich effektiv wie die Schließung von Nachtclubs, Geschäften oder Restaurants.

Dagegen sprechen Beobachtungen aus Städten, in denen die Inzidenz trotz Ausgangssperren sogar anstieg – womöglich, weil Menschen ihre Aktivitäten früher in den Tag verlegten und dabei mit noch mehr anderen Menschen zusammentreffen.

Die Forscher verweisen darauf, dass der Effekt von Ausgangssperren stark von weiteren Maßnahmen und ihrer Einhaltung abhängt.

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