Bundeskabinett: Regierung will NPD finanziell austrocknen
Das Bundeskabinett stellt sich im Umgang mit der NPD an die Seite des Bundesrates. Die Partei soll bei den Finanzen gepackt werden.
Die NPD gerät weiter unter Druck. Nach dem Bundesrat will jetzt auch die Bundesregierung der rechtsextremen Partei die öffentlichen Gelder wegnehmen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin, beim Bundesverfassungsgericht einen „Antrag auf Ausschluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen“, wie es in einer Mitteilung des Innenministeriums heißt.
Damit setze die Regierung „ein deutliches Zeichen“ und stelle sich an die Seite des Bundesrates, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). „Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält.“ Es sollte selbstverständlich sein, „dass der Staat seine Möglichkeiten ausschöpft, um solche Parteien nicht noch zu fördern“, betonte Seehofer.
Staatliche Zuschüsse vorenthalten
Der Bundesrat hatte im Februar einstimmig beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag zu stellen, der NPD die staatlichen Zuschüsse vorzuenthalten. Die rechtliche Grundlage hatte der Bundestag im vergangenen Jahr geschaffen, kurz vor dem Ende der 18. Legislaturperiode. Mit großer Mehrheit wurde das Grundgesetz geändert. Verfassungsfeindlichen Parteien können nun staatliche Finanzierung und steuerliche Begünstigungen entzogen werden.
Sollten die Richter in Karlsruhe den Anträgen von Bundesrat und Bundesregierung folgen, würde die NPD hart getroffen. Für 2017 stehe der Partei ein Betrag von rund 852000 Euro aus der staatlichen Finanzierung zu, sagte das Bundesinnenministerium. In den vergangenen Jahren war die Summe noch höher und lag im Schnitt bei einer Million Euro. Das Geld aus öffentlichen Kassen ist für die notorisch klamme NPD nahezu überlebensnotwendig.
Der Versuch, die Partei finanziell auszutrocknen, ist eine Folge des gescheiterten Verbotsverfahrens. Im Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht den Antrag des Bundesrates abgewiesen, die NPD aufzulösen. Die Richter bescheinigten ihr eine verfassungsfeindliche, am Nationalsozialismus orientierte Haltung, sahen aber angesichts der geringen Größe der Partei keine akute Gefahr für die demokratische Grundordnung. Doch das Gericht deutete an, der Gesetzgeber könnte die staatliche Parteienfinanzierung ändern. Dem Wink kam der Bundestag im Sommer 2017 nach. Das Parlament hat aber noch nicht entschieden, ob es sich den Anträgen von Bundesrat und Regierung anschließt.