NS-Prozess in Münster: Angeklagt nach mehr als 70 Jahren
Johann R. ist fast 95. Er soll geholfen haben, hunderte Häftlinge im KZ Stutthof zu ermorden. Doch den Angehörigen der Opfer geht es nicht um eine hohe Strafe.
Der Angeklagte wird im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben. Als er die vielen Kameras sieht, die auf ihn gerichtet sind, hebt er kurz die linke Hand und winkt. An seinem Platz setzt er den blassgrünen Anglerhut ab und rückt den Kragen seines feinen weißen Hemds zurecht. Das schüttere weiße Haar, das leicht zerzaust ist, lässt ihn noch gebrechlicher wirken. Sein Blick ist allerdings wach. Noch nie ist ein so alter Angeklagter vor einer Jugendkammer erschienen. In zwei Wochen feiert Johann R. seinen 95. Geburtstag.
Doch weil der Angeklagte zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war, ist die Jugendkammer des Landgerichts Münster für den Greis zuständig. Johann R. steht seit Dienstag vor Gericht, weil er vor mehr als sieben Jahrzehnten Wachmann im nationalsozialistischen Konzentrationslager Stutthof nahe Danzig war. Damit beginnt in Deutschland noch einmal ein großer NS-Prozess. Vielleicht der letzte.
Dass er Wachmann war, hat er zugegeben
Während Johann R. am Ende seines Lebens von seiner Vergangenheit eingeholt wird, haben andere Menschen lange auf diesen Tag gewartet. 17 Nebenkläger sind im Prozess vertreten, jeder von ihnen trauert noch heute um ein Familienmitglied, das in Stutthof ermordet wurde – in der Zeit, in der Johann R. dort Wachmann war. Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem ehemaligen SS-Mann Beihilfe zum Mord an mehreren hundert Menschen vor. Dass er Wachmann in Stutthof war, hat Johann R. in einer Befragung zugegeben. Er bestreitet allerdings, an der Tötung von Häftlingen beteiligt gewesen zu sein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft musste jedem Wachmann jedoch nach kurzer Zeit bekannt gewesen sein, dass dort Häftlinge getötet wurden – und auf welche Weise.
Die 17 Nebenkläger, die in den USA, in Kanada, in Israel und in Deutschland leben, sind für eine Teilnahme an dem Prozess allerdings zu alt und gebrechlich. Die Reise wäre für sie zu beschwerlich. Und so fehlen an diesem ersten Prozesstag diejenigen im Gerichtssaal, die das Grauen in Stutthof noch selbst erlebt oder dort einen engen Angehörigen verloren haben. In den beiden letzten großen NS-Prozessen in Deutschland, dem Verfahren gegen den „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, in Lüneburg 2015 und dem Detmolder Verfahren gegen den ehemaligen Wachmann in Auschwitz, Reinhold Hanning, ein Jahr später hatten die Nebenkläger eine wichtige Rolle gespielt. Sie waren es, die den Ermordeten eine Stimme und ein Gesicht gaben.
Der Nebenklageanwalt Cornelius Nestler liest allerdings am Dienstagvormittag im Gerichtssaal eine Erklärung seiner 89-jährigen Mandantin Judy Meisel vor, die heute in den USA lebt. Kaum hat er damit begonnen, wird er von der Verteidigung unterbrochen. Der Angeklagte hat Schwierigkeiten, das Gesagte zu verstehen. Schließlich bekommt er Kopfhörer. Ganz langsam und deutlich trägt Nestler nun Judy Meisels Geschichte vor.
"Der Tod wurde in meinem Leben zum täglichen Gefährten"
Schon als Zwölfjährige hatte sie in einem Ghetto im litauischen Kaunas Zwangsarbeit, Hunger, „tägliche Erniedrigung und willkürlichen Terror“ erlebt. „Und dennoch – ich war nicht auf das vorbereitet, was danach kam“, heißt es in der Erklärung der Holocaust-Überlebenden. „Danach kam Stutthof und ich erlebte das Unvorstellbare – die Hölle, eingerichtet und exekutiert von der SS.“ Es gab keine sanitären Einrichtungen, fast kein Essen und nur ein Kleidungsstück für jeden Häftling. „Der Tod wurde in meinem Leben zum täglichen Gefährten.“ Wenn die Gefangenen morgens aufstanden, lag bereits „ein Haufen Leichen aufgestapelt vor den Baracken“. Diejenigen, die noch lebten, aber zu schwach zum Arbeiten waren, wurden in die Gaskammer geschickt.
Beinahe wäre das auch Judy Meisels Schicksal gewesen. „Das letzte Mal, dass ich meine Mutter sah, standen wir schon ohne Kleider zusammen mit einer Gruppe anderer Frauen vor der Gaskammer.“ Doch ihre Mutter drängte sie, zurück zu den Baracken zu laufen, als sich plötzlich dazu eine Gelegenheit ergab. Judy Meisels Mutter wurde in der Gaskammer ermordet.
„Stutthof, das war der organisierte Massenmord durch die SS, ermöglicht mit der Hilfe der Wachmänner.“ Der Angeklagte habe gemeinsam mit den anderen SS-Männern dafür gesorgt, „dass keiner aus der Hölle entkommen“ konnte.
Vielleicht habe er sich nicht selbst entschieden, Wachmann in Stutthof zu werden. „Aber er muss sich der Verantwortung dafür stellen, was er getan hat, als er in Stutthof war. Verantwortung dafür, dass er mitgeholfen hat bei diesem unvorstellbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dafür, dass er mitgeholfen hat, meine geliebte Mutter zu ermorden, die ich mein ganzes Leben lang so vermisst habe.“ Während Nestler die Erklärung vorliest, sitzt Johann R. unbewegt und mit gesenktem Blick auf seinem Platz.
Judy Meisel und den anderen Nebenklägern geht es nicht um eine möglichst hohe Strafe für den Angeklagten. „Dieses Strafverfahren bedeutet für mich Gerechtigkeit, und es bringt späte Gerechtigkeit für meine ermordete Mutter.“ Kein Verständnis hat die heute 89-Jährige dafür, dass die Justiz so lange gebraucht hat, Johann R. vor Gericht zu stellen.
70 Jahre lang blieb er unbehelligt
Das ist auch ein Beleg für die Versäumnisse der deutschen Justiz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Jahrzehntelang haben die zuständigen Ermittler nach den Wachleuten aus den Konzentrationslagern gar nicht erst gesucht. Nur jene SS-Männer wurden in Deutschland vor Gericht gestellt, denen man einen konkreten Mord nachweisen konnte.
Siebzig Jahre lang blieb Johann R. deshalb völlig unbehelligt von der Justiz. Er führte ein ganz normales Leben in Deutschland, studierte, machte einen Doktortitel und arbeitete später als Beamter in Nordrhein-Westfalen. Er heiratete und wurde Vater von drei Kindern. Heute wohnt er in einem kleinen Ort im Westmünsterland, in der Nähe von Borken.
Vor zwei Jahren bekam er doch noch Besuch von deutschen Ermittlern, die nach seiner Zeit in Stutthof fragten. Im Jahr 2011 hatte das Landgericht München John Demjanjuk, einen früheren Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Das Gericht war der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt, wonach die Wachleute durch ihre Tätigkeit das Morden erst möglich machten. Nach diesem Urteil und besonders nach dem Schuldspruch gegen Oskar Gröning 2015 gingen die Ermittler in der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen noch einmal die alten Akten durch. Suchten gezielt nach Männern und Frauen, die im Dienst der SS die Lager bewachten. Auf diese Weise tauchte der Name Johann R. auf.
Mit 18 ging er zur Waffen-SS
Der Angeklagte wird im November 1923 im rumänischen Sankt Georgen geboren, in einer Familie von Siebenbürger Sachsen. Mit 18 Jahren geht er zur Waffen-SS. Am 7. Juni 1942 wird er als Wachmann ins Lager Stutthof geschickt. Von jetzt an trägt er wie die anderen Wachleute im Dienst der SS einen Totenkopf am Kragen seiner Uniform. Mehr als zwei Jahre lang bleibt Johann R. in Stutthof. Seine Arbeit macht er offenbar zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten, denn er wird befördert. Die SS-Männer stehen Tag und Nacht auf den Wachtürmen, bilden Postenketten rund um das Lager. Außerdem gehört es zu ihren Aufgaben, die Häftlinge zu beaufsichtigen, die außerhalb des Lagers Zwangsarbeit leisten müssen.
Nüchtern und sachlich zeichnet Oberstaatsanwalt Andreas Brendel am Dienstagvormittag in Münster das Grauen im Lager Stutthof nach. Ganz still wird es im Saal des Landgerichts, als er erklärt, wie das tödliche Gas Zyklon B auf den menschlichen Körper wirkt, erst die Zellatmung aussetzt, sodass der Mensch innerlich erstickt, und wie die in der Gaskammer Eingeschlossenen in Angst und Panik verfielen. „Rufe und Schreie der Opfer waren außerhalb der Gaskammer zu hören, und jedem, der dies hörte, war bewusst, dass die Opfer um ihr Leben kämpften.“
Der Angeklagte sitzt regungslos da, den Blick nach unten gerichtet. Als würde es nicht um ihn gehen und darum, was er selbst in Stutthof gehört, gesehen und getan hat.
Weil aber genau diese Fragen für das Verfahren so wichtig sind, beantragen die Anwälte der Nebenkläger, dass das Gericht die Gedenkstätte des Lagers besucht. Die Verteidigung stimmt überraschend zu. Nun müssen die Richter entscheiden, ob sich die Verfahrensbeteiligten gemeinsam auf die Reise machen – und ob auch der Angeklagte mitkommen muss.
Am ersten Prozesstag zählt der Oberstaatsanwalt auf, für welche Taten Johann R. aus Sicht der Anklage eine Mitverantwortung trägt: Am 21. und 22. Juni 1944 wurden mehr als 100 polnische Häftlinge in der Gaskammer des Lagers Stutthof mit Zyklon B ermordet. Mindestens 77 verwundete sowjetische Kriegsgefangene starben wenig später auf dieselbe Weise. Ab August 1944 wurden mehrere hundert Juden in der Gaskammer und in Eisenbahnwaggons ermordet.
Stutthof gehört heute zu den weniger bekannten nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Das Lager wurde einen Tag nach dem deutschen Überfall auf Polen eröffnet. Bereits am ersten Kriegstag begannen in der Freien Stadt Danzig die Massenverhaftungen polnischer Intellektueller, entsprechende Namenslisten hatten die Nationalsozialisten in der Schublade. Selbst das Lager war schon vor Kriegsbeginn errichtet worden. Später wurde auch Stutthof zu einem der Tatorte des Massenmordes an den europäischen Juden. Im Sommer 1944 trafen dort Deportationszüge aus Ungarn und dem Baltikum ein. Von den 110.000 Häftlingen überlebten etwa 65.000 nicht.
Krankheiten breiteten sich schnell aus
Bevor es in Stutthof eine Gaskammer gab, wurden Häftlinge in einem Nebenraum des Krematoriums durch Genickschüsse getötet. Opfer waren Juden, die als nicht mehr „arbeitsfähig“ galten. Oberstaatsanwalt Brendel beschreibt vor Gericht detailliert, wie die SS-Männer eine ärztliche Untersuchung vortäuschten, wie die Opfer sich in dem Glauben, ihre Körpergröße solle bestimmt werden, an eine Wand stellten und eine Messlatte auf den Kopf legten, dann von SS-Männern, die in einem angrenzenden Raum warteten, erschossen wurden. Anderen Häftlingen, vor allem Frauen und Kindern, gaben SS-Ärzte eine tödliche Benzin- oder Phenolspritze direkt ins Herz.
Allein die Lebensverhältnisse im Lager hätten bewirkt, dass viele Gefangene zu Tode kamen, sagt der Staatsanwalt. Die Häftlinge mussten hungern und zugleich körperlich schwer arbeiten. Ihre Kleidung schützte sie weder vor Regen noch vor Kälte. Krankheiten breiteten sich schnell aus. In menschenverachtenden Experimenten wurden Häftlinge nackt mit Wasser übergossen und dann bei Minusgraden ins Freie geschickt.
Während Brendel das alles schildert, wirkt der Angeklagte noch immer in sich gekehrt und teilnahmslos. Trotz seines hohen Alters hat ihn ein Gutachter als eingeschränkt verhandlungsfähig eingestuft. An maximal zwei Tagen in der Woche solle nicht länger als zwei Stunden verhandelt werden, riet der medizinische Sachverständige. Zwischen den beiden Prozesstagen sei mindestens ein Tag Pause einzuplanen. Als der Vorsitzende Richter Rainer Brackhane die Personalien des Angeklagten feststellt und ihn fragt, ob er Rentner sei, muss Johann R. das erste Mal nachfragen. „Bitte?“ Ja, er sei Pensionär, sagt er dann, mit 65 Jahren in den Ruhestand versetzt worden. Das ist nun auch schon wieder drei Jahrzehnte her.
Der Angeklagte will über seine Vergangenheit reden
Gemeinsam mit Johann R. hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund einen weiteren früheren SS-Mann angeklagt, der heute in Wuppertal lebt. Doch an der Verhandlungsfähigkeit des 93-Jährigen gab es Zweifel, unklar war offenbar, ob er wegen seiner Schwerhörigkeit einem Prozess überhaupt folgen könnte. Deswegen steht jetzt Johann R. allein vor Gericht.
In seinem Heimatort weiß offenbar niemand von seiner NS-Vergangenheit. Der Prozess hat noch gar nicht richtig begonnen, da spricht sich der Verteidiger Andreas Tinkl für eine richterliche Anordnung aus, Fotos des Angeklagten zu verpixeln. Er argumentiert nicht nur mit dem Schutz der Privatsphäre, sondern auch mit dem fortgeschrittenen Alter des Angeklagten, der „körperlich nicht in allzu blendender Verfassung“ sei. Das Gericht entscheidet, dass Bilder unkenntlich gemacht werden müssen. Der Angeklagte habe die Öffentlichkeit nicht selbst gesucht und lebe in einer kleinen Gemeinde, was eine Stigmatisierung befürchten lasse.
Johann R. will vor Gericht allerdings über seine Vergangenheit reden. Die Verteidigung hat eine Aussage angekündigt, zu welchem Zeitpunkt im Prozess er sich äußern wird, ist noch unklar. Der Angeklagte, so heißt es, brenne aber geradezu darauf, seine Geschichte zu erzählen.
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