20 Jahre Berlin-Bonn-Gesetz (XIV): Bundeshauptstadt bedeutet nicht Zentralisierung
Folge XIV unserer Debatte zum 20. Geburtstag des Berlin-Bonn-Gesetzes. Diesmal: Es geht auch ohne Zentralisierung und Dominanz.
„Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.“ So steht es seit dem Jahr 2006 im Artikel 22 des Grundgesetzes. Bund und Länder haben Berlin beauftragt, die Hauptstadt Deutschlands zu sein. Die historische Perspektive stand nicht mehr nur auf dem Papier, sondern sie wurde zur realen Herausforderung.
Berlin hat sich in den letzten 25 Jahren dramatisch gewandelt. Wer wie ich den Blick in den letzten dreizehn Jahren mehr von draußen hatte, muss bei jedem Besuch in der Stadt feststellen: Berlin ist immer wieder anders. Man kann gar nicht Schritt halten, die vielfältigen Veränderungen aufzunehmen. Die Mentalität hat sich verändert, es herrscht Aufbruchstimmung. Berlin genießt ein hohes Ansehen und eine große Anziehungskraft, insbesondere auch für junge Leute und kreative Geister, national und international. Die Frage, wo Berlin heute stünde, wenn Berlin nicht Hauptstadt geworden wäre, bleibt theoretisch und muss hier auch nicht beantwortet werden. Es ist nun Hauptstadt, und da wird es höchste Zeit, dass wir auf die Klärung drängen, was die Hauptstadt Berlin für Deutschland zu leisten hat.
Bundeshauptstadt bedeutet nicht Zentralisierung und Dominanz
Wir als Berliner sollten dafür nicht zuerst mit Forderungen nach außen treten, sondern mit eigenen Beiträgen vorangehen. Berlin steht als Hauptstadt im Dienst der Deutschen und ist entschlossen, alles zu geben, um diese Dienstleistung im Interesse des ganzen Landes möglichst produktiv und innovativ zu erbringen. Welche Rolle und Aufgaben hat die Hauptstadt Berlin in einem föderalen Staat? Welche besonderen Leistungen muss eine moderne Hauptstadt im 21. Jahrhundert erbringen?
Bundeshauptstadt bedeutet nicht Zentralisierung und Dominanz. Die Bundesländer, Regionen, Städte und Kommunen spiegeln starke regionale Entwicklungen und Kompetenzen wider. Die Hauptstadt kann Bühne und Schaufenster für den Reichtum und die Vielfalt regionaler Identitäten und Leistungen sein. Berlin könnte aber auch mit nationalen und internationalen Partnern Pilotfunktionen bei sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Innovationen übernehmen.
Berlin kann mehr leisten
Berlin ist Regierungssitz. Der Bund nimmt in besonderer Weise die Unterstützung und Mitwirkung des Landes Berlin in Anspruch. Der Bund trägt Verantwortung, die Hauptstadt mit Berlin und der Gemeinschaft der Bundesländer als identitätsstiftenden Ort für die deutsche und europäische Geschichte und auch für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu gestalten. Projekte von hoher gesamtstaatlicher Bedeutung soll der Bund initiieren und fördern, in Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung. Berlin kann zudem mehr leisten.
Es lohnt sich, die zukünftige Gestaltung der Hauptstadt stärker als bisher auf die politische Tagesordnung zu setzen. Ein Konzept, eine Gesamtschau, eine grundsätzliche Debatte wären notwendig, ohne sich gleich in Finanzierungsfragen und Einzelprojekten zu verlieren.
Der Verfassungsauftrag des Bundes ist im Grundgesetz festgelegt. Dort heißt es in Artikel 22: „Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Dieses Bundesgesetz („Hauptstadtgesetz“) gibt es bisher nicht. Maßgebende Hauptstadtregelungen finden sich im „Berlin-Bonn-Gesetz“ sowie in einer ganzen Reihe von vertraglichen Regelungen. Ein klares Bekenntnis des Bundes zur Hauptstadt Berlin erfordert es, das Hauptstadtgesetz zügig auf den Weg zu bringen.
Abgeordnetenhaus und Senat sollten gemeinsame Initiative für Verfassungsänderung ergreifen
Berlin sollte von sich aus ein genauso klares Bekenntnis zu seiner Rolle als Hauptstadt abgeben. In der Verfassung von Berlin wird im „Vorspruch“ allgemein auf Berlin als „die Hauptstadt des vereinten Deutschlands“ hingewiesen. In der ganzen Berliner Verfassung gibt es zur Hauptstadt keine weiteren Ausführungen.
23 Jahre nach dem Beschluss des Bundestages zur Hauptstadt Berlin sollten das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senat von Berlin eine gemeinsame Initiative für eine Verfassungsänderung ergreifen. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe „Hauptstadt Berlin“ der Stiftung Zukunft Berlin für den Artikel 1 der Verfassung von Berlin dazu lautet:
1. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Stadt. 2. Berlin ist die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 22, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland). Berlin unterstützt den Bund bei der Repräsentation des Gesamtstaates. Das Nähere wird durch Landesgesetz geregelt. 3. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.
Dieser Verfassungsbeitrag wäre ein wichtiges Signal und ein wichtiger weiterer Schritt Berlins, das bisherige Provisorium abzulösen, sich der Verantwortung als Hauptstadt zu stellen und diese Aufgabe aktiv gestalten zu wollen.
In unserer Debatte zum 20. Geburtstag des zu ergänzenden Bonn-Berlin-Gesetzes erschienen bisher Beiträge von Rupert Scholz, Wolfgang Schäuble, Norbert Blüm, Peter Raue, Michael Naumann, George Turner, Edzard Reuter, Ingo Kramer, Joachim Braun und Egon Bahr, Alexander Otto, Adrienne Goehler und Norbert Lammert.
Hermann Borghorst
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