Staatliche Parteienfinanzierung: Alle gegen die NPD
Nach dem Bundesrat und der Regierung stellt nun auch der Bundestag einen Antrag, der rechtsextremen Partei staatliches Geld zu entziehen.
Der Auftritt erinnert an die Offensive im Jahr 2001. Damals stellten Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag je einen Antrag auf ein Verbot der NPD. 17 Jahre danach agieren die drei Verfassungsorgane wieder gemeinsam.
Im „kleinen Verbotsverfahren“, dem Prozedere zum Entzug sämtlicher staatlicher Gelder für die rechtsextreme Partei, hat nach Bundesrat und Bundesregierung nun Donnerstagabend auch der Bundestag einen Antrag beschlossen. Mit großer Mehrheit, nur die AfD-Fraktion und Teile der Linksfraktion enthielten sich.
Den Vorstoß, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag zu stellen, hatten die Fraktionen der Regierungspartner Union und SPD gemeinsam mit der oppositionellen FDP eingebracht. Die Fraktion der Grünen kam mit einem Antrag zur umfassenden Bekämpfung des Rechtsextremismus, fand aber keine Mehrheit.
So wollen nun Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag trotz schlechter Erfahrungen wieder den Gang nach Karlsruhe wagen, um die NPD zumindest finanziell an die Wand zu drücken. Ob das gelingt, ist offen. Das erste Verbotsverfahren beendete das Bundesverfassungsgericht abrupt im März 2003.
Nicht bedeutend genug für ein Verbot
Die Richter in Karlsruhe störte die Präsenz von V-Leuten des Verfassungsschutzes in den Führungsebenen der NPD. 2013 unternahm der Bundesrat alleine in Karlsruhe einen weiteren Anlauf, die Partei aus dem Verkehr zu ziehen. Wieder vergeblich. Im Januar 2017 bescheinigte das Gericht der NPD, sie sei trotz ihrer eindeutig verfassungsfeindlichen Haltung zu wenig bedeutend, um verboten zu werden.
Doch der Vorsitzende des Zweiten Senats, Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, deutete im Vorwort zum Urteil an, der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ könnte sich die staatliche Parteienfinanzierung vornehmen. Der Wink kam an, im Juni 2017 änderte der Bundestag das Grundgesetz.
Das letzte Wort hat das Verfassungsgericht
Verfassungsfeindlichen Parteien können nun öffentliche Gelder und steuerliche Begünstigungen vorenthalten werden. Zumindest für sechs Jahre. Auch einer NPD wird die Chance gegeben, sich soweit zu mäßigen, dass der Staat wieder Geld gibt. 2017 waren es 852.000 Euro. Entscheiden kann das alles aber nur das Bundesverfassungsgericht.
Der gleich zweimal in Karlsruhe gescheiterte Bundesrat reagierte als erster auf die neue Rechtslage und beschloss im Februar, den Antrag auf Entzug der Staatsgelder für die NPD zu stellen. Am 18. April folgte die Bundesregierung und jetzt der Bundestag. Vermutlich wird es anders als 2001 einen gemeinsamen Antrag geben.
Der Bundesrat hat bereits, wie beim zweiten Verbotsverfahren, die Berliner Rechtsprofessoren Christian Waldhoff und Christoph Möllers engagiert. Für die NPD hat ihr Anwalt Peter Richter schon früh reagiert. Er reichte im September 2017 in Karlsruhe eine Organklage gegen die Grundgesetzänderung ein. Eine Entscheidung dazu sei „nicht absehbar“, hieß es jetzt im Bundesverfassungsgericht.