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 Die JVA Leipzig am Mittwochabend.
© Sebastian Willnow/AFP

Nach dem Selbstmord von Albakr: Gefängnis in Leipzig kannte Suizidgefahr

Die Haftrichterin hatte bei der Überstellung an die JVA Leipzig schon auf die Selbstmordgefährdung des Terrorverdächtigen hingewiesen. Sachsens Justizminister behauptet das Gegenteil.

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Jaber Albakr erscheint das Verhalten der Justizvollzugsanstalt Leipzig zunehmend fragwürdig. Die JVA Leipzig wusste nach Informationen des Tagesspiegels schon bei der Überstellung des Syrers aus Dresden, dass die Gefahr bestand, er könnte sich das Leben nehmen. Die Haftrichterin in Dresden habe am Montag im Übergabebogen das Feld angekreuzt, in dem ein Untersuchungshäftling als suizidgefährdet bezeichnet wird, hieß es am Donnerstag in sächsischen Sicherheitskreisen. Deshalb sei es  unverständlich, dass Albakr nicht so intensiv überwacht wurde, dass die Justizwachmeister einen Suizidversuch in der Zelle hätten stoppen  können.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) sagte hingegen am Donnerstag in Dresden vor Journalisten, es sei "keine akute Selbstmordgefahr des Beschuldigten festgestellt" worden. Daher sei am Mittwochnachmittag eine Expertenrunde zu dem Ergebnis gekommen, dass man die Kontrollen in einem Zeitabstand von 30 Minuten statt 15 Minuten machen könne.

Die Sicherheitsexperten berichteten zudem, Albakr habe kurz nach seiner Festnahme in Leipzig die drei Syrer belastet, die ihn überwältigt und der Polizei übergeben hatten. Auch wenn die detaillierte Darstellung wenig glaubwürdig klinge, müssten die Angaben überprüft werden, hieß es.

Das gelte auch für Albakrs Aussage, er sei in Chemnitz in die Wohnung des Syrers Khalil A. gekommen, ohne zu wissen, dass dort Sprengstoff lag. Er habe das Material vorgefunden und nichts damit zu tun gehabt, hatte Albakr bei der Polizei geäußert. Sicherheitskreise halten auch diese Aussage für ein Ablenkungsmanöver, gehen ihr aber nach.

Gegen Khalil A., der bereits am Sonnabend in Chemnitz festgenommen worden war, ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Khalil A. hat sich bislang zu dem Vorwurf nicht geäußert. 

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