Parteienfinanzierung: Die NPD hat keinen Euro Steuergeld verdient
Der Bundesrat will die rechtsextreme Partei finanziell austrocknen. Dafür muss er bessere Argumente haben als im Verbotsverfahren. Ein Kommentar.
Jetzt wird es ernst für die NPD. Der Bundesrat wird diesen Freitag nach dem Willen aller Länder beschließen, beim Bundesverfassungsgericht den Entzug der staatlichen Gelder für die Rechtsextremisten zu beantragen. Das erscheint logisch. Eine Partei, die das verhasste „System“ der Bundesrepublik abschaffen und durch eine bräunliche Diktatur ersetzen will, hat keinen einzigen Euro Steuergeld verdient. Die Streichung der finanziellen Zuschüsse wäre ein Akt demokratischer Hygiene. Wenn es denn soweit kommt. Eine Garantie auf eine entsprechende Entscheidung der Karlsruher Richter gibt es nicht, auch wenn sie selbst beim Urteil im gescheiterten zweiten Verbotsverfahren die Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung angeregt haben.
Es kommt nun darauf an, dass der Bundesrat und eventuell auch der Bundestag einen Antrag formulieren, der glasklar erklärt, warum das Gebot der Gleichbehandlung von Parteien bei staatlichen Zuschüssen im Fall der NPD nicht mehr gelten soll.
Der Antrag muss mehr Substanz haben als der, mit dem die Länderkammer ein Verbot der Partei erreichen wollte. Dass der Bundestag im Juni 2017 das Grundgesetz geändert und bei der Parteienfinanzierung eine Art „Lex NPD“ geschaffen hat, bedeutet keinen Automatismus. Immerhin kommt ein Antrag, der die Partei finanziell austrocknen soll, in seiner Wirkung einem Verbot nahe. Erst recht bei der notorisch klammen NPD, die ohne die jährliche Million des Staates in Existenznot geraten dürfte. Der Bundesrat wird sich also in seinem Antrag buchstabengetreu daran halten müssen, was das Bundesverfassungsgericht im Verbotsurteil zu Ideologie und Propaganda der Partei gesagt hat: Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus und Rassismus satt.
Hoffentlich geht der Bundesrat diesmal mit stärkeren Argumenten nach Karlsruhe.