Nach Eklat in Sachsenhausen: AfD-Teilnehmerliste von Besuch in KZ-Gedenkstätte vernichtet
Nach dem Besuch einer AfD-Gruppe in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen besteht der Verdacht auf Volksverhetzung. Doch die Teilnehmerliste wurde vernichtet.
Nach dem Eklat um eine AfD-Besuchergruppe in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen gestaltet sich die Rekonstruktion der Ereignisse für die Ermittler als schwierig. Sowohl im Bundespresseamt als auch im Bundestag wurde die Teilnehmerliste vernichtet. Regierungssprecher Steffen Seibert teilte am Dienstagabend auf Twitter mit: "Die handschriftliche Teilnehmerliste diente nur Abrechnungszwecken, wurde nicht elektronisch verarbeitet, sondern vernichtet."
Vergangene Woche war durch Tagesspiegel-Recherchen öffentlich bekannt geworden, dass es bei einem Besuch einer 17-köpfigen Gruppe aus dem Wahlkreis von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel am 10. Juli in der Gedenkstätte im brandenburgischen Oranienburg zu einem Zwischenfall gekommen war. Nach Angaben der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten haben fünf bis sechs Personen aus der Gruppe die Führung permanent unterbrochen und gestört. KZ-Verbrechen seien relativiert und an Gaskammern gezweifelt worden, hieß es vonseiten der Stiftung. Das Bundespresseamt, das die Tour bezahlt hat, bestätigte "antisemitische und historisch unhaltbare Äußerungen", schrieb sie allerdings nur einem der 17 Teilnehmer zu.
Noch am vergangenen Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin den Besucherführer als Zeugen vernommen, der die AfD-Gruppe durch die KZ-Gedenkstätte begleitet und den Besuch abgebrochen hatte.
Rechtsgrundlage für die Löschung: Datenschutzgrundverordnung
Bei den weiteren Ermittlungen tun sich nun unerwartete Hürden auf. Regierungssprecher Seibert begründete die Vernichtung der Teilnehmerliste mit dem Hinweis: "Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr notwendig sind." Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sei die neue Datenschutzgrundverordnung.
Auch die Bundestagsverwaltung hat die Teilnehmerliste nicht mehr. Parlamentssprecherin Eva Haacke sagte: "Von unserem Besucherdienst erfahre ich, dass die Daten von Besuchergruppen gelöscht werden, sobald der Besuch erfolgt ist." Die Gäste aus dem Wahlkreis von Weidel hatten am 9. Juli ein Gespräch mit der AfD-Fraktionschefin im Paul-Löbe-Haus des Bundestages. Bei der Führung in der Gedenkstätte in Oranienburg war die AfD-Fraktionsvorsitzende nicht dabei. Offen ist bisher, ob die Ermittler jetzt über die AfD oder über das für die Gruppe gebuchte Hotel an die Teilnehmerliste kommen.
Die brandenburgische Polizei hatte unmittelbar nach Erscheinen des Tagesspiegel-Berichts Ermittlungen aufgenommen. Am vergangenen Freitag übernahm die Neuruppiner Staatsanwalt den Fall. Ermittelt werde nun wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, sagte der Chef der Behörde, der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Konkret prüft die Behörde, ob einzelne Personen der AfD-Gruppe den Holocaust gebilligt, geleugnet oder verharmlost und ob sie zudem die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt haben. Laut Lehmann prüft die Staatsanwaltschaft auch, ob eine Störung der Totenruhe vorliegen könnte. In diesem konkreten Fall geht es bei dem Straftatbestand um "beschimpfenden Unfug" in öffentlichen Totengedenkstätten.
Mitarbeiter des Bundespresseamts Zeuge des Vorfalls?
Bei der Klärung der Frage, wer wann von den Ereignissen in der Gedenkstätte Sachsenhausen erfuhr, ergeben sich Widersprüche. Der Sprecher der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Horst Seferens, sagte am Mittwoch dem Tagesspiegel, die Gruppe sei wie alle vom Bundespresseamt in der Gedenkstätte Sachsenhausen angemeldeten Gruppen von einem Mitarbeiter der Behörde begleitet worden. Dieser sei "Zeuge des Vorfalls" geworden.
Im Anschluss habe es ein Telefonat zwischen dem neuen Chef der Gedenkstätten-Stiftung, Axel Drecoll, und dem Bundespresseamt gegeben. Gedenkstätte und Bundespresseamt hätten sich über den Vorfall ausgetauscht. Das genaue Datum des Telefonats könne nicht mehr rekonstruiert werden. "Es bestand Einigkeit, dass solche Vorfälle nicht akzeptabel sind. In einem gemeinsamen Gespräch soll darüber beraten werden, wie dies künftig verhindert werden kann", sagte Seferens.
Ein Sprecher des Bundespresseamtes sagte indes, seine Behörde habe erst am 27. Juli von dem Vorfall in der KZ-Gedenkstätte erfahren. Die Teilnehmerliste jedoch sei bereits am 25. Juli vernichtet worden, "nach Abrechnung der Informationsfahrt". Die Gedenkstätte habe zugesagt, das Bundespresseamt bei weiteren Vorfällen umgehend zu informieren.
"Auffälligkeiten" offenbar auch bei weiteren AfD-Besuchergruppen
Der Sprecher sagte weiter, das Bundespresseamt selbst habe die Vorkommnisse am 10. Juli in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen nicht angezeigt. "Die Programmpartner des Bundespresseamts (Bundesbehörden, Museen, Gedenkstätten etc.) entscheiden nach eigenem Ermessen, ob sie bei gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Vorkommnissen während einer Informationsfahrt Strafanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden stellen", erklärte er. Ohne weitere Details zu nennen, fügte der Sprecher hinzu: "Im Gespräch mit Vertretern von Gedenkstätten hat das Bundespresseamt Hinweise bekommen, dass es im Zusammenhang mit Besuchergruppen von AfD-Abgeordneten zu Auffälligkeiten gekommen ist. Das Bundespresseamt wird dies intensiv im Auge behalten und steht im Austausch mit Gedenkstätten."
Der Vorfall in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat - auch international - ein lebhaftes Echo ausgelöst. Scharfe Kritik an der AfD-Besuchergruppe äußerten unter anderem der Zentralrat der Juden in Deutschland und das Internationale Buchenwald-Komitee. Parlamentsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) kündigte an, sie wolle Präsidium und Ältestenrat des Bundestages mit den aufgetauchten Problemen um die AfD-Besuchergruppen befassen.