Es gab eine Wahl: Urteil gegen Demjanjuk sendet starkes Signal
Vom Urteil gegen John Demjanjuk geht ein starkes moralisches Signal aus. Ohne Menschen wie ihn wäre der Massenmord gar nicht möglich - diese Lehre ist auch heute noch hoch aktuell.
Vieles schien zunächst gegen diesen Prozess zu sprechen: das Alter des Angeklagten, frühere Freisprüche deutscher Täter, seine Rolle als ausländischer Helfershelfer der SS, als „kleines Rädchen“. Hätten wir nicht lieber einen deutschen Täter auf der Anklagebank gesehen als diesen John Demjanjuk? Das Interesse der Öffentlichkeit an diesem Verfahren nahm daher schnell wieder ab.
Als Kriegsgefangener war Demjanjuk tatsächlich zunächst Opfer der Nationalsozialisten. Doch indem er sich von der SS als Wachmann anwerben ließ, wechselte er auf die Seite der Täter. Das Angebot anzunehmen, mag ihm als einziger Ausweg erschienen sein, als Rettung vor dem sicheren Tod. Doch er blieb Monate in Sobibor. Schon kurz nach seiner Ankunft muss er gewusst haben, dass der Zweck des Lagers der organisierte Massenmord war – und dass es Aufgabe der Wachmänner war, die Juden in den Tod zu schicken. Demjanjuk war jetzt kein Opfer mehr, jetzt hatte er eine Uniform, ein Gewehr, einen SS-Ausweis. Er bekam Lohn, Ausgang, Urlaub.
Aus heutiger Perspektive lässt sich leicht sagen, er hätte fliehen müssen. Einige, die diesen Schritt gewagt hatten, wurden erschossen. Doch wir wissen auch: Hunderte ausländische Helfer der SS entzogen sich ihrer entsetzlichen Aufgabe durch die Flucht. Es gab eine andere Wahl, auch wenn sie mit einem hohen Risiko verbunden war. Demjanjuk blieb und machte mit beim Massenmord.
Eine Person nur als Rädchen in einer Maschinerie zu betrachten, entstammt einem totalitären Menschenbild. Eine solche Sichtweise spricht der Person Entscheidungs- und Handlungsspielräume, ja sogar Vernunft und Gewissen ab. Unser Blick auf die Verantwortung des Einzelnen hat sich im letzten halben Jahrhundert grundlegend gewandelt. Individuelle Schuld wird heute anders betrachtet.
Noch in den 60er und 70er Jahren galten nur diejenigen als Schuldige am Holocaust, die den Massenmord an den Juden geplant und befohlen hatten. Nach dieser Logik wurden selbst hochrangige SS-Offiziere, die in Vernichtungslagern das Morden organisierten, freigesprochen. Viel zu wenige Täter wurden verurteilt – ein nicht wieder gutzumachendes Versäumnis der deutschen Justiz.
Heute hat sich endlich eine andere Rechtsauffassung durchgesetzt, getragen von einer neuen Generation von Juristen. Danach haben auch diejenigen eine Mitschuld, die am unteren Ende der Befehlskette standen. Diese Einsicht kommt spät, im Falle vieler deutscher SS-Offiziere zu spät. Das bedeutet jedoch gerade nicht, dass man auf den Demjanjuk-Prozess hätte verzichten können – das hätte geheißen, die lange Reihe der Fehler noch zu verlängern.
Wer über Demjanjuk urteilt, muss sich mit der Grundsatzfrage auseinandersetzen, was individuelle Schuld ist. Das Münchner Landgericht hat diese Frage nun klar beantwortet. Das Urteil sendet auch ein moralisches Signal: Wer sich an einem Völkermord beteiligt, der kann nicht frei von Schuld sein, selbst wenn er „nur“ Befehle befolgt. Denn ohne Menschen wie Demjanjuk wäre der Massenmord gar nicht möglich. Diese schreckliche Lehre ist leider auch heute noch hoch aktuell.
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