Schulen und Kitas schließen wegen Coronavirus: Was Berlins Schüler, Eltern und Lehrer jetzt erwartet
Die Coronavirus-Pandemie zwingt Kitas und Schulen zu Schließungen, MSA-Prüfungen werden verschoben. Wie sind Schulen organisiert, wer darf in Notbetreuung?
Es geht los: Die Berliner Berufsschulen machen an diesem Montag den Anfang bei den Schulschließungen, bevor am Dienstag in Berlin und am Mittwoch in Brandenburg alle anderen Schultypen und auch die Kitas folgen. Da einige Eltern an ihren Arbeitsstellen unabkömmlich sind, wird es eine Notbetreuung geben - ebenso wie etwa in New York, das ebenfalls an diesem Montag seine öffentlichen Schulen wegen der rapiden Ausbreitung des Coronavirus schließt.
Am Montagmorgen machte die Senatsverwaltung für Bildung bekannt, dass die Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA) verschoben werden:
"Wir finden es aber wichtig, dass die Schüler noch Zeit haben, darüber in der Schule zu sprechen, wenn sie nach den Osterferien am 20. April wieder in die Schulen kommen", begründete der Sprecher der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) den Schritt.
Das sind die neuen Termine
Deshalb würden diese Prüfungen auf zentrale Nachschreibetermine verlegt, damit sich die Schülerinnen und Schüler noch besser vorbereiten können. Die Termine sind: Deutsch 13. Mai, Mathe 25. Mai, erste Fremdsprache 27. Mai. Es werde darüber hinaus Anfang Juni weitere zentrale Nachschreibe-Termine geben. "Alle abschlussrelevanten Prüfungen werden stattfinden", lautet die Zusicherung der Verwaltung.
"Wir finden es notwendig, dass nicht direkt am ersten Tag nach den Schulferien geschrieben wird, weil faktisch über zwei Wochen Unterricht ausfällt", sagte Scheeres. Das wäre zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler. "Deswegen haben wir gesagt, wir verschieben diese Prüfungen um gut drei Wochen."
Noch vor den Osterferien würden aber "die Präsentationsprüfungen und die mündliche Prüfung in Englisch unter anderem" stattfinden, so Scheeres weiter.
Bei den Abiturprüfungen soll alles laufen wie geplant
Die Abiturprüfungen Ende März sollen demnach wie geplant durchgeführt werden. Im Laufe des Tages würden Informationen zu allen Prüfungen an die Schulen und Eltern herausgegeben. Bei den Prüfungen sollen die Tische aber mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein, um das Infektionsrisiko zu senken.
Der Landesschülerausschuss (LSA) begrüßte die Verschiebung der MSA-Prüfungen, äußerte aber Zweifel, dass der 1,5-Meter-Abstand gesichert werden könne, wie der LSA-Vorsitzende Miquel Gongora nach einer Telefonkonferenz mit dem LSA-Vorstand dem Tagesspiegel berichtete.
Wer Anspruch auf Notbetreuung hat
Die Liste der „Anspruchsberechtigten“ für eine Notbetreuung wurde am Sonntag vom Senat veröffentlicht. Sie umfasst Kinder, deren Eltern in folgenden Berufsgruppen arbeiten und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden:
- Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Justizvollzug, Krisenstabspersonal
- Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheits- und Pflegebereich
- Betriebsnotwendiges Personalbei BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiteren Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung sowie Energieversorgung
- Betriebsnotwendiges Personal und „Schlüsselfunktionsträger“ in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdiensten
- Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
- Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der „kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung“.
Weitere Regelungen im Überblick:
DEZENTRALE KITABETREUUNG. Rund 150.000 Kinder müssen ihre Kitas bis einschließlich 17. April verlassen. Eine Notbetreuung wird aber "grundsätzlich" in der vertrauten Kita angeboten. Der Anfangsplan von wenigen zentralen Betreuungsorten wurde verworfen. Weitere Informationen an die Träger und Eltern erfolgen am Montag. Für die weiteren Abstimmungen sind regelmäßige Treffen mit Verbänden und öffentlichen Kitas vereinbart. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird die Informationen auf ihrer Internetseite laufend aktualisieren.
SCHULPFLICHT. Berlins Schulen sollen den Montag nutzen, ihren über 300.000 Schülern Lernmaterial mitzugeben oder mit ihnen Verabredungen fürs Online-Lernen zu treffen. Es gilt an diesem Tag noch die Schulpflicht. Viele Lehrer sind froh über diese Möglichkeit des Austauschs vor der vierwöchigen Auszeit. An allen Grundschulen wird - wie in den Kitas - eine Notbetreuung angeboten.
Brandenburg hat Eltern, die ihre Kinder Montag und Dienstag „vorsorglich“ nicht zum Unterricht schicken, lediglich aufgetragen, die Schule zu informieren: „Die Kinder gelten auch als entschuldigt, wenn keine schriftliche Entschuldigung vorliegt“, teilte das Ministerium mit.
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Die Ärztekammer Baden-Württemberg plädierte wegen der Infektionsgefahr für sofortiges Schulfrei. Auch der ehemalige Bundestagsabgeordnete Philipp Lengsfeld (CDU) forderte in einem Beitrag im Tagesspiegel die „sofortige Schließung aller Schulen, definitiv aber Grundschulen und Kitas ab Montag früh“. Zudem solle das Grundschuljahr „um drei bis vier Wochen verlängert werden“, um den Lernstoff nachholen zu können.
ANWESENHEIT DER LEHRKRÄFTE. „Trotz Schulschließung bleiben alle Beschäftigten weiterhin im Dienst und müssen bis auf Weiteres in der Schule anwesend sein“, teilt die Berliner Bildungsverwaltung mit. Das ist allerdings nur die grobe Richtung. Letztlich kann jeder Schulleiter selbst entscheiden, wer sich tatsächlich in der Schule aufhalten muss. An den Grund- und Förderschulen werden das vor allem die Lehrer sein, die auf die notbetreuten Kinder aufpassen müssen. An den Sekundarschulen, Gymnasien und Berufsschulen werden Lehrer während der Prüfungen anwesend sein müssen. Homeoffice bietet sich aber an, wenn es darum geht, mit den Schülern digital Lernmaterial auszutauschen.
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Allerdings kursierten am Sonntag auch Schulleitermails, die Gehaltseinbußen in Aussicht stellten, falls Lehrkräfte zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben und dort keinen Dienst verrichten: „Ähnlich wie bei einem Kitastreik erfolgt keinerlei Fortzahlung der Vergütung“, hieß es in einem der Schreiben. Die Bildungsverwaltung konnte das am Sonntag nicht bestätigen.
BERUFSSCHULEN. „Dienstverpflichtet“ sind auch alle Berufsschullehrer. Sie sollen „gemäß Stundenplan“ erscheinen – zumindest an diesem Montag, damit die künftigen Schritte – etwa zum Home Office – geklärt werden können, berichtete am Sonntag der Vorsitzende der Berufsschulleiter, Ronald Rahmig. Die Schüler, die in dualer Ausbildung sind, könnten alternativ in die Betriebe gehen, wobei es auf die einzelnen Unternehmen und die Branche ankommt, inwieweit es trotz der Corona-Einschränkungen möglich ist, Auszubildende zu betreuen. Damit die Schüler zu Hause lernen können, werden die Lehrer in die digitale Lernplattform des Landes, den „Lernraum Berlin“ Unterrichtsmaterial einstellen, nennt Rahmig den nächsten Schritt.
Es sei wichtig, die Schüler jetzt zu beschäftigen, „damit sie nicht in den Einkaufszentren rumhängen“. Gruppenarbeit finde ohnehin oft außerhalb der Schule statt. Ob es bei der Berufsbildungsreife und beim Mittleren Schulabschluss mehr Durchfaller geben wird, weil die Schüler kurz vor den Abschlussprüfungen keinen regulären Unterricht mehr haben, ist laut Rahmig nicht sicher.
HONORARKRÄFTE. Da auch die Musik-, Kunst- und Volkshochschulen schließen, stehen die meist nur auf Honorarbasis beschäftigten Dozenten vor erheblichen Einkommenseinbußen. Die Weiterbildungsstadträtin von Mitte, Sabine Weißler (Grüne), teilte daher mit, dass „sofern möglich“ die Veranstaltungen und Kurse nachgeholt werden sollen. Zudem seien die Bezirke „fest entschlossen“, eine „kulante Entschädigungsregelung“ zu finden, wobei sie aber auf finanzielle Unterstützung angewiesen seien. Die Teilnahmegebühren für ausgefallene Kurse sollen erstattet werden.
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