zum Hauptinhalt
Olaf Scholz erwähnte in seinem Lebenslauf nicht seinen Zivildienst.
© dpa/Kay Nietfeld

Nach Baerbock und Laschet: Auch Olaf Scholz muss ein Detail in seinem Lebenslauf korrigieren

Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock musste ihren Lebenslauf korrigieren, CDU-Kandidat Laschet ließ etwas aus. Jetzt hat es auch den SPD-Herausforderer erwischt.

Nach viel Aufregung um Ungenauigkeiten im Lebenslauf der Grünen-Kanzlerkandidatin Anna-Lena Baerbock musste nun auch ihr Kontrahent von der SPD Olaf Scholz Korrekturen an seinem Lebenslauf vornehmen. Er hatte in seinem Lebenslauf bislang ein kleines Detail ausgelassen:

Auf der Homepage des Bundesfinanzministers hieß es, er habe zwischen 1978 und 1985 Rechtswissenschaften studiert. Im Jahr seines Abschlusses habe er dann angefangen, als Rechtsanwalt zu arbeiten.

In einem Podcast hatte Scholz jedoch unlängst angegeben, nach dem Studium zunächst seinen Zivildienst in einem Pflegeheim abgeleistet zu haben – ein Dienst, der damals noch 16 Monate in Anspruch nahm.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Zuerst hatte die WELTdarüber berichtet, auf Anfrage der Tageszeitung korrigierte das Ministerium die Angaben. Tatsächlich hatte Scholz sein Examen bereits 1984 absolviert und im Anschluss daran bis Juli 1985 seinen Zivildienst abgeleistet. Diesen hatte er nach dem Abitur zunächst zugunsten seines Studiums zurückgestellt.

Anna-Lena Baerbock hatte in den vergangenen Wochen stark in der Kritik gestanden, weil die auf ihrer Homepage abrufbare Vita mehrfach wegen Ungenauigkeiten und Fehlern korrigiert werden musste.

So hatte die Grünen-Politikerin Angaben zu ihrem Studium präzisieren und vermeintliche Mitgliedschaften in Organisationen streichen müssen. Auch der Unions-Kandidat Armin Laschet hatte in seinem Lebenslauf seine Lehrtätigkeit an der Rheinisch-Westfälischen Hochschule in Aachen von 1999 bis 2015 nicht angegeben.

Laschet war von der Stelle zurückgetreten, nachdem bekannt wurde, dass er in einem Fall Zensuren aufgrund von Aufzeichnungen vergeben hatte, weil die Klausuren auf dem Postweg verloren gegangen waren. (Tsp)

Zur Startseite